Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 67 Der Rechtsanwalt kann mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er beispielweise für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insgesamt 1.5...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / e) Erbscheinsverfahren

Rz. 138 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG. Maßgebend ist zunächst der vom Gericht festgesetzte Geschäftswert. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Geschäftswert für den beteiligten Anwalt nur dann gilt, wenn sein Mandant auch am gesamten Verfahrensgegenstand beteiligt ist, also wenn er geltend macht, Alleinerbe zu sein, bzw. wenn...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 90 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.H.v. 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,75.[24...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 3. Nach Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 32 Bei Ausübung des Vorkaufsrechts treten die Miterben in den geschlossenen Erbteilskaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein, § 464 Abs. 2 BGB. Da das Vorkaufsrecht lediglich schuldrechtlich wirkt, erwerben die Miterben im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses einen Anspruch auf Übertragung des Erbteils.[92] Sie haben dem Käufer einen etwaig bereits bezahl...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3 Bilden und Auflösen von Rückstellungen

Rückstellungen sind Verpflichtungen, deren Entstehung und Höhe (noch) nicht sicher sind. Der tatsächliche Eintritt der jeweiligen (rückgestellten) Verbindlichkeit ist jedoch mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Eine bloße Vermutung, dass eine Verbindlichkeit den Betrieb treffen könnte, reicht zur Bildung einer Rückstellung grundsätzlich nicht aus. In der Han...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 670 BGB

Rz. 143 Der Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gem. § 670 BGB, wenn er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Im Unterschied zur Fälligkeit der Vergütung nach § 2221 BGB muss der Testamentsvollstrecker nicht bis zur Amtsbeendigung warten, denn sein Aufwendungsersatzanspruch ist nach § 271 BGB sofort fällig. Da diese als Nachl...mehr

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zfs 12/2023, Keine Abänderu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Schweinfurt gegen die 4 Beklagten erstinstanzlich Schadensersatzansprüche aus Arzthaftung geltend gemacht. Gegen die Abweisung seiner Klage hat der Kläger Berufung eingelegt. Der Rechtsstreit endete durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs, wonach sich die Beklagten zu 1), 2) und 4) verpflichteten, als Gesamtschuldner zur Abgeltung sämtliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 1312 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Festlegung des angemessenen Pachtzinses für die an die Betriebs-GmbH überlassenen WG macht in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, da ein Fremdvergleich oftmals mangels Vergleichsobjekten nicht möglich ist. Die Festlegung einer angemessenen Pacht hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab; sie kann nicht nach allg-gültigen...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / d. Abweichungen zwischen steuer- und erbrechtlicher Behandlung

Per definitionem kommt es zu keiner Abweichung zwischen Steuer- und Erbrecht, wenn die außergewöhnlichen Erhaltungskosten und Verwendungen steuerlich irrelevante, nicht zur Einkunftserzielung genutzte Erbschaftsgegenstände betreffen.[13] Betrafen diese Kosten hingegen zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte eingesetzte Erbschaftsgegenstände, so trägt der Vorerbe ertragsteue...mehr

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zfs 12/2023, Keine Abänderu... / 2 Aus den Gründen:

II. …“ Die zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Kostenfestsetzungsbeschlüsse erwachsen in Rechtskraft (BGH, Beschl. v. 10.3.2011 – IX ZB 104/09, Rn 7 – AGS 2011, 566 = RVGreport 2011, 309 (Hansens); Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 104 Rn 21.74). Ein Festsetzungsbeschluss darf zudem nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers geändert werden; es gilt das Verschlechterung...mehr

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zfs 12/2023, Keine Abänderu... / 3 Anmerkung:

Dieser Beschluss des OLG Bamberg offenbart, welche negative Auswirkungen es haben kann, wenn ein Prozessbevollmächtigter im Kostenfestsetzungsverfahren nicht aufpasst. Kostenerstattung bei Streitgenossen Ausgangspunkt der anzustellenden Überlegungen ist zunächst die Rechtsprechung des BGH, wonach bei Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts durch Streitgenossen der obsiege...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Widerrufsbelehrung

