Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.4 Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rz. 76 Allgemeine, für alle Kaufleute geltende Bewertungsgrundsätze sind in § 252 HGB enthalten. Diese Vorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften, und zwar sowohl für große als auch für mittelgroße und kleine Kapitalgesellschaften. Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB): Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit den...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 5 Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 94 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses, für die die allgemeinen Grundsätze des Jahresabschlusses gelten. So gilt nach § 246 Abs. 1 HGB das Vollständigkeitsgebot und das Verrechnungsverbot. Die Gewinn- und Verlustrechnung hat daher alle Aufwendungen und Erträge zu enthalten, die in dem Geschäftsjahr bei der Kapitalgesellschaft a...mehr

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§ 1 Sachenrecht / a) Abschreibung von Stellplätzen

Rz. 21 Komplizierter gestaltet sich die Veräußerung eines unselbstständigen Sondereigentums an einem Stellplatz, also einer Grundstücksfläche, die nur dem Bestand einer Einheit zugeordnet ist. Zwar ist anerkannt, dass Wohnungseigentümer ihre Einheit ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer analog § 8 WEG aufteilen können.[18] Dies gilt auch für das Sondereigentum an ei...mehr

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§ 1 Sachenrecht / b) Abschreibung sonstiger Grundstücksflächen

Rz. 22 Eine solche vollständige Aufteilung ist bei sonstigen Grundstücksflächen nicht möglich. Zwar können einzelne Räume wiederum ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer abgeschrieben und anderen Einheiten zugeordnet werden.[19] Insoweit kann für einen Grundstücksteil, der ebenso zum Bestand gehört wie Räume, Balkone etc. nichts anderes gelten. Allerdings kann er im ...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 4. Bewertung

Rz. 46 Nach den Gesetzesmaterialien sind Forderungen und Sachwerte nur zu benennen. Sie "müssen nicht bewertet werden."[48] Der Formulierung zufolge besteht lediglich kein Zwang zu einer Bewertung. Nimmt der Vermögensbericht eine solche gleichwohl vor, wird er hierdurch nicht fehlerhaft. Empfehlenswert dürfte ein solches Vorgehen freilich nicht sein; im Extremfall kann es so...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Abschreibung bei Flugzeugen

Tz. 14 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Flugzeuge sind Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens. Sie können daher im Jahr der Anschaffung nicht in vollem Umfang als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Anschaffungskosten sind vielmehr auf die Nutzungsdauer zu verteilen und abzuschreiben. Tz. 15 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Die Nutzungsdauer beträgt bei Flugzeugen unter 20 t ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 9 Auswirkungen bei der Kapitalgesellschaft

Rz. 62 Die Steuerfolgen (Zugehörigkeitsdauer zum Betriebsvermögen, Eintritt in die Rechtsstellung, AfA, spätere Erhöhung der Anschaffungskosten im Falle eines Einbringungsgewinns I oder II) auf der Ebene der formgewechselten Kapitalgesellschaft ergeben sich aus der entsprechenden Anwendung des § 23 UmwStG. Zu einer entsprechenden Anwendung der Regelung des § 23 Abs. 6 i. V. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsprozess wegen Vermittlung von "Schrottimmobilien": Zum Rückfluss von Werbungskosten bei einvernehmlicher Streitbeilegung

Leitsatz 1. Erklärt die finanzierende Bank, einen Teil des ausstehenden Darlehens, welches der Steuerpflichtige zur Finanzierung der Anschaffungskosten einer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Eigentumswohnung aufgenommen hat, nicht mehr zurückzufordern, liegt keine Erstattung von Schuldzinsen und damit kein Rückfluss von Werbungskosten vor...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.2 Gute Vorbereitung hilft beim Jahresabschluss

Der Jahresabschluss im Rechnungswesen verlangt die volle Aufmerksamkeit aller betroffenen Mitarbeiter. Um den zeitlichen Druck aus dieser Aufgabe zu nehmen, bereiten viele den Jahresabschluss bereits im Dezember vor. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die sich jedes Jahr wiederholen. Fehlersuche Fehler in der Kostenrechnung werden im Jahresverlauf nur dann erkannt, wenn sic...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.4.3 Bewertung von Eigenleistungen

