Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsbeschluss: Ermess... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage ist der Personenaufzug zu reparieren. In seinem jetzigen Zustand kann er nicht gebraucht werden. Ein Antrag von Wohnungseigentümer K aus dem Jahr 2020, die Reparatur durchzuführen, findet keine Mehrheit. Gegen diesen Negativbeschluss geht K im Wege der Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage vor. Das AG weist die Klagen ab. Hiergegen richte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beendigung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Abgesehen von der Beendigung durch Kündigung, dem Ablauf einer Befristung oder durch Anfechtung kann das Arbeitsverhältnis auch aus anderen Gründen enden, z. B. den Tod des Arbeitnehmers oder das Erreichen von Altersgrenzen; außerdem durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung. In diesem Beitrag werden die genannten sonstigen Gründe für die Beendigung des Arbeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2.2 Rückwirkende Erklärung, § 16 Abs. 3b S. 2-3 EStG

Rz. 147h § 16 Abs. 3b S. 2 EStG erlaubt innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten eine rückwirkende Erklärung der Betriebsaufgabe. Die Rückwirkung bewirkt, dass die Betriebsaufgabe unter Zugrundelegung der gemeinen Werte im Aufgabezeitpunkt stattfindet.[1] Die Rückwirkung kann auch Vz übergreifend erfolgen. Die Fristberechnung für die 3-Monats-Frist richtet sich nach § 108 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Umfang der Bindungswirkung

Rz. 7 Die Bindung tritt ein, "soweit" die Feststellungen für Folgebescheide von Bedeutung sind. Inwieweit dies der Fall ist, ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung der einzelnen Feststellungen, den im Verfügungsteil des Feststellungsbescheids getroffenen Feststellungen und der abhängigen Steuerarten.[1] Die Feststellung, ob eine Aussage im Verfügungsteil getroffen worden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Zur Systematik der Bindungswirkung

Rz. 1 § 182 Abs. 1 S. 1 AO enthält die Regelung über die Wirkung der Feststellungsbescheide, die für die "Folgebescheide" bindend sind. Diese Formulierung in § 182 AO ist systematisch falsch und auch unvollständig. Das Gesetz schafft damit ein Begriffspaar "Feststellungsbescheid – Folgebescheid", das es so nicht gibt. Richtiger wären die Begriffspaare "Feststellungsbescheid ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sprache im Arbeitsverhältnis / 2.1 Der Arbeitsvertrag

Schließen Beschäftigte einen Arbeitsvertrag in deutscher Sprache ab, obwohl sie dieser nicht mächtig sind, hindert dies nicht die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Hier ist allein die Risikosphäre der betreffenden Arbeitnehmer betroffen. Niemand ist verpflichtet, einen Vertrag in einer ihm verständlichen Sprache zu unterschreiben. Tun Arbeitnehmer dies dennoch, besteht kein...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.2 Anfechtungsberechtigung

Der zur Anfechtung berechtigte Personenkreis ergibt sich aus Art. 72 Abs. 1 EuErbVO, wonach nur berechtigt ist, wer ein Zeugnis beantragen kann, nämlich Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter. Entscheidungen der Ausstellungsbehörde über die Berichtigung, die Änderung oder den Widerruf des Zeugnisses sowie über die Aussetzung der Wirkungen des Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.4 Einstweiliger Rechtschutz

Art. 73 I EuErbVO stellt einen einstweiligen Rechtschutz zur Verfügung, wonach die Wirkungen des Zeugnisses, bis zu dessen Änderung oder zum Widerruf, Art. 73 Abs. 1a EuErbVO, oder während der Anhängigkeit der Anfechtung, Art. 73 Abs. 1a EuErbVO, ausgesetzt werden können.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.1 Statthafter Rechtsbehelf

Gemäß Art. 72 EuErbVO ist gegen die Entscheidung der Ausstellungsbehörde als formeller Rechtsbehelf ausschließlich die Anfechtungsklage statthaft. Gegenstand der Anfechtung ist dabei die Entscheidung der Behörde, ob ein Nachlasszeugnis ausgestellt wird oder nicht. Wird eine Änderung des Inhalts gewünscht, muss dies bei der Ausstellungsbehörde begehrt und im Fall der Ablehnun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 2.2 Anfechtung eines Zweitbeschlusses

