Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.6 Prämien für eine Rückdeckungsversicherung bei steuerlich nicht anerkannter Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 714 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der BFH (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131) hat entschieden, dass Beiträge für eine Rückdeckungsversicherung auch dann keine vGA darstellen, wenn die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (auch s H8.7 "Rückdeckungsversicherung" KStH). Diese Entscheidung wird damit begründet, dass bei der Kap-Ges keine Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Darlehensgewährungen bei Schwestergesellschaften und im Konzernverbund

Tz. 1144 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 VGA wegen zinsloser oder zinsverbilligter Darlehensgewährung können auch im Konzernverbund vorliegen. In Betracht kommen hierfür die Darlehen einer TG an ihre MG oder an ein dieser übergeordnetes Konzernunternehmen sowie Kreditvereinbarungen zwischen SchwGes. Bei Darlehen einer MG an ihrer TG liegt keine vGA vor; hier ist auch eine zinslos...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 37b EStG

Tz. 95 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das JStG 2007 v 13.12.2006 wurde – mit Wirkung ab dem VZ 2007 – das EStG durch einen neuen § 37b ergänzt. Nach dieser Vorschrift können Stpfl die ESt einheitlich für alle innerhalb eines Wj gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und für Gesche...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Ausgleichung gemäß §§ 2050 ff. BGB

Rz. 113 Wenn ein Übergeber einem seiner Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch sonstige Schenkung lebzeitig Vermögenswerte zuwendet und seine Vermögensnachfolge von Todes wegen entweder gar nicht oder durch ein Testament regelt, das mit der gesetzlichen Erbfolge im Wesentlichen im Gleichklang steht,[197] ist zu beachten, dass bei der Miterbenauseinandersetzu...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / V. Haftung nach den §§ 1959 Abs. 1, 677 ff. BGB

Rz. 39 Für die erbrechtlichen Geschäfte vor der Ausschlagung bzw. nach erfolgreicher Anfechtung der Annahme der Erbschaft haften die Erben wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, § 1959 Abs. 1 BGB. Insbesondere hat der ausschlagende Erbe den Nachlass nach §§ 1959 Abs. 1, 667 BGB herauszugeben. Bei Pflichtwidrigkeit haftet er auf Schadensersatz nach §§ 1959 Abs. 1, 280 ff., 677...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 78 Die Regelung in § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 1 BGB. Der Begriff der "Verwaltung" ist weit und umfassend zu verstehen: Er umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzungen und Bestreitung laufender Verbindlichkeiten des Nachlasses er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.4 Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft

Tz. 1328 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als Obergrenze für die Höhe der Pacht iRe Betriebsaufspaltung hat der BFH festgelegt, dass einer pachtenden GmbH eine angemessene Verzinsung ihres Kap verbleiben muss; grundlegend s Urt des BFH v 04.05.1977 (BStBl II 1977, 679) und v 12.11.1986 (BFH/NV 1987, 265). Die Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft stehen damit in einem Spannu...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Grundsätze, Leistungsarten

Rz. 4 Das Sozialhilferecht ist geprägt durch das Nachrangprinzip, das Individualisierungsprinzip und das Bedarfsdeckungsprinzip: Der Grundsatz des Nachrangs ("materielle Subsidiarität", § 2 SGB XII) gilt im Verhältnis zumehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Überleitungsregress

Rz. 24 Gem. § 93 Abs. 1 SGB XI kann der Sozialleistungsträger durch schriftliche Anzeige (Verwaltungsakt) an einen Dritten Ansprüche, welche dem Hilfeempfänger oder einem Mitglied der (hier erweiterten[20]) Einsatzgemeinschaft gegen den Dritten zustehen, auf sich überzuleiten (im Bereich des SGB II, nachstehend Rdn 34 ff.), vollzieht sich dieser Übergang seit 1.8.2006 gar du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.1 Umwandlung einer Kapital- auf eine Kapitalgesellschaft

Tz. 1549 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 VGA der übertragenden Kö, für die ein passiver Korrekturposten zu bilden ist (also für vGA an Gesellschafter, die im Rückwirkungszeitraum ausgeschieden sind), gelten für Zwecke der Anwendung des § 27 KStG spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung als abgeflossen. Diese Leistungen sind in der gesonderten Festst...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Nießbrauch