Der Einsatz von Material und Personal im eigenen Unternehmen zur Herstellung von abnutzbaren selbst genutzten Wirtschaftsgütern muss aktiviert werden. Der Aufwand wird erst durch die regelmäßigen Abschreibungen zu Kosten in den Folgeperioden. Die Höhe des Aufwandes, der für die selbst gebauten Maschinen, Gebäude oder anderen Vermögensteile angefallen ist, stammt in der Regel...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 2.1.5 Planungsunterlagen erstellen

Die Budgetplanung selbst wird von den einzelnen Kostenstellenleitern erledigt. Sie kennen ihren Verantwortungsbereich am besten. Die Kostenrechnung erstellt dazu Planungsunterlagen, die dem Planenden zeigen, welche Kosten und Leistungen er zu planen hat, den Bereich der Planung angeben (welche Kostenstellen, Grenzen der Kostenstellen), Vergleichswerte für eine optimale Entschei...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.3 Jahresabschluss in der Kostenrechnung

Der Jahresabschluss in der Kostenrechnung ist traditionell ein wichtiger Termin, zu dem alle Informationen über Kosten und Leistungen im Unternehmen exakt berechnet, als Durchschnittspreise ermittelt und auf das Jahr bezogen bekannt gegeben werden. Rollierende Kostenrechnung macht Jahresabschluss weniger wichtig Neben weiteren Vorteilen bietet die rollierende Kostenrechnung e...mehr

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Liquiditätsplanung: So steu... / Schritt 3: Regelmäßige Auszahlungen planen

Kosten Analog zu den Umsätzen machen die Kosten den größten Teil der regelmäßigen Auszahlungen aus. Übernehmen Sie die monatlichen Planzahlen Ihrer Kostenplanung. Achten Sie bei der Kostenplanung ggf. darauf, dass Sie zwischen variablen und fixen Kosten unterscheiden. Die fixen Kosten müssen Sie in jedem Fall bezahlen können, da sie auch anfallen, wenn Sie nicht fertigen und ...mehr

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Liquiditätsplanung: So steu... / Vorbereitung: Diese Daten brauchen Sie

Liquiditätsplanung ist ein durchaus komplexes, dennoch gut lösbares Thema. Sie benötigen insbesondere Daten und Informationen zu den Positionen in Tabelle 1. Alle Zahlen und Unterlagen erhalten Sie von Ihrer Buchhaltung oder Ihrem Steuerberater.mehr

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Liquiditätsplanung: So steu... / Praxis-Tipps zur Erstellung der Liquiditätsplanung

Verwenden Sie für die Erstellung Ihrer Liquiditätsplanung die Daten Ihrer Unternehmensplanung. Hier haben Sie bereits die wesentlichen Faktoren detailliert vorliegen. Umsätze und Kosten z. B. können Sie dann direkt als Summe in die Liquiditätsplanung übernehmen. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie nicht zahlungswirksame Positionen wie z. B. Abschreibungen herausrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquiditätsplanung: So steu... / So erstellen Sie einen Liquiditätsplanung

Abb. 1: Liquiditätsplanung Ein übersichtlicher Liquiditätsplan besteht aus 3 Teilen: Im ersten Teil werden im Normalfall die Einzahlungen aufgeführt. Einzahlungen sind der tatsächliche Geldmittelzufluss auf Ihrem Konto. Dazu gehören Umsatzerlöse, Erlöse aus dem Verkauf von Vermögen wie z. B. Maschinen, Einzahlungen von Gesellschaftern sowie Zins- und Dividendenerlöse, . Im zwei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquiditätsplanung: So steu... / Schritt 5: Liquiditätsüber- oder -unterdeckung feststellen

Wenn Sie alle Ein- und Auszahlungen kennen und in den Finanzplan eingetragen haben, erhalten Sie entweder eine Überdeckung, wenn die Einzahlungen größer sind als die Auszahlungen, oder eine Unterdeckung im umgekehrten Fall (vgl. Tab. 5).mehr

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Liquiditätsplanung: So steu... / Schritt 4: Unregelmäßige Auszahlungen planen

Investitionen Investitionen führen fast immer zu hohen Mittelabflüssen. Nach den Kosten sind sie meist die zweitgrößte Auszahlungsposition. Gehen Sie von den geplanten Jahresinvestitionen Ihrer Gewinnplanung aus und legen Sie die Monate fest, in denen Sie diese tätigen wollen. Planen Sie die Investitionen sehr exakt, sowohl was die Beträge anbelangt als auch den Zeitpunkt (vg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.4 Ermessensentscheidungen