Hat ein Eigentümerbeschluss denselben Inhalt wie ein früherer, nicht angefochtener und somit bestandskräftiger Beschluss und sollte der Zweitbeschluss den Beschlussinhalt des Erstbeschlusses verstärken, so ist ein Rechtsschutzbedürfnis zur Erhebung einer Anfechtungsklage gegen den Zweitbeschluss nicht gegeben. Die Ungültigerklärung des Zweitbeschlusses hätte nämlich keine Au...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 2.3 Anfechtung negativer Beschlüsse

Ein negativer Beschluss liegt dann vor, wenn ein Antrag eines Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung nicht die zur Annahme erforderliche Mehrheit gefunden hat. In einer Grundsatzentscheidung hat der BGH[1] klargestellt, dass der formal einwandfrei zustande gekommenen Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer Beschlussqualität zukommt. Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 2.8 Mehrhausanlage

Häufig enthalten Gemeinschaftsordnungen von Mehrhausanlagen eine Bestimmung, wonach das Stimmrecht nur denjenigen Wohnungseigentümern zusteht, deren Haus von einem Eigentümerbeschluss betroffen wird. Besteht eine derartige Regelung, so hat auch nur der Wohnungseigentümer ein Rechtsschutzbedürfnis zur Erhebung einer Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassung, der stimmberech...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / Zusammenfassung

Begriff Ein Rechtsschutzbedürfnis ist immer dann gegeben, wenn ein in seinen Rechten Beeinträchtigter ein berechtigtes Interesse daran hat, Rechtsschutz durch Inanspruchnahme der Gerichte zu erreichen. Das Rechtsschutzbedürfnis oder Rechtsschutzinteresse ist notwendige Voraussetzung einer jeden Klage. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Weder das WEG noch die ZPO enthalt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 1 Grundsätze

Grundsätzlich soll jeder vor Gericht Rechtsschutz erhalten, der schutzwürdige eigene Interessen verfolgt. Liegt hingegen ein solches Rechtsschutzbedürfnis nicht vor, darf ein Gericht nicht in Anspruch genommen werden. Letztlich soll nur derjenige einen Anspruch auf gerichtliche Sachentscheidung haben, der mit dem von ihm angestrengten Gerichtsverfahren ein rechtsschutzwürdig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Formwechsel von der eGb... / 6. Musterformulierung

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.4 Erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl, § 13 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG

Eine Neuwahl des Betriebsrats findet auch statt, wenn die vorhergehende Betriebsratswahl gemäß § 19 BetrVG mit Erfolg angefochten worden ist, die Wahl also für unwirksam erklärt wurde. Nach erfolgreicher und rechtskräftiger Wahlanfechtung besteht kein Betriebsrat mehr. Die fälligen Neuwahlen müssen durch die Wahl eines Wahlvorstandes in einer Betriebsversammlung oder in einer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Allgemeines

Nur in Ausnahmefällen werden außerhalb des regelmäßigen Turnus Betriebsratswahlen abgehalten. Diese Fälle sind abschließend in § 13 Abs. 2 BetrVG aufgezählt: bei wesentlicher Änderung der Zahl der Beschäftigten im Betrieb (Nr. 1) bei Sinken der Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl (Nr. 2) bei Rücktritt des Betriebsrats (Nr. 3) bei erfolgreicher An...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.3 Aufbewahrung der Wahlakten, Einsichtsrecht

Gemäß § 19 WO BetrVG hat der Betriebsrat die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren. Die Unterlagen sind vom Wahlvorstand an den neuen Betriebsrat auszuhändigen. Die ausliegenden und aushängenden Schriftstücke sind vom Wahlvorstand wieder einzusammeln. Dabei ist der Tag der Abnahme zu vermerken. Die Bekanntmachung der gewählten Bewerber ist nac...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Die Wahlanfechtung/Nichtigkeit der Wahl

Die Betriebsratswahl kann bei Fehlern angefochten werden (§ 19 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten auch für die Anfechtung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 63 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten hingegen nicht für die Bildung von Betriebsratsausschüssen, für die Bildung des Gesamt- und Konzernbetriebsrats sowie der Gesamtjugend- u...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Verhältniswahl, Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten

Die Stimmabgabe Stehen mehrere Vorschlagslisten zur Auswahl, kann der Wähler seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Listen abgeben. Abgestimmt wird durch Abgabe von Stimmzetteln. Wahlvorschläge sind nur für Briefwahl vorgesehen (s.h. § 24 WO BetrVG). Bei der Präsenzwahl hat der Wähler seinen Stimmzettel so zu falten, dass nicht erkennbar ist, wie abgestimmt wurd...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3 Erste Aufgaben des Wahlvorstands