Rz. 56 Erfolgt der Abschluss der Vergütungsvereinbarung mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB außerhalb der eigenen Kanzleiräume (§ 312b BGB) oder im Wege des Fernabsatzes (§ 312c BGB), hat der Rechtsanwalt das gesetzliche Widerrufsrecht zu berücksichtigen, § 355 Abs. 1 S. 1 BGB. Danach sind ein Verbraucher und ein Unternehmer an ihre auf den Abschluss eines Vertrags g...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 8. Ausnahme bei der Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG

Rz. 66 Die Formvorschriften gelten teilweise nicht für den Abschluss einer Gebührenvereinbarung im Sinne von § 34 RVG. Gemäß § 3a Abs. 1 S. 4 RVG gelten die Sätze 1 und 2 des § 3a Abs. 1 RVG nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nur bestimmte Vorschriften über die Vergütungsvereinbarung nicht für die Gebührenvereinbarung nach...mehr

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AGS 12/2023, Keine Kostenen... / II. Keine Kostenentscheidung

Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen (BFH, Beschl. v. 29.6.2015 – III S 12/15). Da für das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren keine Gerichtskosten anfallen und auch für die Bestimmung der Anwaltskosten dieselbe Angelegenheit besteht (§ 16 Nr. 3a RVG), bedarf es auch im Fall der Zurückweisung des Antrags keiner Kostengrundentscheidung (BayObLG AGS 2019, 294 = NJW-RR 2...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Terminsgebühr im außergerichtlichen Mandat?

Rz. 108 Gemäß der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG entsteht die Terminsgebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen fürmehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Zeittaktklausel

Rz. 72 Der Rechtsanwalt muss für eine transparente Abrechnung mit dem Mandanten eine Zeiteinheit festgelegen, nach der im Einzelfall abgerechnet werden soll. Bei einer Abrechnung nach Stunden sollte festgelegt werden, wie viele Minuten eine Stunde als Abrechnungseinheit besitzt und welche Zeiteinheit berechnet werden soll, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter einer Stu...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Gebührenrechtliche Folgen

Rz. 13 Die Vertretung von widerstreitenden Interessen kann für den Rechtsanwalt ein ganzes Bündel von Rechtsfolgen auslösen. Neben der Beendigung des Mandats können strafrechtliche, berufsrechtliche, verfahrensrechtliche und gebührenrechtliche Konsequenzen drohen. Rz. 14 Liegt eine Interessenkollision bereits bei der Annahme des Mandats vor, besteht für den Rechtsanwalt aus d...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Dieselbe Rechtssache

Rz. 6 Unter eine Rechtssache fällt jede rechtliche Angelegenheit, die zwischen mehreren Beteiligten mit möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt oder erledigt werden soll.[6] Ob dieselbe Rechtssache vorliegt, bestimmt sich nach dem sachlich-rechtlichen Inhalt der anvertrauten Angelegenheit.[7] Entscheidend ist, dass das anvertr...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / III. Außergerichtliche Einigungsgebühr

Rz. 86 Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bestimmt sich nach Nr. 1000 VV RVG. Die Einigungsgebühr entsteht nur dann, wenn der Rechtsanwalt bei der Einigung auch mitgewirkt hat. Hierfür ist beispielsweise ausreichend, dass eine Beratung dahingehend erfolgt, einen widerruflich abgeschlossenen Vergleich nicht zu widerrufen. Die Mitwirkung muss für den späteren Vergleich ur...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Dokumentation und Transparenz

Rz. 76 Der Rechtsanwalt muss die abgerechneten Stunden genau erfassen, da er hierfür die Darlegungs- und Beweislast trägt.[206] Hierfür bietet sich die Eintragung aller Arbeitseinheiten in einen tabellarischen Stundenzettel (timesheet) an, wobei dokumentiert wird, für welche Tätigkeiten vereinbarungsgemäß eine Zeitvergütung berechnet wurde.[207] Der Mandant soll den Zeitaufw...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Ehegattentestament und Ehegattenerbvertrag