Rz. 169 Bei den Feststellungen nach § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO hat die Finanzverwaltung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen zu treffen: Es liegt im Ermessen, ob überhaupt eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden soll. Es liegt im Ermessen der Verwaltung zu entscheiden, welche Besteuerungsgrundlagen für welche Steuerarten festgestellt werden. Es liegt im Ermesse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.3 Fälle geringerer Bedeutung

Rz. 194 Nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO sind Feststellungen sowohl von Einkünften nach Abs. 1 Nr. 2a als auch des Werts der vermögensteuerlichen Wirtschaftsgüter nach Abs. 1 Nr. 3 nicht vorzunehmen, wenn es sich um einen Fall von geringerer Bedeutung handelt. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Höhe des festzustellenden Betrags und seine Aufteilung auf die Beteiligten fe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Absetzung für Abnutzung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erwirbt eine Kap-Ges von ihrem Gesellschafter ein WG zu einem überhöhten Preis sind als AK iSd § 255 Abs 1 HGB (nur) die Aufwendungen anzusetzen, die geleistet werden, um ein WG zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Derartige Aufwendungen liegen nur iHd angemessenen Kaufpreises vor. Überhöhte AfA-Beträge, die nach § 8 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Abschreibungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine für die Annahme einer vGA vorausgesetzte Auswirkung "auf den Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 EStG" (grds dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 146ff) kann sich auch in der Abschreibung eines WG zeigen. Dies ist insbes dann der Fall, wenn ein WG zu einem überhöhten Preis von einem AE (oder einer ihm nahe stehenden Pers) erworben wurde. Systematisch h...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.3 Fortentwicklung der Ergänzungsbilanz

Rz. 23 Ergänzungsbilanzen sind erfolgswirksam fortzuentwickeln bis zu dem Zeitpunkt, an dem:[1] die Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, der Gesellschafter, dem die Ergänzungsbilanz zugeordnet ist, aus der Gesellschaft ausscheidet, die Mehr- oder Minderwerte entfallen. Es existieren unterschiedliche Auffassungen darüber, ob sich die Abschreibung in einer Ergänz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Aktivierung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Aktivierung erworbener WG und die Annahme einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG schließen sich idR aus, weil aufgr der Aktivierung grds (noch) nicht die erforderliche Vermögens- und Einkommensminderung eintritt. Solange innerhalb der St-Bil keine Gewinnminderung, zB durch Ausbuchung bei Veräußerung, Vornahme von AfA oder Tw-Abschr (s § 8 Abs 3 KStG ...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.1 Begriff der Ergänzungsbilanz

Rz. 1 Ergänzungsbilanzen ergänzen laufende Steuerbilanzen von Personengesellschaften. Der Rechtsbegriff der Ergänzungsbilanz erscheint nur an wenigen Gesetzesstellen, zum einen in § 24 Abs. 2 und 3 UmwStG im Zusammenhang mit der Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten in eine Personengesellschaft und zum anderen in § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG im Zusammenhang mit der Einlag...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.3 Stellung der Ergänzungsbilanz im Rahmen der Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Rz. 7 Nach heutiger Rechtsprechung des BFH wird der Gewinnanteil des Mitunternehmers gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nach der additiven Methode ermittelt (sog. 2-"stufige Gewinnermittlung").[1] Diese Methode kann ursprünglich auf Schmidt zurückgeführt werden.[2] Danach werden die Gewinnanteile des Mitunternehmers aus der Steuerbilanz getrennt von den Ergebnissen der Sonde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Teilwertabschreibung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Tw-Abschr s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Abschreibungen".mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 3.1 Einordnung

Rz. 29 Tritt ein Gesellschafter in eine bereits bestehende Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen hinzu, indem er ein Einzelwirtschaftsgut oder eine betriebliche Sachgesamtheit einbringt, stößt man häufig auf das Problem, dass darin stille Reserven enthalten sind. Die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen verhindert zum einen eine sofortige Besteuerung der stillen Rese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 58 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 12 Abs 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin nach dem Prinzip der Bw-Verknüpfung (generell hierzu s § 12 UmwStG Tz 8). Tz. 59 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs 1 UmwStG bei der stfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verschmelzung von Unterstützungskassen