Festlegung des Bereichs, in dem gewählt werden soll In der Praxis hat es sich bewährt, wenn als 1. Tagesordnungspunkt die Festlegung des Bereichs, in dem gewählt werden soll, erfolgt. Der Wahlvorstand muss sich dann insbesondere um die Zuordnung der Betriebsteile und Kleinstbetriebe im Sinne von § 4 BetrVG im Klaren sein. Diese Zuordnung ist für die Betriebsratsfähigkeit des ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wahl von Vertretern zur Ver... / 3.2.13 Anfechtung der Wahl

Die Musterwahlordnung sieht vor, dass jedes wahlberechtigte Mitglied innerhalb einer Frist von einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist[1] bei dem Wahlvorstand die Wahl schriftlich anfechten kann, wenn gegen zwingende Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung oder der Wahlordnung verstoßen worden ist.[2] Wichtig: Die Wahlanfechtung ist nicht begründet, wenn durch d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsmittel gegen Beschlüs... / 3 Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung (Anfechtungsklage)

3.1 Anfechtungsgründe Das Genossenschaftsgesetz sieht vor, dass aus 2 Gründen ein Beschluss der Generalversammlung angefochten werden kann[1]: Wegen einer Verletzung des Gesetzes oder wegen einer Verletzung der Satzung. Beispiele für die Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung[2]: Nichteinhaltung der Einberufungsfrist, Mängel bei der Beschreibung von Tagesordnungspunkten...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsmittel gegen Beschlüs... / 3.3 Anfechtungsberechtigte

Im Genossenschaftsgesetz ist geregelt, wer zur Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung berechtigt ist[1]: Jedes Mitglied, das in der Generalversammlung erschienen ist und gegen den Beschluss Widerspruch zu Protokoll erklärt hat, jedes nicht erschienene Mitglied, sofern es zu der Generalversammlung unberechtigterweise nicht zugelassen worden ist oder sofern es die Anf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsmittel gegen Beschlüs... / 3.2 Beschlussmängel

Wenn ein Beschluss der Generalversammlung wegen der Verletzung des Gesetzes oder der Satzung angefochten wird, ist der Gegenstand der Anfechtung das Beschlussergebnis, und zwar in der Form der Feststellung durch den Versammlungsleiter[1], d. h. in der Regel den Aufsichtsratsvorsitzenden.[2] Dagegen kommt eine Anfechtung von Verfahrensmängeln (Mängel bei der Beschlussvorberei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsmittel gegen Beschlüs... / Zusammenfassung

Überblick Das Genossenschaftsgesetz – und darüber hinaus ggf. die jeweilige Satzung – stellen Anforderungen, damit Beschlüsse der Generalversammlung rechtswirksam zustandekommen. Außerdem ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen die getroffenen Entscheidungen der Generalversammlung gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Genossenschaftsgesetz sieht dazu ausdrücklich di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsmittel gegen Beschlüs... / 3.1 Anfechtungsgründe

Das Genossenschaftsgesetz sieht vor, dass aus 2 Gründen ein Beschluss der Generalversammlung angefochten werden kann[1]: Wegen einer Verletzung des Gesetzes oder wegen einer Verletzung der Satzung. Beispiele für die Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung[2]: Nichteinhaltung der Einberufungsfrist, Mängel bei der Beschreibung von Tagesordnungspunkten in der Ankündigung (...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsmittel gegen Beschlüs... / 3.4 Besonderheiten bei der Vertreterversammlung

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Generalversammlung aus gewählten Vertretern der Mitglieder besteht (Vertreterversammlung). In solchen Fällen finden die Regelungen über die Generalversammlung nach § 43 GenG entsprechend Anwendung, falls sich nicht aus § 43a GenG etwas anderes ergibt.[1] Hinsichtlich der Anfechtung von Be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.5.1 Mängel des Gesellschaftsvertrags

Rz. 84 Mängel am Gesellschaftsvertrag können in vielfacher Form vorkommen, so zum Beispiel Formmängel, Mängel der Vollmacht bei Abschluss durch einen Vertreter oder weil der Gesellschaftsvertrag nicht den Mindestinhalt aufweist, den das Gesetz nach § 3 GmbHG verlangt. Die sich daraus ergebenden rechtlichen Auswirkungen hängen insbesondere von den einzelnen Phasen der Gründun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 6 Fehlerhafte Beschlüsse der Gesellschafterversammlung