Rz. 23 Die Beratung von Ehegatten bei ihrer gemeinschaftlichen Errichtung einer Verfügung von Todes wegen kann einen Interessenwiderstreit begründen. In den meisten Fällen werden die Ehegatten bereits eine gemeinsame Entscheidung über die Verteilung von Erbquoten, die Anordnung von Vermächtnissen, über eine mögliche Vor- und Nacherbschaft oder die Testamentsvollstreckung get...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Anrechnung bei mehreren Gebühren

Rz. 123 Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz von 2021 hat der Gesetzgeber auch die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine Gebühr reformiert und § 15a Abs. 2 RVG n.F. eingeführt. Dort heißt es: Zitat "(2) Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der ...mehr

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AGS 12/2023, Keine Kostenen... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte beim FG Dessau-Roßlau einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, in dem das Finanzamt B als Antragsgegner bezeichnet ist. Später war in Hauptsache ein Wechsel der örtlichen Zuständigkeit auf das Finanzamt D in Hessen eingetreten. Nach Auffassung der Antragstellerin sollte dies zwingend zu einem Zuständigkeitswechsel hinsichtlich des zustä...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Interessengegensatz

Rz. 8 Besteht eine Sachverhaltsidentität, muss der Rechtsanwalt, ferner eine andere Partei in derselben Rechtssache schon einmal im entgegengesetzten Interesse beraten oder vertreten haben. Entscheidend ist, dass der Rechtsanwalt für zwei oder mehr Parteien tätig gewesen ist, deren Interessen gegenläufig sind.[17] Ein Interessenwiderstreit zeichnet sich durch die Unvereinbar...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Hinweispflichten des Rechtsanwalts

Rz. 40 Erfolgt eine Vergütung nach dem RVG, trifft den Rechtsanwalt nicht die Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Anwaltsvergütung zu belehren.[108] Dieser Grundsatz kann im Einzelfall dadurch durchbrochen werden, dass der Mandant nach der Höhe der Vergütung fragt oder für den Rechtsanwalt nach Treu und Glauben erkennbar ist, dass der...mehr

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AGS 12/2023, Keine Kostenen... / Leitsatz

Eine Entscheidung über den Antrag auf Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bedarf keiner Kostenentscheidung. Dies gilt bei antragsgemäßer Bestimmung des zuständigen FG ebenso wie bei Zurückweisung des Antrags. BFH, Beschl. v. 14.11.2023 – IV S 24/23mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (4) Vergütung der Organmitglieder

Rz. 65 Die Mitwirkung in Organen der Stiftung wird zumeist als Ehrenamt ausgestaltet, wobei lediglich die Erstattung tatsächlich angefallener Auslagen vorgesehen ist (vgl. § 84a S. 2, S. 1 i.V.m. § 670 BGB; bis 30.6.2023: § 86 S. 1 i.V.m. §§ 27 Abs. 3 S. 1, 670 BGB a.F.). Darüber hinausgehende Vergütungen (Sitzungsgelder, Pauschalvergütungen bzw. pauschaler Auslagenersatz) m...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Rz. 125 Der Begriff der Selbstlosigkeit, der gleichbedeutend mit Uneigennützigkeit ist, wird im Gesetz vor allem negativ definiert.[208] Gemäß § 55 Abs. 1 AO erfolgt eine Förderung oder Unterstützung selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden. Diese Formulierung schließt somit ein gewisses wirtschaftliches oder Eigeninteresse ni...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Nachlasserbenschulden

Rz. 12 Ist der Erbe also im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses eine Verbindlichkeit eingegangen, so handelt es sich zumindest auch um eine Eigenverbindlichkeit, sodass eine Haftungsbeschränkung im Außenverhältnis ausgeschlossen ist. Es kann sich aber zugleich um eine Nachlassschuld handeln, wenn die Verbindlichkeiten "vom Standpunkt eines sorgfältigen Verwalters in ordnung...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / bb. Steuervorteil als Abzugsposten bei der Berechnung von Ansprüchen nach §§ 2124 Abs. 2, 2125 f. BGB

