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AGS 12/2017, Anwaltsvertrag als Fernabsatzgeschäft / 2 Aus den Gründen
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des angerufenen AG ergibt sich aus § 12 und § 13 ZPO i.V.m. § 23 Nr. 1 GVG. Die zulässige Klage ist nicht begründet, da zwischen den hiesigen Prozessparteien ein wirksames Anwaltsvertragsverhältnis nicht zustande gekommen ist (§ 312c, § 312d, § 312g, § 346 Abs. 1, § 355, § 356, § 357, § 611 ff. BGB sowie § 675 BGB unter Beachtung der §...mehr