Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Fazit

Rz. 479 Die Anfechtungsregelungen nach der InsO und dem AnfG sind von größter praktischer Relevanz für den im Gesellschaftsrecht tätigen Berater. Dies gilt sowohl für die laufende Beratung des Mandanten, der hier als Gesellschafter Mittel zur Verfügung stellt, als auch insbesondere im Fall der Unternehmensveräußerung innerhalb und außerhalb der Familie. Der veräußernde Gesel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Unmittelbare Anwendung der Vorschriften über Willenserklärungen

Rz. 40 Da die Erklärung über die Abtretung materiell-rechtlicher Natur ist, sind die Vorschriften des BGB über Willenserklärungen, insbesondere auch §§ 130 ff. BGB, unmittelbar anwendbar. Die Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit nur der Schriftform (§ 126 BGB), auch soweit daran wegen § 29 Abs. 1 S. 1 GBO ihre Verwendung im Grundbuchverfahren scheitert (siehe dazu Rdn 42 ff...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Aufgrund Bewilligung eingetragene Vormerkung

Rz. 81 Fehlt die nach § 885 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB erforderliche Bewilligung des Berechtigten oder entfällt sie (insbesondere rückwirkend infolge Anfechtung), so entsteht nach heute kaum noch bestrittener Auffassung keine Vormerkung.[198] Nach einer verbreiteten Ansicht soll auf die Bestellung einer Vormerkung § 1850 Nr. 1 BGB Anwendung finden,[199] so dass eine ohne Genehmi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Nachrang

Rz. 399 Durch die Formulierungen "Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen (Gesellschafter-)Darlehen wirtschaftlich entsprechen" in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO und "gleichgestellte Forderung" bzw. "einem Darlehen wirtschaftlich entsprechen" in § 135 InsO wurde der frühere sachliche Anwendungsbereich des Eigenkapitalersatzrechts jedenfalls für vom Gesellschafter gegeben...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck, Allgemeines

Rz. 1 § 105 GBO regelt – im Wesentlichen in Überstimmung mit den §§ 17–19 FamFG – die Voraussetzungen für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Hierdurch sollen in einem engen Rahmen Korrekturmöglichkeiten eröffnet werden. Dies dient der Umsetzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens sowie der Gewährung des rechtlichen Gehörs. Abs. 2 1. Alt. schreibt ausd...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zuständigkeit und rechtliches Gehör

Rz. 14 Über die Erteilung von Abschriften und die Gewährung der Einsicht entscheidet der Urkundsbeamte (§ 12c Abs. 1 Nr. 1 GBO). Die Entscheidung wird regelmäßig mündlich ergehen, jedoch ist Schriftlichkeit in zweifelhaften Fällen, zumal bei Verweigerung der Einsicht, dringend anzuraten. Eine Anfechtung und eine Entscheidung darüber sind selbstverständlich auch bei nur mündl...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH in eine GmbH & Co. KG)

Rz. 309 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.42: Umwandlungsbeschluss beim Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) Heute, den _________________________, erschienen vor mir, _________________________ dem unterzeichnenden Notar mit Amtssitz in _________________________,mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 3. Konkurrenz zum nationalen Recht

Rz. 117 Die durch das UN-Kaufrecht vorgesehenen Rechtsbehelfe sind grds. abschließend. Im Bereich ihrer Anwendung ist ein Rückgriff auf die Rechtsbehelfe des anwendbaren nationalen Rechts nicht möglich (Art. 4 CISG). Abgesehen von Personenschäden ist das UN-Kaufrecht abschließend. Nationale gesetzliche Anspruchsgrundlagen werden verdrängt, soweit die Haftung wegen Mangelfolg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Anteile mit und ohne Stimmrecht

Rz. 224 Nach § 47 Abs. 2 GmbHG gewährt bei Gesellschafterbeschlüssen jeder EUR eines Geschäftsanteils eine Stimme. Nach h.M. ist es jedoch zulässig, Geschäftsanteile ohne Stimmrecht zu bilden.[669] Das Stimmrecht kann für bestimmte oder alle Beschlussgegenstände ausgeschlossen werden.[670] Um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu erhalten, muss jedoch zumindest einem Ge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Keine Anfechtbarkeit pünktlicher Miet-/Pachtzahlungen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO

Rz. 416 Pünktliche Mietzahlungen sind nach der vg. BGH-Entscheidung nicht nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar. Als zusätzliches Argument kann gelten, dass dem Gesellschafter selbst in der Insolvenz bei Fortnutzung des Gegenstandes durch die Schuldnergesellschaft bzw. den Insolvenzverwalter ein Entgelt- oder Ausgleichsanspruch entweder als vertraglicher Anspruch aus noch ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Technische Voraussetzungen

Rz. 1393 Soweit eine Online-Teilnahme gestattet wird, besteht auch eine Verpflichtung der Gesellschaft, die technischen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Grundvoraussetzung hierfür ist, die Präsenzversammlung in Echtzeit zumindest in Ton zu verfolgen. Die Satzung oder die Geschäftsordnung muss eine solche Bild- und/oder Tonübertragung gem. § 118 Abs. 4 AktG gestatten. Rz....mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / IV. Beendigung und Abwicklung des Vertragshändlervertrages

Rz. 260 Der Vertragshändlervertrag ist – wie eingangs Rdn 231 ff. ausgeführt – ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichen Elementen sowie ein Dauerschuldverhältnis. Somit finden die Regelungen der §§ 675, 611 ff. BGB Anwendung. Verträge, die auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen worden sind, enden nach Ablauf dieser Dauer automatisch (Festlaufzeitverträge); solc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Allgemeines

Rz. 1405 Fehler bei einer Online-Teilnahme führen zur Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse. Bei Online-Teilnahme kommt namentlich eine Anfechtung wegen Verletzung ihrer Teilnahmerechte in Betracht. Ist für die Online-Teilnehmer das Recht, Widerspruch einzulegen (§ 145 Nr. 1 AktG) qua Satzung bzw. Vorstandsermächtigung ausgeschlossen, kann eine Anfechtungsk...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Keine nachträgliche Entstehung der Haftung durch Insolvenzanfechtung

Rz. 631 Eine masseschmälernde Zahlung liegt nicht vor, wenn die auf dem debitorischen Konto eingezogene Forderung wirksam an die Bank abgetreten war oder durch den Einzug und die Verrechnung mit dem Soll-Saldo anderweitige Sicherheiten für die Masse wieder frei werden. Diese Ergebnisse können nun nicht dadurch rückwirkend zunichtegemacht werden, dass die Sicherungszession un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtsmittel

Rz. 18 Gegen die einstweilige Anordnung oder deren Ablehnung ist in entsprechender Anwendung des § 70 Abs. 4 FamFG weder die Rechtsbeschwerde noch sonst ein Rechtsmittel gegeben;[27] auch nicht die Erstbeschwerde zum BGH bei einer selbstständigen neuen Regelung.[28] Eine Anfechtung im Wege einer außerordentlichen Beschwerde scheidet aus, da dieser Rechtsbehelf dem verfassung...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (d) Mitsprache

Rz. 358 Dem stillen Gesellschafter stehen gesetzlich normierte Kontroll- und Informationsrechte im begrenzten Umfang nach Maßgabe des § 233 HGB zu. Insb. ist er berechtigt, Einsicht in den Jahresabschluss und die Bücher der Gesellschaft zu nehmen.[301] § 230 HGB spricht von einem "Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt". Daraus ergibt sich, dass der stille Gesellschafter i....mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Anfechtbarkeit vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsgegenstandes?