Rz. 729 Oftmals hat der Erblasser den nachvollziehbaren Wunsch, eine Zersplitterung seines Vermögens möglichst zu verhindern. In diesen Fällen lässt sich eine Absicherung der nicht in die Eigentümerstellung nachrückenden Angehörigen z.B. durch die vermächtnisweise Zuwendung von Nutzungsrechten erreichen. Gerade als Alternative zum Berliner Testament wird in diesem Zusammenhan...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / I. Rückforderungsanspruch bei Verarmung, § 528 BGB

Rz. 38 Die Regelung über die Rückforderung wegen Verarmung gemäß §§ 528, 529 BGB setzt die Notbedarfseinrede gemäß § 519 BGB für die Zeit nach Vollziehung der Schenkung (diese wird – anders als bei § 2325 BGB – nicht durch den Vorbehalt des Nießbrauchs gefährdet)[35] fort, als Ausprägung der Geschäftsgrundlagenlehre (clausula rebus sic stantibus). Von Bedeutung ist das Rückf...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 2. Herausgabe des Nachlasses

Rz. 84 Der Erbe schuldet aus §§ 1978 Abs. 1 S. 1, 667 Alt. 1 BGB Herausgabe des Nachlasses. Dies erfasst zunächst die noch vorhandenen Nachlassgegenstände. In Bezug auf Surrogate gilt: Eine dingliche Surrogation findet gemäß § 2041 S. 1 BGB nur bei Miterben statt.[170] Beim Alleinerben ist dies nicht vorgesehen. Hier bestehen nach § 1978 BGB schuldrechtliche Ausgleichsansprü...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Abzugsfähige Bestattungskosten

Rz. 242 Werden die Bestattungskosten durch Einzelnachweis geltend gemacht, so sind neben den eigentlichen Kosten für Erd- oder Feuerbestattung insbesondere nachfolgende Kosten berücksichtigungsfähig: Todesanzeigen, Fahrtkosten für Verwandte, die auf Kosten der Erben zur Beerdigung anreisen, Trauerkleidung, Überführungskosten, kirchliche und weltliche Trauerfeier, Danksagunge...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / IV. Behandlung von Grabpflegeauflagen des Erblassers

Rz. 245 Mittels Auflage kann dem Erben ein Tun oder Unterlassen jeglicher Art auferlegt werden. Verbindlichkeiten aus Auflagen kann der Erwerber erbschaftsteuerlich nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG als Nachlassverbindlichkeiten abziehen. Betreffen die Auflagen nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG jedoch die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein Grabdenkmal oder die ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 124 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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AGS 12/2023, Rechtliches Ge... / II. Rechtliches Gehör zu gewähren?

Das AG sei, so das OLG, in Bußgeldsachen gem. § 71 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 OWiG berechtigt, nach Eingang der Akten einzelne Beweiserhebungen anzuordnen, worunter auch die erstmalige Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens falle (vgl. KK-OWiG/Senge, 5. Aufl., 2018, § 71 Rn 26). Eine Gewährung rechtlichen Gehörs vor der Beweiserhebung sei aufgrund dieser Vorschrift ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 1. Vorrangige Kostentragung der Erben nach § 1968 BGB

Rz. 150 Das Recht und die Pflicht zur Totenfürsorge einerseits und die Verpflichtung andererseits, die daraus entstehenden Bestattungskosten zu tragen, sind nicht (immer) deckungsgleich. Während grundsätzlich bei fehlenden anderweitigen Bestimmungen durch den Verstorbenen die nahen Angehörigen Art und Weise der Bestattung regeln können und müssen, sind die hieraus entstehend...mehr

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AGS 12/2023, Fragen und Lös... / II. Fall 2

Rechtsanwalt X ist dem Kläger in dem vor dem AG Berlin-Mitte anhängigen Rechtsstreit im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden. Nach Beendigung dieses Rechtsstreits hat Rechtsanwalt X gem. § 55 Abs. 1 RVG die Festsetzung der ihm aus der Landeskasse zustehenden Vergütung beantragt. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat die Festsetzung einer von Rechtsanwalt X eben...mehr

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AGS 12/2023, Übermittlung d... / I. Sachverhalt