Man könnte weiterhin die Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach §§ 2124 Abs. 2, 2125, 2126 BGB als "netto, nach Steuern" verstehen und die Aufwendungen des Vorerben direkt um die Steuervorteile kürzen, die der Abzug als Betriebsausgaben/Werbungskosten mit sich bringt,[16] so wie es bei der Schadenberechnung mit der Umsatzsteuer auf Reparaturrechnungen gehandhabt wird, die der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Definition des Veräußerungsgewinns (§ 8b Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 150 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das sog Korb II-Ges ist in § 8b Abs 2 KStG ein S 2 eingefügt worden, der die Legaldefinition des VG iSd Vorschrift enthält. Danach ist VG iSd (§ 8b Abs 2) S 1 KStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Bw in dem Zeitpunkt der Veräußerung übersteigt. Nach ...mehr

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AGS 12/2023, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

In verwaltungsgerichtlichen Verfahren richtet sich der Umfang der Kostenerstattung nach § 162 VwGO. Danach sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig (§ 162 Abs. 2 S. 1 VwGO). Ein Verweis auf § 91 Abs. 2 ZPO fehlt allerdings. Die Erstattungsvorschrift des § 162 VwGO differenziert im Gegensatz zu § 91 ZPO nicht nach einem Anwalt, der am Gerichtso...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (1) Hinzurechnungen

Rz. 228 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhende Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[320] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfasst neben der lineare...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen (§ 2124 Abs. 2 S. 2 BGB)

Rz. 71 Bestreitet der Vorerbe unter § 2124 Abs. 2 BGB [84] fallende Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen bzw. aus den ihm zustehenden Nutzungen der Erbschaft, so hat er gegen den Nacherben nach Eintritt der Nacherbfolge einen Ersatzanspruch.[85] Voraussetzung ist, dass der Vorerbe die Aufwendungen für erforderlich halten durfte. Hierbei steht ihm ein Ermessen zu, das er g...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Einführung

Rz. 39 Der § 2185 BGB bestimmt, dass der Beschwerte für die nach dem Erbfall auf die Sache gemachten notwendigen Verwendungen sowie für Aufwendungen, die er nach dem Erbfall zur Bestreitung von Lasten der Sache gemacht hat, Ersatz nach den Vorschriften des Eigentümers – Besitzerverhältnisses der §§ 994 bis 1003 BGB, §§ 256 bis 258 BGB verlangen kann. Der Beschwerte kann auch...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Ersatz für Verwendungen (§ 2125 Abs. 1 BGB)

Rz. 72 § 2125 Abs. 1 BGB umfasst alle Verwendungen, die zwar zweckmäßig, jedoch nicht erforderlich sind. Diese "unnötigen" Aufwendungen sind dann erstattungsfähig, wenn sie gem. § 683 BGB dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Nacherben entsprachen. Die Ermittlung folgt den allgemeinen Regeln zur GoA. Im Gegensatz zu Aufwendungen gem. § 2124 Abs. 2 BGB kann der Vorerbe ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.7 Geburtstagsfeier

Tz. 834 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Übernimmt eine Kap-Ges Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier ihres Ges-GF, führt dies – auch bei einem "runden" Geburtstag – zu einer vGA; s Urt des BFH v 28.11.1991 (BStBl II 1992, 359); s Urt des BFH v 23.09.1993 (BFH/NV 1994, 616); s H 8.5 V "Geburtstag" KStH 2015. Dies gilt auch dann, wenn an dem ausgerichteten Empfang nahezu ausschließ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 311 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 5 KStG schlägt uE auf die GewSt durch, da der nach § 7 GewStG maßgebende Betrag um den Pauschalierungsbetrag erhöht ist. GlA s Herzig (DB 2003, 1459, 1467), s Herlinghaus (in R/H/N, § 8b KStG Rn 481), s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 515), s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 625) und s Eilers/Schmidt (GmbHR 2003, 613, 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Auslagenersatz (Reisekosten uä)

Tz. 812 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erstattet eine Kap-Ges ihrem Ges-GF anlässlich von Dienstreisen entstandene Übernachtungs- und Verpflegungsaufwendungen, kann darin eine vGA liegen; s Urt des BFH v 19.02.1999 (DB 1999, 882). Dies könnte dann der Fall sein, wenn die Erstattung der Reisespesen bei einem beherrschenden Ges-GF nicht im Anstellungsvertrag geregelt ist oder wenn ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / VI. Aufwendungsersatzansprüche des Erben