Rz. 424 Aus der Entscheidung des BGH, dass die Nutzungsüberlassung durch den Gesellschafter mit einem Gesellschafterdarlehen nicht gleichzustellen ist,[826] ergibt sich auch, dass eine Nutzungsbeendigung und Rückgabe des Gegenstandes an den Gesellschafter innerhalb des letzten Jahres vor Insolvenzantrag jedenfalls nicht nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar ist.[827] Das w...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Anfechtbarkeit bei Kapitalerhöhungen, Spruchverfahren

Rz. 1538 Die §§ 255 ff. AktG enthalten Sondervorschriften für die Anfechtung von Kapitalerhöhungsbeschlüssen mit Einlagen und Bezugsrechtsausschluss für den Fall, dass die Höhe des Ausgabebetrages oder der Mindestbetrag, unter dem die neuen Aktien nicht ausgegeben werden sollen, als unangemessen niedrig gerügt wird (Bewertungsrüge).[4036] Soweit das Bezugsrecht nicht ausgesc...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / b) Erlöschen der Schiedsvereinbarung

Rz. 61 Nach dem Erlöschen der Schiedsvereinbarung sind die staatlichen Gerichte für die Hauptsache zuständig.[134] Unter anderem folgende Gründe können zum Erlöschen der Schiedsvereinbarung führen:[135]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Abtretung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs

Rz. 632 Nach der Rspr. des BGH kann der aus der Insolvenzanfechtung folgende Rückgewähranspruch abgetreten werden.[1266] Daher kann der nach § 64 GmbHG Ersatz leistende Geschäftsführer nach § 255 BGB Zug um Zug Abtretung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs vom Insolvenzverwalter verlangen.[1267] Es kann aus Sicht des Geschäftsführers also sinnvoll sein, den Zahlun...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Erwerbstreuhand

Rz. 412 Die Erwerbstreuhand findet v.a. bei der Strohmann-Gründung bzw. dem Strohmann-Erwerb von Gesellschaftsanteilen Anwendung. Der Treuhänder erwirbt hier den Gesellschaftsanteil zwar in eigenem Namen, wirtschaftlich aber für Rechnung des Treugebers. Dieser Rechtserwerb bedarf der allgemein für Verfügungen über den jeweiligen Gesellschaftsanteil bzw. Begründung der Gesell...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Aufrechnung mit oder Rückzahlung von Darlehen

Rz. 461 Wegen § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG fällt die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder eine wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung nicht unter das Auszahlungsverbot des § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Allein das Vorliegen einer Unterbilanz oder bilanziellen Überschuldung ist für die Beurteilung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen jetzt rechtlich irrelevant. Die...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Anmeldung und Eintragung

Rz. 272 Nach § 137 UmwG melden die Vertretungsorgane des übertragenden Rechtsträgers die Abspaltung (§ 137 Abs. 2 UmwG) und den oder die neue(n) Rechtsträger (§ 137 Abs. 1 UmwG) zum Handelsregister an. Einer Versicherung des Geschäftsführers oder Vorstands über die Aufbringung des Stammkapitals bedarf es nicht, jedoch über die freie Verfügungsmöglichkeit. Denn eine solche fi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Bekanntgabe (Abs. 1 S. 2, Abs. 4)

Rz. 5 Der Einleitungsbeschluss ist – abweichend von § 41 Abs. 1 S. 2 FamFG – nicht nur demjenigen, dessen erklärten Willen er nicht entspricht, sondern nach § 91 Abs. 2 GBO allen Beteiligten zuzustellen. Hierdurch soll das rechtliche Gehör gewährt werden, da die GBO eine Anhörung der Beteiligten vor dem Erlass des Einleitungsbeschlusses nicht vorschreibt. Die Zustellung rich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Sonstiges

Rz. 11 Das Verbot der reformatio in peius gilt grundsätzlich nicht für die Abhilfeentscheidung (§ 75 GBO) des Grundbuchamts. Insoweit obliegt dem Grundbuchamt eine umfassende Überprüfung seiner Entscheidung; es ist damit auch befugt, diese zum Nachteil des Beschwerdeführers abzuändern (vgl. § 75 GBO Rdn 16). Unanwendbar ist das Verschlechterungsverbot auch für Beschwerden be...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / a) Rügeobliegenheit bei Qualitätsmängeln