Tz. 9 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die nachfolgende Darstellung behandelt hinsichtlich der Verschmelzung auf das Trägerunternehmen, hinsichtlich der Verschmelzung zwischen UK und hinsichtlich der Verschmelzung auf eine gemeinnützige Kö sowohl stfreie UK als auch partiell stpfl UK und voll stpfl UK als übertragende Rechtsträger. Im Einzelnen: Tz. 10 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei bis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 76 Inhalt d... / 2.2 Vergütungsvereinbarung (Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3)

Rz. 16 Abs. 3 legt den Mindestinhalt einer Vergütungsvereinbarung fest. Diese setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen: der Grundpauschale, die für die Grundleistungen erhoben wird und sich in Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung untergliedert (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1); der Maßnahmepauschale, die nach Gruppen für Leistungsberechtigte mit vergleichbarem Bedarf kalkuliert werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.3.3 Gepräge-Gesetzgebung

Rz. 25 Die grundlegende Änderung der Rspr. zur Beurteilung der GmbH & Co. KG war für viele Beteiligte von Nachteil. Es entfiel z. B. die Möglichkeit, bei Beendigung der gewerblichen Tätigkeit eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft die Aufdeckung stiller Reserven – insbesondere im Grundbesitz – zu vermeiden, indem eine GmbH & Co. KG gegründet wurde, die unab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.5 Aufwendungen der Gesellschafter

Rz. 112 Ebenso wie die Vergütungen der Mitunternehmerschaft an einzelne Mitunternehmer werden umgekehrt die Aufwendungen einzelner Mitunternehmer für die oder im Interesse der Mitunternehmerschaft in deren Gewinnermittlung einbezogen. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). Diese Aufwendungen, die allgemein als Sonderbetriebsausgaben beze...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1 Abschreibungen von Gebäuden

Rz. 848 [Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–34] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK (→ Tz 853, → Tz 858) für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 862 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- und...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.1 Bemessungsgrundlage der Gebäude-AfA

Rz. 849 Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung sind die AK oder HK des Gebäudes. Gebäude sind hinsichtlich der AfA grds. als Einheit zu behandeln. Unselbstständige Gebäudeteile stehen in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude und sind deshalb zusammen mit dem Gebäude abzuschreiben. Zu den unselbstständigen Gebäudeteilen gehören z. B....mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.1 Grundstücksgemeinschaften

Rz. 839 Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5 Werbungskosten

Rz. 846 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 847 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.2.1 Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind

Rz. 886 [Absetzungen für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, die keine Gebäude sind → Zeile 36] AK und HK für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, können im Wege der linearen AfA als WK bei den Einkünften aus V+V berücksichtigt werden (§ 7 Abs. 1 EStG). Dabei sind die AK oder HK gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaft...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Überblick über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 976 Die Einstufung in diese Einkunftsart hat insbesondere Auswirkung auf die Buchführungspflicht und die Gewerbesteuer. Gewerbesteuerpflichtig sind ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sodass diese einerseits durch Einkommensteuer und Gewerbesteuer doppelt belastet sind, andererseits aber durch die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer teilweise wi...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6 Umsatzsteuer

Rz. 910 [Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 49 und 52] Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Damit hat der Vermieter auch keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.2 Selbstständige Gebäudeteile

Rz. 850 Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige Wirtschaftsgüter. Ein Gebäudeteil ist selbstständig, wenn er besonderen Zwecken dient, also in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht (R 4.2 Abs. 3 EStR 2012). Wird ein Gebäude teils ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 898 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 830 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (Nebenkosten) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Müllabfuhr sowie die weiteren nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.7 Zuschüsse

Rz. 913 [Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von AK oder HK → Zeile 53] Die Zuschüsse sind hier einzutragen. Sie mindern ab dem Jahr der Bewilligung die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen (→ Tz 834).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 853 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.4 Herstellungskosten

Rz. 858 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.5 Vereinfachungsregelung zu den nachträglichen Herstellungskosten

Rz. 861 Betragen nach Fertigstellung eines Gebäudes die Aufwendungen für eine einzelne Baumaßnahme höchstens 4.000 EUR netto (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) und handelt es sich nicht um Aufwendungen, die der endgültigen Fertigstellung des Gebäudes dienen, können die Aufwendungen auf Antrag sofort und in voller Höhe (Bruttobetrag) als Erhaltungsaufwendungen im Jahr der Zahlun...mehr