Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme)

Rz. 173 Vergleiche zu folgendem Muster ausführlich Muster Kiem, Unternehmensumwandlung, S. 145 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.12: Verschmelzungsvertrag (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme) ( Anm.: Vgl. zum Urkundseingang Muster: Verschmelzungsvertrag zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme, angepasst an die GmbH & Co. KG, Rdn 91) Die Erschi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Anfechtungsregeln

Rz. 487 § 135 Abs. 1, 2 InsO enthalten nunmehr eine rechtsformneutrale Regelung der Anfechtbarkeit von Tilgungen und Sicherheitenbestellungen bzgl. Gesellschafterdarlehen und vergleichbaren Rechtshandlungen in der Insolvenz. Außerhalb des Insolvenzverfahrens werden entsprechende Anfechtungsrechte durch die ebenso geänderten §§ 6, 6a AnfG eingeräumt. Die Anfechtungsfristen für...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einwendungen und Einreden der Gesellschaft

Rz. 164 Der Gesellschafter kann ggü. der Inanspruchnahme gem. § 721b Abs. 1 BGB n.F. allerdings auch solche Einwendungen und Einreden geltend machen, die nicht in seiner Person begründet sind, sondern der Gesellschaft selbst zustehen. Damit wird sichergestellt, dass der Gesellschaftsgläubiger bei der Durchsetzung der Gesellschaftsverbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Grundsatz der Anfechtbarkeit

Rz. 40 Grds. unterliegt jeder Umwandlungsbeschluss – wie ein Satzungsänderungsbeschluss – der Anfechtung entsprechend den Regeln für den jeweils beteiligten Rechtsträger. § 14 Abs. 1 UmwG setzt eine Frist von einem Monat ab Beschlussfassung.[87] Als Anfechtungsgrund kommen (soweit keine Nichtigkeit anzunehmen ist) insb. Ladungsmängel, ein fehlendes Barabfindungsangebot sowie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Rechtsmittel

Rz. 40 Die Einleitung eines Zwangsberichtigungsverfahrens stellt eine Sachentscheidung dar, die in Form eines begründeten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 FamFG) versehenen Beschlusses (§ 38 FamFG)[84] zu treffen ist und gegen die den betroffenen Beteiligten das Rechtsmittel der Grundbuchbeschwerde nach den §§ 71 ff. zusteht.[85] Dies gilt auch für die Ablehnung der Ei...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Kein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO

Rz. 363 Unabhängig von der Frage, ob § 142 InsO im Rahmen der Anfechtung nach § 135 InsO überhaupt anwendbar ist – der BGH hat in einem Fall der Bestellung einer Sicherheit aus dem Gesellschaftsvermögen für ein Gesellschafterdarlehen entschieden, dass das Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO für die Anfechtung der Bestellung einer Sicherheit für ein Gesellschafterdarlehen nic...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / E. Verfügung zugunsten des "Lebensgefährten" und Trennung

Rz. 24 Mitunter fehlt, insbesondere in privatschriftlichen Verfügungen, eine ausdrückliche Regelung über die Rechtsfolgen der Trennung, weil sich die Beteiligten bei der Abfassung keine Gedanken über die Trennung gemacht haben. Das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung deutet weder bei privatschriftlichen noch bei notariellen Verfügungen zwingend darauf hin, dass die Erbeinse...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Abtretung der Darlehensforderung an einen Nicht-Gesellschafter

Rz. 383 Nach Inkrafttreten des MoMiG waren Zweifel aufgekommen, wie nunmehr abgetretene ehemalige Gesellschafterdarlehensforderungen in der Insolvenz der schuldenden Gesellschaft zu behandeln sind. Die Abtretung könnte in gewisser Weise als Befriedigung angesehen werden mit der Folge, dass sie nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar wäre, sofern sie binnen eines Jahres vor I...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Antrag und Begründung

Rz. 87 Beantragt kann nur werden, die Frist zu verlängern oder sofort wegen Nichtbestehens der Hindernisse die Zwischenverfügung aufzuheben. Da die Zwischenverfügung nicht als wesentlichen Entscheidungsbestandteil die Zusage der Eintragung im Falle der Beseitigung des Hindernisses enthält, ist eine Anfechtung der Zwischenverfügung nicht mit dem Antrag der sofortigen Zurückwe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen nach Insolvenzanfechtung

Rz. 350 Der Insolvenzverwalter kann alle im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag oder danach noch erfolgten Befriedigungen von Gesellschafterforderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO (das sind Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen) durch die Gesellschaft oder...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung

Rz. 229 Die Willensbildung der Gesellschaft findet grds. in einer Versammlung der Gesellschafter statt. Diese kann sowohl in physischer Anwesenheit der Gesellschafter (§ 48 Abs. 1 Satz 1 GmbHG) als auch virtuell stattfinden (§ 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG);[682] alternativ kommt die Beschlussfassung außerhalb der Gesellschafterversammlung im Umlaufverfahren in Betracht (§ 48 Abs. ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Einschränkung und Spruchverfahren

Rz. 41 Jedoch ist die Anfechtung einer Umwandlung insofern eingeschränkt, als sie durch die Gesellschafter der übertragenden oder formwechselnden Rechtsträger nicht darauf gestützt werden kann, dass das Umtauschverhältnis [89] oder das Abfindungsangebot [90] zu schlecht ist (§§ 14 Abs. 2, 15, 32, 125 Satz 1, 195 Abs. 2, 196, 210 UmwG).[91] § 14 Abs. 2 UmwG wurde durch das UmRU...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG in eine AG)

Rz. 337 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.44: Umwandlungsbeschluss bei der Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine AG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) (Urkundseingang) _________________________ Die Erschienenen baten um Beurkundung der folgenden Umwandlung und erklärten: A. Sachstand ( Anm.: Die Ausführungen zur Rechtslage können entsprec...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Teilnehmerverzeichnis

Rz. 1240 Nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG ist in der Hauptversammlung ein Teilnehmerverzeichnis zu erstellen. Nach einer Ansicht ist für die Aufstellung der Versammlungsleiter verantwortlich.[3579] Nach a.A. ist dies Aufgabe der Gesellschaft.[3580] Der Urkundsnotar ist nicht dafür zuständig. Rz. 1241 In das Teilnehmerverzeichnis aufzunehmen sind die erschienenen oder vertretenen...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Vorbereitungsphase

Rz. 53 Der den potenziellen Erwerber beratende Rechtsanwalt sollte sich einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Verhältnisse der Zielgesellschaft verschaffen. Dementsprechend sollten beim Verkäufer (auch im Interesse der eigenen Haftung) umfassend Informationen abgefragt werden. Dies geschieht durch Anforderungslisten (Due Diligence Checklists oder Information Reque...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Rechtsbehelf gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid

Rz. 180 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt erlassen wird. Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Der statthafte Rechtsbehelf gegen de...mehr

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§ 6 Franchiserecht / XIII. Vertragsbeendigung

Rz. 137 Beendet werden kann ein Franchise-Vertrag durch 1. Beendigung durch Aufhebungsvertrag Rz. 138 Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB) zulässig. Rz. 139 Schließen Franchise-Geber und F...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 3. Checkliste

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / VI. Beendigung und Abwicklung des Handelsvertretervertrages

Rz. 117 Der Handelsvertretervertrag kann aufgrund Zeitablaufs, Anfechtung, Aufhebungsvertrages sowie des Todes einer Vertragspartei oder aber Insolvenz des Unternehmers beendet werden. Selbstverständlich kann eine Beendigung auch durch Kündigung erfolgen. 1. Ordentliche Kündigung Rz. 118 Die ordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages hat unter Einhaltung der gesetzlic...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Der Darlehensgewährung vergleichbare Vertragsgestaltungen

Rz. 468 Gesellschafterdarlehen i.S.d des § 39 Abs. 1 Nr. 5 Var. 1 InsO sind jede Art von Darlehen somit auch zinslose und partiarische Darlehen,[1551] Patronatserklärungen[1552] sowie Überbrückungskredite.[1553] Für die Einordnung ist es nicht maßgeblich, ob der Gesellschafter zunächst der Gesellschaft Mittel zur Verfügung stellt, damit diese in der Folge die Mittel verwende...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Ausnahmeregelungen

Rz. 478 Zu den dargestellten Anfechtungsgrundsätzen finden sich in § 39 Abs. 5 InsO (Kleinstbeteiligtenprivileg) und dem Sanierungsprivileg in § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO Ausnahmetatbestände.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Nachrangigkeit sämtlicher Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Rz. 481 Gesellschafterdarlehen sind gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO im Fall einer Insolvenz erst dann zu befriedigen, wenn alle anderen Insolvenzforderungen erfüllt wurden.[1582] Wurde ein Rangrücktritt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO vereinbart, sind diese Gesellschafterdarlehen weiter nachrangig und zuletzt zu befriedigen.[1583] Durch diese Regelungen wird die Position der Gesells...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / II. Rechtsbehelf gegen den Feststellungsbescheid

Rz. 172 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt erlassen wird. Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Der statthafte Rechtsbehelf gegen den Fest...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Fehlerhafte Beschlüsse der Hauptversammlung

Rz. 1900 Fehlerhafte Hauptversammlungsbeschlüsse führen entweder zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse oder zur Nichtigkeit. Keine Probleme bestehen, wenn die Fehlerhaftigkeit der Beschlüsse bereits im Eintragungsverfahren festgestellt wird und die Eintragung im Handelsregister unterbleibt. Mangels Eintragung entfalten die fehlerhaften Kapitalmaßnahmen keine Rechtswirkung. Die f...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Beschlussanfechtung

Rz. 371 Das GmbHG enthält keine Regelungen zum Umgang mit (potentiell) mangelbehafteten Gesellschafterbeschlüssen. Nach h.M. werden hier die §§ 241 ff. AktG entsprechend angewendet.[1252] Die Unwirksamkeit eines Beschlusses muss mit einer fristgebundenen Anfechtungsklage geltend gemacht werden und nicht lediglich mit einer Anfechtungserklärung.[1253] Die Abgrenzung zwischen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 110 GBO regelt die Überprüfung des Feststellungsbeschlusses durch die Rechtsmittelinstanz. Dabei wird zwischen einem streitigen Feststellungsbeschluss, d.h. bei dem zugleich über einen Widerspruch entschieden wird, und einem unstreitigen Beschluss unterschieden. Im letzteren Fall verzichtet das Gesetz auf ein Rechtsmittel, weil kein Beteiligter gegen den Vorschlag fü...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (g) Rechte einzelner Anteils- und Rechtsinhaber (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG)

Rz. 105 Inhaltlich bezieht sich die Angabepflicht auf jede Form gesellschaftsrechtlicher Sonderrechte oder sonstiger ggü. dem neuen Rechtsträger eingeräumter schuldrechtlicher Sondervorteile, wie z.B. Optionsrechte auf Aktien oder Wandelschuldverschreibungen, Vorzugsrechte auf Gewinn- oder Liquidationserwerb, Vorerwerbsrechte, Sonderstimmrechte oder Rechte zur Bestellung von...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Gewinnverwendungsbeschluss

Rz. 1597 Für Gewinnverwendungsbeschlüsse gelten die allgemeinen Nichtigkeitsgründe des § 241 AktG.[4179] Eine Nichtigkeit kommt darüber hinaus nach §§ 173 Abs. 3, 217 Abs. 2 AktG sowie nach 253 AktG in Betracht, wenn die Feststellung des Jahresabschlusses, auf dem er beruht, nichtig ist. Für die Anfechtung gelten neben den allgemeinen Vorschriften des § 243 AktG die Regelung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)

Rz. 256 Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die der Gläubiger nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte (inkongruente Leistung), und dadurch den Gläubiger absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, kann sich wegen Gläubigerbegünstigung strafbar machen. De...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / p) § 243 Abs. 3 AktG

Rz. 1508 Wie schon bisher kann eine Anfechtung nicht auf die durch eine technische Störung verursachte Verletzung von Rechten, die auf elektronischem Wege wahrgenommen werden, gestützt werden (§ 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG). Rz. 1509 Dieser Anfechtungsausschluss wird in § 243 Abs. 3 Nr. 2 AktG auf Verletzung von Rechten, die nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 3 AktG auf elektro...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Recht der Gesellschafterleistungen

Rz. 473 Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008 (MoMiG) ist das sog. "Eigenkapitalersatzrecht", das bis dahin maßgeblich für die Behandlung von Gesellschafterleistungen gewesen ist, und dessen Anwendung auf Personengesellschaften umstritten war, abgeschafft worden. Die Neuregelung hat einen konzeptionellen Wechse...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 3. Einwendungen

Rz. 68 Der im Handelsregister Eingetragene kann nicht einwenden, sein Gewerbe verlange keine kaufmännische Einrichtung und sei somit kein Handelsgewerbe oder er sei ohne Anmeldung (§§ 29, 106 HGB) oder ohne Antrag (§§ 2 Satz 2, 3 Abs. 2 und Abs. 3, 105 Abs. 2 Satz 2, 161 HGB) in das Handelsregister eingetragen worden. § 5 HGB hat darüber hinaus keinen Einfluss auf sonstige N...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 50 Wird ein Recht im Grundbuch materiell zu Unrecht gelöscht (siehe Rdn 6), hat dies auf sein Fortbestehen keine Auswirkung. Es existiert vielmehr dennoch außerhalb des Grundbuchs weiter.[112] Beispiele: Die Aufgabeerklärung (§ 875 Abs. 1 BGB) ist wegen Geschäftsunfähigkeit oder nach Anfechtung[113] nichtig oder dem Erklärenden fehlt die Verfügungsbefugnis (z.B. Insolvenz...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VII. Bisherige letztwillige Verfügungen

Rz. 29 Von ganz entscheidender Bedeutung ist, dass sich der Berater alle bisher vom Mandanten errichteten Verfügungen von Todes wegen vorlegen lässt. Nur so kann die Testierfreiheit des Mandanten festgestellt werden. Hat der Mandant nämlich bereits ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet und hierbei wechselbezügliche und bindende Verfügungen angeordnet (siehe § 3...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Bindungswirkung

Rz. 26 Werden im Rahmen eines Testaments der Patchworkfamilie alle Abkömmlinge gleichberechtigt zu Schlusserben eingesetzt, so ist es wichtig, dass die Schlusserbeneinsetzung bindend erfolgt, um zu verhindern, dass der Zweitversterbende die Verfügung von Todes wegen noch zu Ungunsten der Kinder des Erstversterbenden ändert. Als bindende Verfügungen gelten sowohl beim Erbvertr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Aussetzung von Amts wegen (Abs. 2)

Rz. 5 Nach Abs. 2 braucht das Grundbuchamt einen Antrag nicht abzuwarten, sondern kann das Rangklarstellungsverfahren von Amts wegen durch Beschluss (§ 38 FamFG) aussetzen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Grundbuchamts "kann einstellen" und ist – wie die Verfahrensaussetzung auf Antrag – nicht anfechtbar (vgl. Rdn 3). Zugleich kann das Grundbuchamt allen oder einzelne...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / F. Pflichtteilsrechtliche Schranken

Rz. 32 Als Ausfluss der Testierfreiheit steht es dem Erblasser grundsätzlich frei, die Nachfolge in seinem Nachlass weitgehend nach Gutdünken und freiem Ermessen durch Verfügung von Todes wegen zu regeln.[22] Die Testierfreiheit umfasst auch das Recht, seine engsten Verwandten zu enterben. Allerdings sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für bestimmte Personenkreise (Abköm...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Rz. 101 Mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhebt der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst. Durch diese Klage wird der Vollstreckungstitel nicht beseitigt oder generell festgestellt, dass eine Vollstreckung aus dem Titel unzulässig ist; die Vollstreckungsabwehrklage ist nach h.M. als prozessuale Gestaltungsklage viel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. (Keine) Nichtigkeitsgründe

Rz. 91 Im Übrigen gelten für die Einigungserklärungen die allgemeinen Rechtsgrundsätze über Rechtsgeschäft und Vertrag,[225] die vom GBA aber in dem durch die Beweismittelbeschränkung geprägten Eintragungsantragsverfahren nicht wie von einem Prozessgericht vollständig überprüft und festgestellt werden können und müssen; es genügt vielmehr, dem GBA die Einigung in der grundbu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ff) Doppelinsolvenz

Rz. 428 Ebenfalls nicht geregelt und daher ungeklärt ist, ob das Weiternutzungsrecht des Insolvenzverwalters (der Gesellschaft) nach § 135 Abs. 3 InsO auch in der Doppelinsolvenz, also auch gegenüber dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters gilt. Mit dem Argument, es fehle an einer Vorausverfügung, so dass für eine analoge Anwendung des § 110 Abs. 1 InsO ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG)

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.32: Spaltungsvertrag (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ er...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ee) Prüfung des Abfindungsangebots

Rz. 475 Gesellschafter einer deutschen übertragenden oder formwechselnden Gesellschaft, welche die angebotene Barabfindung nicht für angemessen halten, können binnen drei Monaten nach Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Umwandlung eine gerichtliche Nachprüfung des Abfindungsangebots im Spruchverfahren verlangen (§§ 313 Abs. 1 Satz 4, 327 Satz 1, 34 UmwG; §§ 340 Abs. 1 Sa...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Doppelinsolvenz, etwa im Konzern

Rz. 390 Bei Doppelinsolvenz des darlehensgebenden Gesellschafters und der darlehensnehmenden Gesellschaft, etwa bei Doppelinsolvenz von Mutter- und Tochtergesellschaft, wird der Insolvenzverwalter der Tochtergesellschaft der Darlehensforderung der Muttergesellschaft regelmäßig den Nachrang nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO entgegenhalten und etwaige Rückzahlungen nach § 135 Abs. 1...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 71 GBO enthält für Grundsachen eine Sondervorschrift gegenüber den für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in §§ 59 ff. FamFG geregelten Beschwerdevorschriften. Ergänzt wird die Bestimmung durch die weiteren Beschwerdevorschriften in §§ 72–77, 81 GBO. Soweit diese Vorschriften keine abschließende Regelung für die Grundbuchbeschwerde enthalten, kann auf die...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Anfechtbarkeit

Rz. 1543 Ein lediglich anfechtbarer Beschluss ist zwar rechtswidrig, aber zunächst wirksam. Die Wirksamkeit kann nur nachträglich mit der Anfechtungsklage beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es zu streng, dem Versammlungsleiter von vornherein das Recht abzusprechen, anfechtbare Beschlüsse zur Abstimmung zu stellen.[4039] Vielmehr wird man dem Versammlungsleite...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Bindung an Anträge

Rz. 6 Die Prüfung durch das Beschwerdegericht hat sich in den Grenzen des vom Beschwerdeführer gestellten Beschwerdeantrags zu halten. Dieser Antrag ist für das Beschwerdegericht bindend. Über ihn darf es nicht hinausgehen; dies gilt insbesondere bei einer teilweisen Anfechtung der Entscheidung des Grundbuchamts. Enthält die Beschwerde keinen bestimmten Antrag, so ist anzune...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Schutz der Minderheitsgesellschafter

Rz. 466 Nach der GesRRL haben die Mitgliedstaaten den Schutz der Minderheitsgesellschafter zum einen durch ein (formales) Mitentscheidungsrecht im Rahmen des Beschlusserfordernisses sowie durch Informationen in Form des Umwandlungsberichts und des Prüfungsberichts zu gewährleisten.[928] Darüber hinaus hat der Unionsgesetzgeber in der UmwRL für alle drei Formen grenzüberschre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Wirkung der Rücknahme

Rz. 20 Mit der wirksam formgerecht erfolgten Rücknahme ist der Antrag erledigt.[37] Da es sich um eine rein prozessuale Verfahrenshandlung handelt, ist eine Anfechtung der Rücknahme unzulässig. Der Antrag kann jedoch jederzeit neu gestellt werden.[38] Hat der Antragsteller für den Vollzug seines Antrags Urkunden vorgelegt, so sind diese nach der erfolgten Rücknahme an den An...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Teleologische Reduktion?

Rz. 398 Schließlich ist darüber nachzudenken, ob die Neuregelung mit der Privilegierung bei der Insolvenzanfechtung teleologisch dahingehend zu reduzieren ist, dass missbräuchliche/fraudulöse Kreditrückführungen nach Ende des Aussetzungszeitraums nicht privilegiert werden. Hierzu folgender Beispielsfall: Gewährung eines Gesellschafterdarlehens im Aussetzungszeitraum, Rückfüh...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / c) Verhältnis zum aktienrechtlichen Squeeze-out

Rz. 399 Der aktienrechtliche Squeeze-out nach §§ 327a ff. AktG bleibt von den Regelungen im WpÜG grds. unberührt. Daher steht es dem Bieter frei, sofern er Hauptaktionär i.S.d. AktG ist, im Anschluss an ein Angebotsverfahren zwischen beiden Ausschlussverfahren zu wählen. Nicht zulässig ist jedoch die gleichzeitige Durchführung des aktienrechtlichen und übernahmerechtlichen V...mehr