Das LSG Essen hatte den Klägern in einem sozialgerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwalt X, bewilligt. Nach Beendigung des Verfahrens hat Rechtsanwalt X beantragt, seine Vergütung aus der Staatskasse auf 969,79 EUR festzusetzen. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (UdG) hat dem Antrag nur i.H.v. 603,79 EU...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.5 Rückausnahme zu § 8b Abs 1 S 2 KStG bei verdeckten Gewinnausschüttungen in sog Dreiecksfällen (§ 8b Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der in § 8b Abs 1 S 5 KStG geregelten Rückausnahme ist die StFreiheit nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bei einer vGA doch zu gewähren, soweit diese das Einkommen einer dem AE nahestehenden Person erhöht hat und bei der nahestehenden Person § 32a KStG nicht anzuwenden ist. Mit der Rückausnahme soll eine sonst wegen § 8b Abs 1 S 2 KStG drohende D...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Subsidiäre Kostentragung der unterhaltspflichtigen Verwandten und des Ehegatten

Rz. 152 Die Verpflichtung des Erben, die Bestattungskosten der standesgemäßen Beerdigung zu tragen, geht der Verpflichtung der unterhaltspflichtigen Angehörigen und derjenigen des Ehegatten vor. Ist die Übernahme der Kosten durch die Erben jedoch nicht zu erreichen (z.B. weil die Erben ausgeschlagen haben), so haften subsidiär gegenüber dem Anspruchsberechtigten auf Erstattu...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Erhaltungskosten

Rz. 163 Differenziert wird auch die Frage nach den gewöhnlichen und außergewöhnlichen Erhaltungskosten bei Unternehmen beantwortet. So sind bei Rechtsverfolgungsmaßnahmen die Kosten, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit (Haftungsprozesse, Forderungseinzug) anfallen, gewöhnliche Kosten, die den Gewinn und damit die Nutzungsmöglichkeit des Vorerben beeinflussen. Außergewöhnlic...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Antrag des Erben auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 286 Wenn nach eingehender Beratung ein Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung gestellt werden soll (es empfiehlt sich der Abschluss einer Honorarvereinbarung mit Mindeststreitwert und zusätzlicher Stundenvergütung), sollte der Mandant (Antragsteller) nachweislich auf die dadurch entstehenden Kosten hingewiesen werden, bevor der Antrag gestellt wird. Es ist darauf hi...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / II. Nachlasserben- und Eigenverbindlichkeiten

Rz. 9 Für Nachlasserbenschulden und reine Eigenverbindlichkeiten haftet der Erbe im Außenverhältnis (zumindest auch) mit seinem eigenen Vermögen.[37] Zu den Eigenverbindlichkeiten zählen Verbindlichkeiten, die der Erbe selbst im Rahmen eigenhändiger Verwaltung des Nachlasses eingeht, gleichsam durch eigene Rechtshandlung, während die Nachlasskosten- bzw. Nachlassverwaltungssc...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / a) Anspruchsberechtigte

Rz. 158 Nach § 74 SGB XII sind die erforderlichen Kosten einer Bestattung vom Sozialhilfeträger zu übernehmen, soweit dem hierzu Verpflichteten die Kostentragung nicht zugemutet werden kann. Anspruchsberechtigter nach § 74 SGB XII ist derjenige, der rechtlich zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet ist.[217] Verpflichteter i.S.d. § 74 SGB XII ist aber nur, wer der Kos...mehr

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AGS 12/2023, Rechtliches Ge... / III. Folgen der Nichtgewährung

Nach Auffassung des OLG hätte das AG dem Betroffenen danach vor der Anordnung des Sachverständigengutachtens rechtliches Gehör gewähren müssen, da bereits bei der Erteilung des Gutachtenauftrags absehbar sei, dass die zu erwartenden Kosten das im Bußgeldbescheid festgesetzte Bußgeld wesentlich übersteigen würden; tatsächlich übersteigen die angefallenen Sachverständigenkoste...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / IV. Stempelabgabe

Eine in Deutschland unbekannte, im anglo-amerikanischen Rechtskreis dagegen verbreitete Steuerart sind die von der Schweiz nach dem Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27.6.1973 (StG[20]) in drei Konstellationen erhobenen Stempelabgaben: Die Emissionsabgabe i.H.v. 1 % wird auf Betei...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / III. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Rz. 35 Ebenfalls in der Praxis sehr beliebt sind – oder waren dies jedenfalls in der Vergangenheit – Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen.[66] Hierunter sind Vereinbarungen zu verstehen, in denen der Übernehmer als Gegenleistung für die Übergabe eines oder mehrerer Vermögensgegenstände zu mehr oder weniger regelmäßigen Zahlungen an den Übergeber, üblicherweise ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Die Gründe für das Auseinanderfallen von Gewinnabführung und Gewinn laut Steuerbilanz