Rz. 115 Die Rügeobliegenheit beim beiderseitigen Handelskauf ist in § 377 HGB geregelt. § 377 HGB lässt die allgemeinen kaufrechtlichen Mängelansprüche (§ 437 BGB) inhaltlich unberührt und regelt nur den Fall, dass beim beiderseitigen Handelskauf der Käufer nicht unverzüglich rügt.[223] Der Schutzzweck des § 377 HGB besteht darin, den Verkäufer vor der Inanspruchnahme und vo...mehr

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§ 12 Absicherung des Lebens... / A. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 1 Mit Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall kann der Erblasser Vermögen am Nachlass vorbeisteuern, ohne im Deckungsverhältnis die für letztwillige Verfügungen und Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB) angeordneten Formvorschriften einhalten zu müssen.[1] Dies gilt insbesondere für Lebensversicherungen, Wertpapierdepots, Bankkonto- oder Sparguthaben u...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Besicherung und Doppelbesicherung

Rz. 476 Eine weitere Fallgruppe der Anfechtbarkeit sind die Besicherungs- und Doppelbesicherungsfälle. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass dann, wenn der Gesellschafter eine Darlehensgewährung vornimmt und die Gesellschaft dieses Darlehen besichert, sich die Anfechtungsfrist auf zehn Jahre erhöhen kann. Erfasst ist der Fall, bei dem der Gesellschafter sich aus der von der ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Geltendmachung offener Einlageansprüche

Rz. 1999 Bestehen noch offene Einlageansprüche, sind diese vom Insolvenzverwalter geltend zu machen. Wird eine als Bareinlagepflicht geschuldete Zahlung nur zur Schuldentilgung verwendet und damit nicht zur freien Verfügung an die Gesellschaft geleistet, geht nach Ansicht des OLG Hamm die Anfechtung wegen gläubigerbenachteiligender Verwendung der Einlage im Einzelfall der er...mehr

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Vorbemerkungen / II. Anwendbarkeit der Vorschriften des FamFG

Rz. 3 Anwendbar aus dem FamFG sind für die Rechtsmittelverfahren z.B. § 2 Abs. 3 FamFG für die Entscheidung eines unzuständigen Beschwerdegerichts (siehe § 72 GBO Rdn 6), §§ 10, 11 FamFG für die Vertretung (siehe § 71 GBO Rdn 88 ff., § 73 GBO Rdn 6), § 35 FamFG für die Festsetzung von Zwangsmittel, § 38 FamFG für die Beschlussform und den Erlass, § 39 FamFG für die Rechtsbeh...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Anfechtungsklage

Rz. 1558 Die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen kann gem. § 243 Abs. 1 AktG nur durch Anfechtungsklage geltend gemacht werden. Zuständig hierfür ist das LG am Sitz der Gesellschaft, soweit nicht eine landesrechtliche Zuständigkeitskonzentration erfolgt ist (§ 246 Abs. 3 AktG). Beklagter ist die Gesellschaft, die durch Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam vertreten wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Der Rechtspfleger

Rz. 18 Die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Aufgaben des Amtsgerichts in Grundbuchsachen sind im vollen Umfang dem Rechtspfleger übertragen (§ 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG).[54] Er erledigt somit alle Geschäfte, die vom Grundbuchamt nach den Verfahrensvorschriften mit Wirkung nach außen vorzunehmen sind und für die sich nicht aus § 12c GBO besondere Z...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Rechtsfolge

Rz. 396 Die Rechtsfolge der Neuregelung ist, dass die von ihr erfassten Rückführungen der Gesellschafterdarlehen und der wirtschaftlich vergleichbaren Forderungen (s.o.) nicht anfechtbar sind, weil die Rückführungen als nicht gläubigerbenachteiligend i.S.d. § 129 InsO gelten und es somit an einer notwendigen Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung fehlt. Außerdem sind bei ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Aufnahme auf eine andere GmbH)

Rz. 240 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.25: Spaltungsvertrag (mit Kapitalerhöhung bei aufnehmender und Kapitalherabsetzung bei übertragender Gesellschaft) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ A. Urkundseingang Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden ________________________...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Keine Anwendung von § 25 HGB, § 75 AO

Rz. 193 Bei einem Erwerb aus der eröffneten Insolvenz finden die Vorschriften über die Haftung wegen Firmenfortführung [196] (§ 25 HGB), sowie über die Haftung für rückständige Steuerschulden des erworbenen Unternehmens (§ 75 Abs. 1, Abs. 2 AO) keine Anwendung. Auch eine Anfechtung des Veräußerungsvertrages bzw. der vorgenommenen Verfügungen nach §§ 129 ff. InsO ist nicht zu ...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / b) Erlöschen der Prokura

Rz. 43 Das Erlöschen der Prokura ist gem. § 53 Abs. 2 HGB in gleicher Weise wie die Erteilung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Eintragung des Erlöschens der Prokura hat ebenso wie die Eintragung ihrer Erteilung nur deklaratorische Wirkung.[108] Die Anmeldepflicht besteht auch bei wirksamer Anfechtung der Prokura.[109] Ist eine erloschene Prokura zu Unrec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Wirkung der Rücknahme

Rz. 73 Eine Verwirkung des Antrags tritt durch die Rücknahme nicht ein. Ein zurückgenommener Antrag kann neu gestellt werden, ist dann jedoch als Neuantrag mit allen Folgen anzusehen und entsprechend zu behandeln.[136] Eine Anfechtung der Rücknahme ist dagegen im Hinblick auf die prozessuale Natur des Antrags einerseits und die Rechtsfolgen der Erledigung für das Grundbuch g...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Arten von Doppeltatbeständen

Rz. 47 Materiell-rechtliche Doppeltatbestände sind allgemein anerkannt, z.B. Auftrag und Vollmacht, Übergabe der Sache und Eigentumsübertragung, Erbschaft und Vermächtnis. Rz. 48 Der typische Fall eines verfahrensrechtlichen Doppeltatbestandes ist der in § 30 GBO geregelte gemischte Antrag (siehe § 30 GBO Rdn 14 ff.), der gleichzeitig auch die Bewilligung (§ 19 GBO) enthält. ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Besicherung einer Entgeltforderung durch den Gesellschafter

Rz. 407 Zweifelhaft ist, ob § 135 Abs. 2 InsO anwendbar ist, wenn der Gesellschafter eine Entgeltforderung eines Lieferanten oder Dienstleisters der Gesellschaft besichert. M.E. liegt hier ein Darlehen oder eine diesem wirtschaftlich entsprechende Forderung nicht vor, so dass bei Tilgung der Forderung durch die Gesellschaft eine Anfechtung nach §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Keine Rechtsbeschwerde

Rz. 6 Die Rechtsbeschwerde ist nach Abs. 2 ausgeschlossen, weil diese nach Auffassung des Gesetzgebers den Besonderheiten des Rangklarstellungsverfahrens nicht gerecht werden würde.[3] Dies gilt auch in Anwendung des Rechtsgedankens des § 19 Abs. 3 FamFG für den Fall einer abgelehnten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, da sich die Anfechtung der Versagung der Wiedereinse...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Rechtsbehelfe

Rz. 16 Lehnt der Urkundsbeamte die Einsichtsgewährung ab, so ist der für Grundbuchsachen zuständige Rechtspfleger anzurufen (§ 12c Abs. 4 GBO),[106] gegen seine Entscheidung ist die Beschwerde nach §§ 71 ff. statthaft (Abs. 4 S. 2). Wird die Einsicht im Verwaltungswege (siehe oben Rdn 5) verweigert, ist dagegen nur Dienstaufsichtsbeschwerde zulässig. Ein Abhilfeverfahren dur...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster

Rz. 169 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.11: Verschmelzungsvertrag (GmbH auf Alleingesellschafter) ( Anm.: Vgl. Muster: Verschmelzungsvertrag zweier unabhängiger GmbH zur Aufnahme Rdn 91) _________________________ Der Erschienene ließ sodann folgenden A. Verschmelzungsvertrag beurkunden und erklärte, handelnd wie angegeben: § 1 Vermögensübertragung Die A-...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Abstimmung

