Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld II

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.2 Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

Rz. 5 Dauerwirkung liegt dann vor, "wenn sich der VA nicht in einem einmaligen Gebot oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand von ihm abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert" (BT-Drs. 8/2034 S. 34). Rz. 6 VA mit Dauerwirkung sind daher solche Entscheidungen einer ...mehr

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Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 36 Baumeister, Die Novellierung der §§ 48, 49, 49a VwVfG, NVwZ 1997 S. 19. Bielefeld, Das soziale Verfahrensrecht des SGB X, Dissertation, 1997. Dörr, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten nach Art. I SGB X, DAngVers 1982 S. 332 (341). ders., Aktuelle Grundsätze zu den Korrekturbestimmungen des SGB X, SozVers 1989. S. 29. ders., Rücknahme, Widerruf, Aufhebung oder neue...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3 Rücknahme nach Ermessen

Rz. 9 Die Rücknahme nach § 45 steht, anders als in den Fällen des § 44, grundsätzlich im Ermessen der Behörde, wie sich aus der Verwendung des Wortes "darf" ergibt, so dass die Behörde nicht zur Rücknahme verpflichtet ist (hieran zweifelnd und wohl zu einer bloßen Handlungsermächtigung tendierend: BSG, Urteil v. 25.6.1986, 9a RVg 2/84, SozR 1300 § 45 Nr. 24, wie hier aber di...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009 S. 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995 S. 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008 S. 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012 S. 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtl...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 Die Vorschrift ist nur für VA anwendbar, die einen belastenden Inhalt haben (nicht begünstigend). Dies wird in Abs. 2 für sonstige belastende (nicht begünstigende) VA angeordnet, wobei die ausdrückliche Erwähnung belastender VA in Abs. 2 nur deklaratorisch ist. Auch Abs. 1 betrifft ausschließlich belastende VA (Leistungsablehnung – auch teilweise – sowie jeder Eingriff...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Der Anwendungsbereich des § 48 erstreckt sich auf alle VA, die dem Geltungsbereich des SGB unterfallen, also auch auf solche Gesetze, die nach § 68 SGB I als besondere Teile des Sozialgesetzbuchs gelten. Grundsätzlich keine Anwendung fand § 48 nach der Rechtsprechung des BVerwG auf solche VA, die im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 gelte...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.3 Änderung bei Einkommensanrechnung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 44 Für den Fall, dass nach Antragstellung oder Erlass des VA Einkommen oder Vermögen erzielt wird, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt haben würde, gilt als Regelfall die Aufhebung des VA mit Rückwirkung zum Zeitpunkt der Veränderung der Verhältnisse. Eine schuldhafte Verletzung einer Mitteilungspflicht ist hier nicht erforderlich, überhaupt ist dies...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.1 Änderung der Verhältnisse

Rz. 11 Eine Aufhebung des noch Wirkungen erzeugendes VA setzt voraus, dass eine wesentliche Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Art gegenüber den Verhältnissen eingetreten ist, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich waren. Eine solche Änderung muss objektiv eingetreten sein. Die Änderung ist im Vergleich gegenüber der Sach- und Rechtslage festzustellen, di...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gehört zu den Vorschriften, die auch für den Fall der bereits eingetretenen Unanfechtbarkeit nach § 39 Abs. 2 die Durchbrechung der Bestandskraft wirksam erlassener Verwaltungsakte (VA) ermöglichen. Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Rücknahme eines bestandskräftigen VA mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit erfolgen darf, wird die im Einzel...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.2 Änderung zuungunsten des Betroffenen, Verletzung von Mitteilungspflichten (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 40 Ein VA wird zulasten des Betroffenen mit Rückwirkung regelmäßig dann aufgehoben, wenn dieser einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist. Der Tatbestand für eine rückwirkende Aufhebung setzt neben der objektiven Verletzung eine...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.1 Vertrauensschutz (Abs. 2)

Rz. 12 Die grundsätzlich zulässige Rücknahme wird durch den Vertrauensschutz in den wirksamen und bestandskräftigen VA rechtlich begrenzt. Geschützt wird im Interesse der Rechtsbeständigkeit die subjektive Vorstellung des Begünstigten, dass der VA bei unveränderter Sach- und Rechtslage mit dem ihm bekannt gegebenen (§ 39 Abs. 1 Satz 2) oder umgedeuteten (§ 43) Inhalt rechtmä...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.2 Strafverfahren wegen einer anderen Straftat (Abs. 2)

Rz. 10 Nach Abs. 2 sind alle anderen Straftaten gemeint, die nicht unter Abs. 1 fallen. Als Regelfall sind dies "Vergehen ohne erhebliche Bedeutung". Die Vergehen mit erheblicher Bedeutung fallen unter Abs. 1. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 2 StGB). Rz....mehr