Tz. 239 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die beiden Vergleichsgrößen, anhand derer § 14 Abs 4 S 6 KStG die in organschaftlicher Zeit verursachte Minder- oder Mehrabführung definiert, sind (s § 14 KStG Tz 905) der an den OT abgeführte Gewinn und der St-Bil-Gewinn der OG. Bei Verlusten ist das entspr Vergleichspaar die Verlustübernahme durch den OT und der St-Bil-Verlust der OG. Tz. 24...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Rechenschaft durch den Vorerben (§ 2130 Abs. 2 BGB)

Rz. 110 Für die Rechenschaftslegung gelten zunächst die Ausführungen zum Bestandsverzeichnis entsprechend (siehe Rdn 96). Der Nacherbe kann, ggf. im Anschluss an ein bereits vorhandenes Bestandsverzeichnis, die Mitteilung über die Bestandsveränderungen verlangen. Weiter kann er gem. § 259 BGB über die Einnahmen und Ausgaben während der Verwaltung Rechenschaft verlangen, sowe...mehr

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AGS 12/2023, Beschwer der V... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Abhilfemöglichkeit auch bei unzulässiger Beschwerde Nach allen Gerichtkostengesetzen ist ein Rechtsmittelgericht innerhalb der Sechsmonatsfrist nach Beendigung eines Verfahrens berechtigt, den Wert der Vorinstanz abzuändern, wenn das Verfahren bei ihm anhängig ist. Dabei muss das Verfahren nicht zwingend im Rahmen einer Wertbeschwerde anhängig sein. Auch eine Anhängigkeit ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 141 Der zugrunde liegende Vermächtnisanspruch bestimmt den Umfang und den Inhalt des Auskunftsanspruchs. Er reicht nicht weiter, als er zur Wahrnehmung und zur Durchsetzung des Vermächtnisanspruchs benötigt wird. Ist nur ein Gegenstand vermacht, so umfasst der Auskunftsanspruch nur den Gegenstand selbst und dessen Verbleib. Über den gesamten Nachlass oder Teile davon mus...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / I. Konto, Kontoinhaber

Rz. 30 Berührungspunkte mit einem Bankkonto entstehen nahezu in jedem Erbfall. Der Kontoinhaber hat einen Anspruch gegenüber der Bank/Sparkasse auf Rückzahlung seines Guthabens. Wenn das Konto im Minus geführt wird, ist er verpflichtet, den negativen Saldo auszugleichen. Rz. 31 Der Begriff "Konto" kommt aus dem Italienischen.[13] Die Rechtsstellung des Kontoinhabers ist als F...mehr

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FF 12/2023, Vorsitzende der Familiensenate in Berlin und Baden-Württemberg

Kammergericht Berlin Gerichtseingesessene: 3.469.849 KG Berlin, Zivilsenate, Elßholzstr. 30–33, 10781 Berlin Tel.: 030/9015-0, Fax: 030/9015-2200 www.kammergericht.de 3. Senat: VRiKG Prof. Dr. Ernst (*28.12.1964) 13. Senat: VRiKG Groth (*15.7.1959) 15. Senat: VRinKG Dr. Brüning (*20.3.1965) 16. Senat: VRiKG Dr. Wimmer (*2.4.1961) 17. Senat: VRinKG Hennemann (*31.5.1961) 18. Senat: VRi...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / aa) Schlussrechnung (§ 1872 BGB)

Rz. 138 Der Nachlasspfleger ist verpflichtet, eine Schlussrechnung einzureichen. In dieser sind sämtliche Ausgaben und Einnahmen zu erfassen. Auf die Vorlage der beim Nachlassgericht einzureichenden Schlussrechnung kann der Nachlasspfleger erst dann verzichten, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Besteuerungsverfahren bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 2 KStG