Rz. 1398 Bei der Abstimmung sind die Stimmen der Online-Teilnehmer genauso wie die der in der Hauptversammlung anwesenden oder vertretenen Aktionäre zu berücksichtigen. Besonderheiten bestehen nicht. Probleme können sich ergeben, wenn mittels Subtraktionsverfahren abgestimmt wird, wobei nur die Nein-Stimmen und die Stimmenthaltungen ausgezählt und anschließend von der Gesamtz...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Teilnahmerecht

Rz. 1218 Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sind alle Aktionäre, insb. also auch Aktionäre mit stimmrechtslosen Vorzugsaktien (§ 118 Abs. 1 AktG).[3513] Für das Teilnahmerecht kommt es nicht darauf an, ob die Aktien bereits voll einbezahlt sind oder der Aktionär von einem Stimmverbot nach § 136 AktG betroffen ist. Lediglich dann, wenn Rechte aus Aktien überhau...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Eintragung und partielle Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 263 Die Spaltung wird entsprechend der in § 130 UmwG vorgegebenen Reihenfolge zuerst im Register jedes übernehmenden (mit Wirksamkeitsvorbehalt) und dann des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. § 130 Abs. 1 Satz 2 UmwG sieht einen Verzicht auf den Wirksamkeitsvorbehalt vor, wenn für alle beteiligten Rechtsträger eine taggleiche Eintragung erfolgt. Die Wirksamkeit de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Weitere Zahlungsunfähigkeitsvermutung nach BGH

Rz. 75 Für Insolvenz-Anfechtungsprozesse hat der BGH die Vermutung für das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit gebildet, wenn zum für die Anfechtung maßgeblichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden haben, die bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung nicht mehr beglichen wurden.[190] Dies ist auch für die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 InsO maßgeblic...mehr

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ZErb 01/2024, Anwaltformulare Erbrecht

Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler (Hrsg.), 7. Auflage, 2023 2.500 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-134-6 Nun liegt das Standardwerk der Anwaltformulare im Erbrecht in 7. Auflage mit Stand der Rechtsprechung zum 1.2.2023 vor. Das Werk beinhaltet 600 Muster und Formulare und deckt sämtliche Bereiche erbrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten für den Rechtsanwalt ab. Die Ausführu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gemeinschaftsordnung

Rz. 99 Die Gemeinschaftsordnung beinhaltet alle für das Verhältnis der WEer untereinander (Innenverhältnis) verbindlichen Regelungen für und gegen jeden WEer und Sondernachfolger. Sie wirken kraft Gesetzes, auch wenn ein Miteigentümer sie nicht kennt, an ihnen nicht mitgewirkt, gegen sie gestimmt, sich ihnen nicht rechtsgeschäftlich unterworfen hat oder diese Wirkungen gar n...mehr

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§ 5 Architektenrecht / VI. Einwendungen des Auftraggebers

Rz. 48 Eine abstrakte Zusammenstellung aller möglichen Einwendungen, Gegenrechte und Verteidigungsmöglichkeiten des Auftraggebers ist nicht möglich. Die Verteidigungsmöglichkeiten lassen sich jedoch weitgehend danach systematisieren, ob sie sich gegen den Vertragsschluss bzw. die Auftragserteilung richten, die Honorarrechnung als solche bzw. deren rechnerische Richtigkeit od...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Rechtspfleger

Rz. 6 Der Rechtspfleger trifft nach § 3 Nr. 1 lit. h RPflG in Grundbuchsachen – von den genannten Ausnahmen (siehe Rdn 5) abgesehen – alle erstinstanzlichen Entscheidungen, insbesondere auch in den Fällen der §§ 22, 35 Abs. 1 und 2, 53 und 82a ff. GBO. Gegen seine Entscheidungen ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässi...mehr