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FoVo 3/2018, Anfrage an den... / 1 I. Der Fall

Bedingter Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft Die Gläubigerin beantragte, dem Schuldner gemäß §§ 802c, 802f ZPO die Vermögensauskunft abzunehmen. Sie stellte den Auftrag dabei unter die Bedingung, dass der Schuldner in den letzten beiden Jahren keine Vermögensauskunft abgegeben hat. Für den Fall, dass der Schuldner eine entsprechende Vermögensauskunft abgegeben habe oder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsförderung

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Leistungen nach dem SGB III an ArbN sind nach § 3 Nr 2 Buchst a/b EStG steuerfrei (> R 3.2 LStR), können aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen (vgl § 32b Abs 1 S...mehr

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Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 2.8 Nichtanrechnung von Pflegeleistungen auf das Einkommen

Rz. 30 Die Zweckgebundenheit der Pflegeleistungen, insbesondere des Pflegegeldes nach § 37, gebietet es, dass diese Leistungen sich nicht in anderer Weise negativ für den Pflegebedürftigen auswirken. Deshalb schreibt Abs. 5 vor, dass die Leistungen der Pflegeversicherung kein Einkommen des Pflegebedürftigen sind und diese Leistungen bei der Berechnung anderer Sozialleistunge...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 3 Literatur

Rz. 9 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII (LPK), 10. Aufl. 2015. Bülow, Vorzeitige Verrentung von Hartz-IV-Empfängern auf Betreiben des Jobcenters, jM 2015 S. 462. Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014. Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: Lfg. 3/15. LVA-Praxis, Antragsrecht für Sozialleistungsträger, § 95 SGB XII, Mitteilungen der bayrischen Landesversicherungsanstalten 04/2005 S....mehr

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Jung, SGB XII § 96 Verordnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Vorschrift fasst die Verordnungsermächtigungen von § 76 Abs. 3, § 88 Abs. 4 BSHG – im Wesentlichen inhaltsgleich – zusammen. Lediglich die Verordnungsermächtigung aus § 76 Abs. 3 BSHG a. E. ist weg...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 4.3 Einkommensermittlung und Vermögensverwertung

Die Einkommens- und Vermögensermittlung gehört zu den in der Praxis schwierigsten und streitträchtigsten Fragen des Unterhaltsrechts. Dies betrifft die Fragen, was zum Einkommen gehört, welche Abzüge von ihm gemacht werden dürfen, welches Vermögen einsatzpflichtig ist und welche Schulden zu berücksichtigen sind. Auch wenn diese Einkünfte der Abgeltungssteuer und nicht mehr d...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.5.4 Auswirkungen der ICF auf das SGB V und die sonstigen Sozialgesetzbücher

Rz. 8i Die ICF ist nicht nur bei der Anwendung des SGB IX, sondern auch bei den Leistungsansprüchen nach dem SGB V anzuwenden. Denn im Recht der Krankenversicherung sind für die Frage, ob bei einem Menschen eine medizinische Rehabilitation indiziert ist, ebenfalls die individuellen Auswirkungen seiner Krankheit im Alltag und die Faktoren, die darauf Einfluss nehmen, maßgeben...mehr

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FoVo 1/2018, Das neue Jahr ... / IV. Kindergeld, Mindestunterhalt und Hartz IV

Erhöhung des Kindergeldes Das Kindergeld ist eine der größten Sozialleistungen des Staates und wird regelmäßig angepasst. Zum 1.1.2018 wurde das Kindergeld um 2 EUR je Kind erhöht. Es beträgt nunmehr Erhöhung des Mindestunterhalts Der Unterhalt für minderjährige Kinder wird durc...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Berücksichtigung von Sozialleistungen

Rz. 20 Strittig ist, ob und inwieweit Sozialleistungen – insbesondere Leistungen nach dem SGB II – als Einkommen zu berücksichtigen sind. Die Rspr. verhält sich hierzu sehr unterschiedlich und divergiert zum Teil sogar innerhalb desselben Gerichts. Rz. 21 Eine verbindliche Bewertungsmethode gibt es nicht. Das liegt daran, dass alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werd...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / H. Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht

Rz. 311 Nach § 1 Abs. 3 UVG haben Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder dauernd getrennt lebt, dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Anspruch entfällt dagegen, wenn der das Kind betreuende Elternt...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. P-Konto § 850k ZPO

Rz. 457 Ab dem 1.1.2012 ist der Kontoschutz ausschließlich nur noch über das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gem. § 850k ZPO möglich. Es bedarf hierzu jedoch keines gerichtlichen Antrages, der Schuldner stellt vielmehr bei seiner Bank den Antrag, sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Beispiel: P-Konto Mandant M schuldet Gläubiger G eine Forderung von 5000,00 EU...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Automatischer Pfändungsschutz

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind auf einen angemessenen Zei...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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§ 4 Ehe / VI. Checkliste