Rz. 1006 Beschlüsse der Gesellschafterversammlung können wie beim Aufsichtsrat gegen formelles Recht (sog. Verfahrensmängel)[1] oder gegen materielles Recht (sog. Inhaltsmängel)[2] verstoßen. Rz. 1007 Verfahrensmängel kommen zum Beispiel in folgenden Fällen in Betracht: Die Einberufungsfrist wurde nicht eingehalten. In der Einladung fehlt ein Tagesordnungspunkt, über den in der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.1 Überblick

Rz. 418 Der Anstellungsvertrag zwischen der Gesellschaft und einem Geschäftsführer kann aus verschiedenen Gründen enden. In der Praxis spielen vor allem folgende Beendigungsgründe eine Rolle: Ablauf der vereinbarten Befristung, Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Rz. 419 Als wei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsmittel gegen Beschlüs... / 3.7 Bekanntmachungen

Der Vorstand ist verpflichtet, die Erhebung der Anfechtungsklage und den Termin zur mündlichen Verhandlung unverzüglich in den Bekanntmachungsblättern der Genossenschaft zu veröffentlichen.[1] Dabei ist Folgendes zu veröffentlichen[2]: Zur Unterrichtung der Mitglieder muss die Bekanntmachung die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten (insbesondere Tag der ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsmittel gegen Beschlüs... / 3.5 Klagefrist

Die Anfechtungsklage muss binnen eines Monats erhoben werden.[1] Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Beschlussfassung. Die Frist berechnet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), d. h. den §§ 187, 188, 193 BGB. Der Tag der Beschlussfassung wird für den Ablauf der Monatsfrist nicht mitgerechnet und die Frist endet mit dem Ende des Tages des Folgemon...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsmittel gegen Beschlüs... / 2 Fehlerhafte Beschlüsse und ihre Folgen

Beschlüsse von Organen der eG, d. h. des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Generalversammlung, können (uneingeschränkt) wirksam, vorläufig wirksam aber anfechtbar sowie unwirksam, d. h. nichtig sein.[1] Beschlüsse, die "nur" anfechtbar im Wege der Anfechtungsklage sind[2], werden mit Ablauf der Anfechtungsfrist unanfechtbar und bestandskräftig.[3] Dagegen sind nichtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.5 Sinngemäße Anwendung des § 15a Abs. 4 EStG

Rz. 274 § 15a Abs. 4 EStG ordnet die gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlusts an und regelt das Verfahren. Dabei sind der Feststellungsbescheid der Einkünfte und des verrechenbaren Verlusts gesonderte selbstständige Verwaltungsakte (§ 15a EStG Rz. 339ff.). Nicht geregelt ist, wer die Erklärung zur gesonderten Feststellung des Verlusts abzugeben hat. Da eine Beiladu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsmittel gegen Beschlüs... / 3.6 Sonstige zu beachtende prozessuale Aspekte

Die Anfechtungsklage ist gegen die Genossenschaft zu richten.[1] Vertreten wird die Genossenschaft dann grundsätzlich durch den Vorstand und den Aufsichtsrat.[2] Zuständig für die Anfechtungsklage ist ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Genossenschaft ihren Sitz hat.[3] Im Gegensatz z. B. zum Fall des Ausschlusses eines Mitglieds kommt es hier auf die Höhe de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsmittel gegen Beschlüs... / 3.8 Folgen einer erfolgreichen Anfechtungsklage

Soweit das Gericht rechtskräftig der Anfechtungsklage stattgibt, wird dadurch der Beschluss der Generalversammlung (als von Anfang an) für nichtig erklärt. Das rechtskräftige Urteil wirkt auch gegenüber den Mitgliedern der Genossenschaft, die nicht Partei des Rechtsstreits waren[1] sowie – grundsätzlich – auch gegenüber Dritten.[2] Ist der Beschluss in das Genossenschaftsregi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Erbschaft

Literatur: Dusowski, DStZ 2000, 584 Der Anfall von Vermögensgegenständen im Erbweg ist unentgeltlicher Erwerb, sodass Anschaffungskosten nicht entstehen. Werden im Weg der Erbfolge auch Verbindlichkeiten übernommen, bleibt die Zuordnung dieser Verbindlichkeiten zum Privatvermögen, zum Betriebsvermögen oder zu Gegenständen der Einkunftserzielung unverändert. Handelte es sich b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.3.4 Besonderheiten bei Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern (Beratungsverträge)