Rz. 156 Nach § 1978 Abs. 3 BGB sind dem Erben Aufwendungen aus dem Nachlass zu ersetzen, d.h. die Kosten für die Bestattung und wohl auch die Kosten für das nachlassgerichtliche Verfahren soweit er nach den Vorschriften über den Auftrag oder die Geschäftsführung ohne Auftrag Ersatz verlangen könnte. Die Ersatzpflicht ist Nachlassverbindlichkeit. Sie ist gegen den Nachlassins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Arztkosten

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Übernimmt eine Kö die Arztkosten für ihren Gesellschafter, so liegt darin idR eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung und somit eine vGA. Das gilt auch bei betriebsbedingten Krankheitskosten oder Kosten für eine Heilbehandlung nach einem Betriebsunfall. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung dieser Aufwendungen wird damit begründet, dass es in ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Schiedsordnung der DSE

Rz. 361 Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. vom 1.2.2017[665] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für die sie letztwillig verfügt oder in einer, in der Form des § 1031 ZPO von den Schiedsparteien vorab oder nach Eintritt des Streitfalles getroffenen Schiedsvereinbarung, verabred...mehr

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zfs 12/2023, Dokumentenpaus... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer – ein Rechtsanwalt – hatte mit Schriftsatz vom 31.3.2017 Verfassungsbeschwerde gegen ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz eingelegt und zugleich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Diese Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19.2.2...mehr

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AGS 12/2023, Einfordern des... / III. Kostenerstattung aufgrund Eigentumsverletzung

Ein Geschädigter kann Kosten der Rechtsverfolgung unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung auch ersetzt verlangen, wenn die Ansprüche nicht auf Schadensersatz gerichtet sind. Der Schädiger ist gem. §§ 823 Abs. 1, 249 ff. BGB auch bei Verletzung eines nicht-vermögensrechtlichen absoluten Rechts zum Ausgleich der Vermögensnachteile verpflichtet, die durch die Verletzun...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 5. Nutzungen, Erhaltungskosten

Rz. 62 Nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB gebühren dem Vorerben die Nutzungen, während er im Gegenzug die gewöhnlichen Erhaltungskosten zu tragen hat (§ 2124 Abs. 1 BGB). Was Nutzungen sind, ergibt sich aus §§ 99, 100 BGB (Früchte und Gebrauchsvorteile). Dem Vorerben stehen die Nutzungen für die Zeit vom Erbfall bis zum Nacherbfall zu. Die zeitliche Verteilung wird durch § 101 BGB ...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / 5. Fazit

Der Gesetzgeber hat die §§ 2100 ff. BGB zu einem Zeitpunkt geschaffen, in dem es das heutige System der Ertragsteuern (Einkommen- und Gewerbesteuer) noch nicht gab. Eine Nachsynchronisation des Erbrechts mit dem Steuerrecht erfolgte nie. Dadurch kommt es zu ebenso zwangsläufigen wie unsystematischen Diskrepanzen zwischen der steuerlichen und der erbrechtlichen Zuweisung von ...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / II. Schicksal ortsgebundener Versorgungsrechte bei späterer Heimunterbringung

Rz. 41 Eine Vereinbarung, wonach vorbehaltene Versorgungsleistungen nur so lange geschuldet sind, wie sie vom Verpflichteten im übernommenen Haus erbracht werden können ("Leistungsbegrenzungsklausel") führt nach der bemerkenswert deutlichen Aussage des BGH[38] nicht zur Sittenwidrigkeit der Nachrangvereinbarung (mit der Folge, dass die andernfalls entstandene Lücke durch ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns I

Tz. 54d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Rechtsfolgen des Tatbestands gem § 22 Abs 1 S 1 (ggf iVm S 6) UmwStG sind die rückwirkende Ermittlung, die Festsetzung (s Tz 63ff) und Besteuerung (s Tz 59ff) eines Gewinns aus der Einbringung (sog Einbringungsgewinn I), der in § 22 Abs 1 S 3 UmwStG ges definiert ist:mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Grundlagen der Pflegschaftsvergütung

Rz. 165 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: Rz. 166 Mittelloser Nachlass:mehr