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Unterhaltsanspruch des Partners oder der Partnerin gegen den jeweils anderen

Rz. 110 Gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht. Weder § 1360 BGB beim Zusammenleben noch § 1361 BGB oder die §§ 1569 ff BGB nach einer Trennung sind direkt oder entsprechend anwendbar. Dementsprechend besteht unter den Partnern auch keine Prozess- oder Verfahrenskostenvorschusspflicht. Denn § 1360 Abs. 4a...mehr

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FoVo 1/2018, Die Pfändung e... / II. Die Lösung

Gesetzliche oder vertragliche Abfindungen Abfindungen sind im Arbeitsleben ein adäquates Instrument, um zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu kommen und eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Auch bei streitigen Auseinandersetzungen um eine Kündigung ist die Abfindung häufig das Mittel der Wahl, wenn eine Weiterbeschäftigung ernsthaft nicht mehr i...mehr

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Jung, SGB XII § 32a Zeitlic... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 11 Regeln für die zeitliche Zuordnung von Beiträgen bestanden vor dem 1.1.2016 weitgehend nicht. § 32a i. d. F. vom 21.12.2015 gilt erst ab 1.1.2016. Danach sind Bedarfe nach § 32 unabhängig von der Fälligkeit des Beitrages jeweils in dem Monat zu berücksichtigen, für den die Versicherung besteht: Bay. LSG, Urteil v. 26.9. 2016, L 8 SO 295/14, Rz. 42. Rz. 12 Lauterbach, Üb...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / dd) Auswirkungen auf das Behinderten- und Bedürftigentestament

Rz. 49 In einem sehr ausführlichen "obiter dictum" setzt sich der Senat in seiner Grundsatzentscheidung auch mit der Zulässigkeit des Behindertentestaments auseinander und verneint insbes. die Möglichkeit der Überleitbarkeit des Ausschlagungsrechts des behinderten pflichtteilsberechtigten Erben nach § 2306 Abs. 1 BGB auf den Sozialhilfeträger, so dass die meisten Urteilsanme...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / 2. Überleitung des Ausschlagungsrechts zur Pflichtteilserlangung (§§ 2306, 2307 BGB)

Rz. 94 Wendet man einem sozialhilfegefährdeten Pflichtteilsberechtigten einen Erbteil zu, der durch die Anordnung einer Dauer- oder Verwaltungsvollstreckung und einer Nacherbschaft gegen den Zugriff durch den Sozialhilfeträger geschützt ist (§§ 2214, 2100 ff. BGB), so stellt sich die Frage, ob der Sozialhilfeträger das dann dem Pflichtteilsberechtigten nach § 2306 Abs. 1 BGB...mehr

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Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Bieback, Kein Kurzarbeitergeld für "Kurzarbeit Null"?, NZS 2011 S. 241. Eilts, Die versicherungs- und beitragsrechtlichen Regelungen in der Kranken- und Pflegeversicherung während des Fortbestandes der Mitgliedschaft, Die Beiträge 1999 S. 193, 257. Greiner, Krankengeld und Entgeltfortzahlung bei Organ- oder Gewebespende, NZS 2013 S. 241. Hallmann/Stiphout, Auswirkungen v...mehr

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FoVo 11/2017, Nachweis der ... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger profitiert doppelt Kann der Gläubiger seinen Anspruch auch als Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründen, profitiert er in zweifacher Weise:mehr

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FoVo 11/2017, Keine Berücks... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH widerspricht Die Lebensgefährtin des Schuldners ist weder gemäß § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO noch nach § 850f Abs. 1 Buchst. a oder c ZPO noch nach § 765a ZPO, auch nicht in analoger Anwendung dieser Regelungen, bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners zu berücksichtigen. Kein Fall von § 850f Abs. 1 lit a) ZPO Nach § 36 Abs. 1 InsO, § 850f Abs. 1 lit. a Z...mehr

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Jung, SGB VII § 47a Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 schreibt für Bezieher von Verletztengeld die entsprechende Anwendung von § 47a SGB V vor, wenn diese gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Dies betrifft Beschäftigte und selbständig Tätige, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsei...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / e) Einkommensverhältnisse

Rz. 226 Zunächst ist für die Bewertung das in drei Monaten vor Antragstellung erzielte Nettoeinkommen zugrunde zu legen,[147] vgl. dazu auch zu § 34 FamGKG, Rdn 123 und 216 in diesem Kapitel. Rz. 227 Tritt während des Verfahrens eine Steigerung oder Minderung des Nettoeinkommens ein, ist dies bei der Wertberechnung nicht zu berücksichtigen.[148] Etwas anderes gilt nur dann, w...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 63 Die Partei hat einzusetzen: Rz. 64 Gemäß § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Dies sind insbesondere z.B.:mehr