Tz. 212 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei beschr St-Pflicht nach § 2 Nr 2 KStG findet eine Veranlagung nicht statt. Die KSt ist durch den St-Abzug grds abgegolten (s § 32 Abs 1 Nr 2 KStG). Eine Anrechnung und Vergütung der anrechenbaren KSt war ausgeschlossen (§ 51 KStG 1999), wenn und soweit das frühere KSt-Anrechnungsverfahren (noch) Anwendung fand. Damit besteht für die jur P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.8 Veräußerungsvorgänge und Arten der Veräußerung (Verkauf, Einbringungen, Umwandlungen, Veräußerungen bei Personengesellschaften)

Tz. 31 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Kauf, Tausch, Austritt des Gesellschafters, Einziehung der Anteile, Squeeze Out, etc Der Hauptfall der Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung von Anteilen durch Kaufvertrag (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 28c) oder durch Tausch (Erwerber kann auch die "eigene" Kap-Ges sein, s Tz 27 aE). Beim Tausch besteht das Entgelt für die Übertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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AGS 12/2023, Keine unrichti... / III. Kostenentscheidung

Das OVG Münster hat dem Antragsteller die Kosten des Beschwerdeverfahrens gem. §§ 154 Abs. 2, 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 127 Abs. 4 ZPO auferlegt und gleichzeitig angeordnet, dass eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht in Betracht komme.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 9. Zahlung der Nachlassverwaltungskosten

Rz. 224 Der Nachlassverwalter hat für die Zahlung der Kosten der Nachlassverwaltung zu sorgen. Die Kosten der Nachlassverwaltung sind gem. § 24 GNotKG Nachlassverbindlichkeiten.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Dietrich, Wann ist eine Beteiligung eine Schachtelbeteiligung? DStR 2012, 2101; Patzner/Nagler, JStG 2013 – Die StFreiheit von Streubesitzdividenden nach dem EuGH-Urt v 20.10.2011, C-284/09, Kommission/D, IStR 2012, 790; Schönfeld/Häck, Verfassungsrechtliche Zulässigkeit "unecht" rückwirkender St-Ges, DStR 2012, 1725; Binnewies, Besteuerung von Streubesitzdividenden, Gm...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Auskunftspflicht und Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 114 Im Unterschied zu den Anhörungspflichten setzt die Auskunftspflicht ein entsprechendes Verlangen des Berechtigten voraus, wodurch auch der Inhalt der Auskunftspflicht bestimmt wird.[159] Dabei kann jeder einzelne Erbe ohne Mitwirkung der anderen die Ansprüche geltend machen, allerdings mit der Einschränkung, lediglich Leistung an alle Miterben verlangen zu können.[16...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung der Antragspflicht

Rz. 25 Der Kenntnis der Überschuldung steht die fahrlässige Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn der Erbe das Aufgebotsverfahren der Nachlassgläubiger nicht beantragt, obwohl es sich ihm aufdrängte, das Vorhandensein unbekannter Nachlassverbindlichkeiten anzunehmen. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn sich in den Nachl...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 2. Antragsberechtigte

Rz. 15 Antragsberechtigt sind der Erbe, der Miterbe nach § 352a Abs. 1 S. 2 FamFG, der Erbeserbe, der Erbschaftskäufer und der Anteilserwerber. Für die Antragsberechtigung genügt die schlüssige Behauptung seiner Rechtsinhaberschaft. Ferner sind antragsberechtigt der Testamentsvollstrecker, der Nachlassverwalter, der Nachlassinsolvenzverwalter sowie der amtlich bestellte Betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.6 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen privater Kfz-Nutzung

Tz. 796 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Regelungen in § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG und § 8 Abs 2 S 2 EStG sind für die Bewertung einer nach § 8 Abs 3 S 2 KStG anzusetzenden vGA nicht anwendbar; s Urt des BFH v 23.02.2005 (BStBl II 2005, 882), s Urt des BFH v 23.01.2008 (BStBl II 2012, 260) und s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955). Vielmehr ist die vGA nach Fremdverg...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / III. Berliner Testament mit Supervermächtnis

Rz. 190 Muster 7.20: Ehegattentestament mit Supervermächtnis Muster 7.20: Ehegattentestament mit Supervermächtnis Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________, in _________________________ und _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in ___________________...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 65 Die Testamentsvollstreckung[64] gehört in vielen Fällen zu den zentralen Bestandteilen des Unternehmertestaments.[65] Der Erblasser kann über die Anordnung der Testamentsvollstreckung auch über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen nehmen. Rz. 66 Mit der Testamentsvollstreckung lassen sich vor allem folgende Ziele erreichen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr