Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Die nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF abziehbaren Aufwendungen

Rn. 545 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dies bedeutete, dass die Trennungsgelder nicht höher als die Verpflegungsmehraufwandspauschalen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF sein durften. S Rn 530 (ausführlich).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen

Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht überschritten werden. Überschießende Vergütungsteile waren stpfl Arbeitslohn. Insoweit wurden ArbN in und außerhalb des öffen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.1.2 Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft gehören außer der Miete selbst auch die Nebenkosten. Welche das sind, ergibt sich aus § 2 BetrKV. Danach gehören u. a. zu den Betriebskosten die Kosten der Grundsteuer, der Wasserversorgung, verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, der Straßenreinigung und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Die begünstigten Aufwendungen

Rn. 2156 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Zuschüsse (allgemein) § 3 Nr 62 S 2 EStG stellt die dort genannten "Zuschüsse" steuerfrei. Das Wort "Zuschüsse" verlangt eine eigene Beitragspflicht des ArbN, die der ArbG bezuschusst (BFH BStBl II 2016, 675). Rn. 2156a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Zuschüsse des ArbG müssen sich beziehen auf Aufwendungen des ArbN für:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Abgrenzung nach der Veranlassung bzw danach, für wessen Rechnung der ArbN die Ausgaben macht

Rn. 1856 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die ständige Rspr des BFH (BFH BStBl II 1969, 45; 1976, 231; BFH/NV 1994, 371 mwN) bejaht Auslagenersatz, wenn dem ArbN vom ArbG auf Nachweis Aufwendungen ersetzt werden, die ausschließlich oder überwiegend durch die Belange des ArbG bedingt und von diesem veranlasst oder (gegen diese Alternative Offerhaus, BB 1990, 2017, 2019) gebilligt s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vergütungsrecht / aa) Ersparte Aufwendungen

Rz. 254 Nach den gleichen Grundsätzen, nach denen der Auftragnehmer die erbrachten von den nicht erbrachten Leistungen abzugrenzen hat, muss er auch die ersparten Aufwendungen ermitteln. Auch hier verbieten sich also Schätzungen oder der Rückgriff auf übliche Sätze; die Ermittlung muss sich vielmehr auf das konkrete Bauvorhaben zu beziehen.[309] Rz. 255 Dabei ist für die Frag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 4 Nicht erstattungsfähige Aufwendungen

4.1 Einmalig/ohne Rechtsgrund gezahltes Arbeitsentgelt Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sowie ohne Rechtsgrund weitergezahltes Arbeitsentgelt bleibt bei den erstattungsfähigen Aufwendungen außer Betracht. Arbeitsentgelt, das für einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen fortgezahlt wird oder Arbeitsentgelt, das in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Aufwendungen für bestimmte Fahrten des ArbN

Rn. 602 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Zuschüsse müssen zweckgerichtet sein ("für"), und zwar bestimmte Fahrten des ArbN: Fall 1: mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte und Fahrten iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG (s Rn 603a) (Personenfernverkehr, s BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 2). Eine km-Begr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2024, Kosten-/Auslag... / II. Grundlagen der Kosten-/Auslagenentscheidung

Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruhe hinsichtlich der Gerichtsgebühren sowie der notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungs- und Revisionsverfahren auf § 473 Abs. 4 S. 1 und 2 StPO, und hinsichtlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten in erster Instanz auf § 465 Abs. 2 StPO analog. 1. § 473 StPO und analoge Anwendung von § 465 Abs. 2 StPO Die vom AG angeordn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 3 Erstattungsfähige Aufwendungen

Im Rahmen des U1-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber das während einer Arbeitsunfähigkeit[1] oder einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme[2] fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Arbeitgeberbeitragsanteile zu einer berufsständisch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Die Abziehbarkeit damit zusammenhängender Ausgaben (§ 3 Nr 10 S 3 EStG)

Rn. 361 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ähnlich wie § 3 Nr 26 S 2, Nr 26a S 3 EStG enthält § 3 Nr 10 S 3 EStG für Ausgaben, die mit solchen Einnahmen der Gastfamilien (die nicht auf einer Leistung des Sozialleistungsträgers beruhen) unmittelbar wirtschaftlich zusammenhängen, eine Sonderregelung. Folgende Fallkonstellationen sind dabei denkbar:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Kosten des Verfahrens

Rz. 1 Für die Eintragungen und Löschungen zur Beseitigung unklarer oder unübersichtlicher Rangverhältnisse werden mangels Gebührentatbestand im GNotKG keine Gebühren erhoben. Gebührenfrei ist auch das vorangegangene Rangklarstellungsverfahren vor dem Grundbuchamt einschließlich der Beurkundung der Erklärung der Beteiligten. Anders als bei der Löschung gegenstandsloser Eintra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2024, Abschleppkosten; Abgrenzung zwischen unmittelbarer Ausführung, sofortigem Vollzug, Ersatzvornahme; Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zum Zeitpunkt der Veranlassung des Abschleppens bei Parken an einer engen Straßenstelle (Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO); öffentliches Interesse an einer Freihaltung enger Straßen von parkenden Fahrzeugen; nicht unmittelbare konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Pauschalierung der bei Abschleppvorgängen anfallenden Kosten; Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip (hier: Kosten in Höhe einer Vollfahrt); Abhängigmachen der Rückgabe des im Abschleppen begriffenen Fahrzeugs von der Zahlung der Abschleppkosten

StVO § 12 § 2; PolG RP § 5 § 6 § 9; VwVG RP § 61 § 63; BGB § 273 Leitsatz 1. Dem Zustandsverantwortlichen können die Kosten der Abschleppmaßnahme auch im Falle einer sog. Leerfahrt oder eines abgebrochenen Abschleppvorgangs auferlegt werden. 2. Dies gilt jedoch im Falle einer Leerfahrt grundsätzlich dann nicht, wenn unmittelbar danach mit demselben Abschleppfahrzeug ein andere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Verteilung der Kosten

Rz. 3 Die gerichtlichen Auslagen und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten hat das Grundbuchamt nach billigem Ermessen auf die Beteiligten zu verteilen. § 114 GBO enthält keine allgemeinen Grundsätze über die Verteilung der Kosten. Allein entscheidend ist das billige Ermessen des GBA. Hierbei dürfte weniger auf die Tatsache abzustellen sein, wer den Antrag (= Anregun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.3.1 Kosten für Wohnung/Unterkunft

Die Angemessenheit der Aufwendungen bestimmen die zuständigen kommunalen Träger meist in sog. Richtlinien nach einem "schlüssigen Konzept", für das das BSG in zahlreichen Urteilen Kriterien aufgestellt hat. Berücksichtigt wird die konkrete Größe der Wohnung, wobei die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus heranzuziehen sind. Außerd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Kosten

Rz. 6 Für das Rangbereinigungsverfahren sowie für die Eintragung und Löschung in diesem Verfahren werden keine Gerichtsgebühren erhoben. Die Auslagen des Gerichts sowie die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten hat derjenige zu tragen, dem sie das Grundbuchamt auferlegt hat; vgl. dazu § 114 GBO Rdn 1 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Aktuelles Unter... / c) Neue LL Nr. 12.5: Berücksichtigung der Kosten eines erheblich erweiterten Umgangs

Schließlich wurde vorgeschlagen, dass die jeweiligen Oberlandesgerichte in die bislang nicht besetzte Stelle der eigenen Leitlinien mit LL Nr. 12.5 eine neue Leitlinie aufnehmen, die etwa folgendermaßen lauten könnte: "12.5. Aufwendungen im Rahmen eines erheblich erweiterten Umgangs können durch angemessene Abschläge beim Barunterhalt berücksichtigt werden, soweit der Mindest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2024, Keine Erstattu... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 1 VwGO, der die Erstattungsfähigkeit von Kosten regelt, sind die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig. Nach § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts ste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Kosten

Rz. 14 Nach dem GNotKG fällt nach Nr. 17000 KV eine Festgebühr von 10 EUR für Ausdrucke aus dem Grundbuch beim Grundbuchamt an, für amtliche Ausdrucke eine Gebühr nach Nr. 17001 von 20 EUR. Für die elektronische Übermittlung fallen gesonderte Auslagen an.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 6 Für die Umschreibung des Grundbuchblatts werden keine Kosten und Gebühren erhoben (siehe § 114 GBO Rdn 1).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Kosten

Rz. 8 Mit der Mitteilung durch das Nachlassgericht sind keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren verbunden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Kosten

Rz. 9 Zu den Kosten siehe oben (vgl. § 131 GBO Rdn 14).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Kosten

Rz. 14 Zu den Kosten siehe oben (vgl. § 131 GBO Rdn 14).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verzögerung/Behinderung... / d) Vergütung der entstandenen Kosten

Rz. 188 Zu den Kosten, die dem Auftragnehmer bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Leistungsteils enthalten sind, gehören insbesondere Kosten für gekauftes und noch nicht eingebautes Material, Kosten für die Baustelleneinrichtung und Gerätekosten.[161] Rz. 189 Nicht nach § 6 Abs. 5 VOB/B zu vergüten sind die Kosten, die dem Auftragnehmer durch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auszubildender / 5.1.3 Steuerlicher Abzug von Ausbildungskosten

Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sind grundsätzlich Kosten der persönlichen Lebensführung, sodass ein Werbungskostenabzug ausscheidet.[1] Dies gilt auch für Aufwendungen für eine Berufsausbildung ohne den vorherigen Abschluss einer Erstausbildung, auch wenn der Steuerpflichtige zuvor langjährig Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2024, Kosten-/Auslag... / Leitsatz

Entfällt die Einziehungsanordnung aus Rechtsgründen, muss sich dies, wenn die Tragung der gesamten Kosten durch den Angeklagten unbillig wäre, bei der Kostenentscheidung zugunsten des Angeklagten auswirken. Dies geschieht dadurch, dass die Gerichtskosten um die in Bezug auf das Einziehungsverfahren in den Rechtsmittelinstanzen anfallenden Gebühren (Nrn. 3430 und 3440 GKG KV) ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Die allgemeine Regelung in § 3c Abs 1 EStG

Rn. 470 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit der StPfl Aufwendungen tätigt, um nach § 3 Nr 12 EStG (S 1 und/oder S 2) steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu erhalten, besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang iSd § 3c Abs 1 EStG (vgl zB BFH BStBl II 2002, 823; 1990, 121). Dann kann er nur die die Aufwandsentschädigung überschießenden Aufwendungen als WK/BA abziehe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 6 Zu den Kosten für die Abdrucke wurde eine Regelung[6] vom GNotKG gleich mit übernommen: Zitat Erteilt der Notar nach § 133a GBO im Auftrag eines Beteiligten Abdrucke von Grundbuch- oder Registerblättern, so erhält er Für die Ergänzung oder Bestätigung v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 4 Die Einsicht in das Grundbuch ist nach GNotKG bei den Gerichten mangels gesetzlicher Bestimmung gebührenfrei. Zu den Kosten für Ausdrucke bei Gericht vgl. § 131 GBO Rdn 14; zu den Kosten beim Notar vgl. § 85 GBV Rdn 6.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewertung der Wohnraumüberl... / 1 Freie Kost und Logis

1.1 Freie Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung Unter den Obergriff "Sachbezug Wohnungen" fällt im Lohnsteuerrecht auch die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu erfassen ist. Diese Sachbezüge (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) werden auch unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder "freie Station" zusammengefasst....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 7 Mit der Anordnung bzw. der Ablehnung der Aussetzung sind keine gesonderten Kosten und Gebühren verbunden. Für den Rechtsanwalt eines Beteiligten ist das Aussetzungsverfahren Teil der Hauptsache (vgl. § 15 Abs. 2 RVG). Im Fall der Erhebung einer Beschwerde erhält der Rechtsanwalt die Gebühr nach Nr. 3500 VV RVG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Kosten

Rz. 11 Mit der Gewährung oder Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind keine gesonderten Kosten und Gebühren verbunden. Die Rechtsanwaltstätigkeit ist durch die Verfahrensgebühr abgedeckt. Eine gesonderte Rechtsanwaltsgebühr fällt nur bei einer Einzeltätigkeit des Rechtsanwalts im Wiedereinsetzungsverfahren an.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 115 [Kosten eines erledigten Rechtsstreits]

Gesetzestext Wird durch das Verfahren ein anhängiger Rechtsstreit erledigt, so trägt jede Partei die ihr entstandenen außergerichtlichen Kosten. Die Gerichtskosten werden niedergeschlagen. A. Normzweck Rz. 1 Das Ergebnis des Rangklarstellungsverfahrens kann auf einen bei Einleitung dieses Verfahrens bereits anhängigen oder erst während des Verfahrens anhängig werdenden gericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2024, Kosten-/Auslagenentscheidung betreffend Einziehungsentscheidung

§§ 465 Abs. 2, 473 StPO Leitsatz Entfällt die Einziehungsanordnung aus Rechtsgründen, muss sich dies, wenn die Tragung der gesamten Kosten durch den Angeklagten unbillig wäre, bei der Kostenentscheidung zugunsten des Angeklagten auswirken. Dies geschieht dadurch, dass die Gerichtskosten um die in Bezug auf das Einziehungsverfahren in den Rechtsmittelinstanzen anfallenden Gebühr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zwischenverfügung wegen der Kosten

Rz. 76 Dieselben Förmlichkeiten (Bekanntmachung, Schriftlichkeit, Rechtsbehelfsbelehrung) gelten für die Zwischenverfügung zur Anforderung eines Kostenvorschusses. Als Begründung muss die bezifferte Beredung der Kosten angegeben werden. Die Kostennachricht an die Landesjustizkasse ist in Abschrift beizufügen.[203]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2024, Erstattungsfähigkeit von Kosten für Fotokopien für Bebauungspläne (großformatige Kopien) durch externe Hersteller

§ 162 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VwGO; Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV RVG; §§ 670, 675 BGB Leitsatz Großformatige Kopien oder Ausdrucke, die das DIN A3-Format übersteigen, z.B. von Bauplänen, Bauzeichnungen oder Bebauungsplänen, können im Regelfall nicht auf handelsüblichen Kopierern hergestellt werden. Da die entsprechenden Kopien daher im Regelfall nicht durch einen Rechtsanwalt, sondern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 114 [Kosten des Verfahrens erster Instanz]

Gesetzestext Die Kosten des Verfahrens erster Instanz verteilt das Grundbuchamt auf die Beteiligten nach billigem Ermessen. A. Kosten des Verfahrens Rz. 1 Für die Eintragungen und Löschungen zur Beseitigung unklarer oder unübersichtlicher Rangverhältnisse werden mangels Gebührentatbestand im GNotKG keine Gebühren erhoben. Gebührenfrei ist auch das vorangegangene Rangklarstellu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / aa) Sowieso-Kosten

Rz. 123 Der Besteller soll durch die Nacherfüllung nicht bessergestellt werden, als er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages stünde. Wenn also bei einer von Anfang an ordnungsgemäßen Erfüllung der Besteller eine höhere Vergütung hätte bezahlen müssen, so ist dies bei der Ersatzpflicht des Unternehmers in Abzug zu bringen.[127] Bei der Durchsicht der geltend gemachten M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Unverhältnismäßige Kosten (§ 35 Abs. 3 GBO)

Rz. 9 Bei Eintragung als Eigentümer oder Miteigentümer eines Grundstücks kann sich das GBA nach Abs. 3 mit anderen, nicht der Form des § 29 GBO entsprechenden Nachweisen begnügen, wenn das Grundstück oder der Anteil von geringem Wert – höchstens 3.000 EUR – ist und der Erbschein nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an Kosten oder Mühen beschafft werden kann. In diesem Fall ka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Kosten

Rz. 55 Wird die Beschwerde als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen, so wird die volle Gerichtsgebühr von 1,0, höchstens aber ein Betrag von 800 EUR erhoben (Nr. 14510 KV GNotKG). Wird die Beschwerde vor einer Entscheidung zurückgenommen, ist die Hälfte der vollen Gerichtsgebühr zu zahlen, höchstens aber ein Betrag von 400 EUR (Nr. 14511 KV GNotKG). Eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2024, Kosten-/Auslag... / I. Sachverhalt

Das AG hat den Angeklagten wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt und die Einziehung des sichergestellten iPhone 11 des Angeklagten angeordnet. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte unbeschränkt Berufung ein, die keinen Erfolg hatte. Mit seiner gegen das Berufungsurteil eingelegten Revision hat der Angeklagte die Verletzung ma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2024, Kosten-/Auslag... / III. Bedeutung für die Praxis

Das BayObLG nimmt umfassend – die Darstellung hier ist erheblich gekürzt – zur Frage der Kosten- und Auslagenentscheidung in den Fällen, in denen ein Rechtsmittel gegen eine Einziehungsentscheidung Erfolg hatte, Stellung (vgl. zu einer erstinstanzlichen Entscheidung LG Braunschweig, Beschl. v. 14.12.2023 – 8 Qs 326/23). Es setzt dabei in seiner Entscheidung konsequent die Rs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 11. Dauer des Verfahrens und seine Kosten

Rz. 94 Entscheidend für die Höhe der Kosten ist die getroffene Vereinbarung. Wurde keine Vergütungsvereinbarung getroffen ist auf die §§ 675, 612 BGB zurückzugreifen. Die verschiedensten Schiedsgerichts- und Schlichtungsorganisationen bieten hierzu verschiedene Modelle an. Rz. 95 Bei einem Streitwert von 25.000 EUR ergäben sich bei der ICC, internationale Handelskammer in Pari...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Kosten

Rz. 30 Wird die Anhörungsrüge in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen (also nicht nur teilweise), fällt eine Gerichtsgebühr von 66 EUR an (Nr. 19200 KV GnotKG). Das Rügeverfahren gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b RVG zum Rechtszug, so dass keine gesonderte Gebühr für den RA anfällt. Eine Ausnahme besteht, wenn sich die Tätigkeit des Anwalts ausschließlich auf das Rü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessuales / X. Kosten der Nebenintervention

Rz. 75 Der Streithelfer wird gem. § 101 ZPO so behandelt wie die von ihm unterstützte Partei. Es gelten die Ausführungen zur Streitverkündung (siehe oben Rdn 55).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Kosten

Rz. 27 Für die Durchführung des Amtslöschungsverfahrens einschließlich der Löschung gegenstandsloser Eintragungen sowie für die Beurkundung der Erklärungen der Beteiligten, werden mangels eines entsprechenden Gebührentatbestandes keine Gerichtsgebühren erhoben.[87] Das GNotKG vermeidet konsequent Auffanggebühren.[88]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Kosten

Rz. 42 Die Gerichtsgebühren für die Berichtigung der Eigentümereintragung richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen des GNotKG. Für die Berichtigung durch Eintragung eines neuen Eigentümers fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 14110 KV GNotKG an; Kostenschuldner ist gem. § 23 Nr. 11 GNotKG der Eigentümer. Im Einzelfall kann für das Verfahren Verfahrenskostenhilfe nach § 76 Fa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Kosten und Gebühren

Rz. 23 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht nach § 76 GBO fällt keine Gebühr an. Eintragungen und Löschungen, die aufgrund von einstweiligen Anordnungen des Beschwerdegerichts vorgenommen werden, sind nach vor 1.4 Abs. 2 Nr. 2 vor Nr. 14110 KV GNotKG gerichtsgebührenfrei.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Kosten

Rz. 29 Die Gebühr bei Antragsrücknahmen bestimmt sich nach KV Nr. 14401 Anlage 1 zum GNotKG: 25 % der für die Vornahme bestimmten Gebühr, mindestens 15 EUR, maximal 250 EUR. Unter Umständen kann von einer Kostenerhebung insgesamt abgesehen werden.[45]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / e) Anscheinsbeweis für Erforderlichkeit der Kosten

Rz. 121 Bei Ausführung durch eine Fremdfirma spricht ein Anscheinsbeweis für die Erforderlichkeit der von dieser abgerechneten Ersatzvornahmekosten; der Unternehmer muss den Gegenbeweis antreten.[126]mehr