Rz. 467 Auch in der Praxis der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften kommt es durchaus häufiger vor, dass Verträge mit dafür qualifizierten Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen werden, zum Beispiel für bestimmte Dienst- oder Werkleistungen für das Unternehmen, etwa im Bereich der Rechts- oder Steuerberatung oder der Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Für...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.5.2 Fehlerhafter Beitritt zur GmbH

Rz. 92 Ein wesentlicher Bestandteil des Gesellschaftsvertrags sind die Beitrittserklärungen der Gründer der GmbH. Sie sind die Grundlage für die Einzahlungspflicht auf die von ihnen übernommenen Stammeinlagen und ein Mindestbestandteil des Gesellschaftsvertrags (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, sog. Einheitsgründung).[1] Die Auswirkungen von Fehlern im Rahmen des Beitritts auf das wi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wahl von Vertretern zur Ver... / 3.2.3 Aufgaben des Wahlvorstands

Der Wahlvorstand hat insbesondere folgende Aufgaben[1]: Feststellung der wahlberechtigten Mitglieder, Feststellung der Zahl der zu wählenden Vertreter, Festlegung der Zahl der zu wählenden Ersatzvertreter, Entscheidung über die Form der Wahl, Festsetzung der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen, Bekanntmachung der Vorbereitung und Durchführung der Wahl gemäß § 6 Abs. 2 Wa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Anfechtung der Erbausschlagung bei Irrtum über werthaltigen Nachlassgegenstand

Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt nur dann einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft i.S.d. § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn sie auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruht, der Erbe mithin von einer Überschuldung ausging, weil er keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte. K...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Revision / 3 Nichtzulassungsbeschwerde

Soweit das Berufungsgericht die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung nicht zugelassen hat, ist nach § 543 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 544 ZPO die Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Über diese kann jedoch nicht das Berufungsgericht entscheiden, sondern nur der Bundesgerichtshof (BGH). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nach § 544 Abs. 2 ZPO nur zulässig, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.1 Steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag (S. 1)

Rz. 162 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG unterwirft den Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt und erbracht wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil als Einkünfte a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen

Rn 28 Der Entwurf[36] vom 29.09.2015 verfolgte das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Zudem sollten die unter dem geltenden Recht gewährten Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung punktuell neu justiert werden, um übermäßige Belastun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Vaterschaftsanf... / 1 Aus den Gründen

Pressemitteilung Nr. 35/2024 des Bundesverfassungsgerichts vom 9.4.2024 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Sie trägt dem Elterngrundrecht lei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Zu den Anford... / 1 Gründe

I. Die verwitwete Erblasserin ist am xx.xx.2022 in Ruhpolding verstorben. Bei den Beteiligten zu 1 und 2 handelt es sich jeweils um Adoptivkinder der Erblasserin, wobei der Beteiligte zu 1 gemeinsam mit dem vorverstorbenen Ehemann adoptiert worden war, die Beteiligte zu 2 lediglich von der Erblasserin im Jahre 2018. Gemeinsam mit ihrem im Jahre 2003 vorverstorbenen Ehemann hatt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte Ziff. 2 wendet sich mit der Beschwerde gegen den Beschl. des AG – Nachlassgericht – Bad Säckingen v. 25.7.2023. Mit dem angegriffenen Beschluss hat das AG die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen als festgestellt erachtet, wonach die Beteiligten Ziff. 1 und Ziff. 3 Miterben zu je ½ nach K geworden sind. Den Erbscheinsantrag der Beteiligten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Reform des Abst... / II. Elternschaftsvereinbarungen

Für die rechtsverbindliche Begründung der 2. Elternstelle als Vater- oder Mutterschaft soll künftig eine vor der Zeugung (präkonzeptionell) notariell zu beurkundende Elternschaftsvereinbarung (pEV) ausreichen. Die Bestimmung, wer Elternstelle wird, ist dabei einschränkungslos möglich und soll einer Anerkennung mit Zustimmung sowie gerichtlichen Feststellung aufgrund einer ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rechtsschutz

Rz. 56 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten stehen keine förmlichen Rechtsbehelfe zur Seite, wenn er sich gegen eine nach seiner Ansicht zu Unrecht erfolgte Einstellung zur Wehr setzen will, etwa weil er meint, dass das Verfahren bereits nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen sei, oder glaubt, dass er in einer Hauptverhandlung seine Unschuld dartun könne (s. bereits Rz. 9). In diese...mehr