Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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Rationalisierungsschutz / 3 Überblick über die Schutzmaßnahmen nach dem RatSchTV Ang

Soweit der Anwendungsbereich des RatSchTV Ang eröffnet ist, treffen den Arbeitgeber unterschiedliche Pflichten, die zum Teil einige Vorbereitungs- oder Umsetzungszeit in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher, möglichst frühzeitig die konkrete Planung vorzunehmen. Die einzelnen Punkte werden nachstehend in der Reihenfolge aufgelistet, in der sie der Arbeitgeber bei Planung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 11.3 Altersdiskriminierung in RatSchTV Ang?

In § 8 RatSchTV Ang werden u. a. solchen Angestellten Ansprüche aus dem RatSchTV Ang abgesprochen, die die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllen. Diese Altersgrenze ist entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 41 Satz 2 SGB VI so auszulegen, dass sie der jeweils geltenden Regel...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.8 Erwerb von Grundstücken im Umlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren

Rz. 134 Das Umlegungsverfahren (Flurbereinigungsverfahren) ist ein gesetzlich geregelter Grundstückstausch. Es wird beherrscht von dem Grundsatz der wertgleichen Abfindung und Erhaltung des Eigentums. Kraft Gesetzes erhalten die am Umlegungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer einen Anteil an der Verteilungsmasse, welcher gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB als Sollanspruc...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIII. Verfahren vor den Arbeitsgerichten (§ 42 Abs. 2 GKG)

Rz. 107 In Verfahren vor den Arbeitsgerichten wegen Bestehens oder Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses oder wegen Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung ist der Streitwert nicht nach § 42 Abs. 1 GKG, sondern nach § 42 Abs. 2 GKG zu ermitteln, was zu ermäßigten Werten führt. Streitwert ist höchstens der Bruttoarbeitsverdienst für 3 Monate; Abfindungen werden nic...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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Unternehmensbewertung: eine... / 1 Bewertungsanlässe und Bewertungszwecke

Die Anlässe einer Unternehmensbewertung können vielfältig sein. So sieht sich der Unternehmer etwa beim Unternehmenserwerb oder Unternehmensverkauf, beim Scheidungsstreit um den Zugewinnausgleich, bei Pflichtteilsansprüchen mit der Frage nach einem Unternehmenswert konfrontiert. Dabei weist schon die Sprache auf eine Hauptproblematik hin. Wenn eine Sache "einen Wert hat", sollte ...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 3.3.2 Relevanz der Messung: Preis und Wert

Insbesondere den Multiplikatorenverfahren wird vorgehalten, dass sie keine (fundamentalen) Werte, sondern nur (zufällige) Marktpreise ermitteln, die demzufolge nichts über den subjektiven Entscheidungswert eines Investors (in Abhängigkeit von Synergien usw.) aussagen. Das zweite Argument betrifft die Unterscheidung sog. objektivierter Unternehmenswerte von sog. subjektiven Ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschaftsvertrag / 4 Regelungsbedürftige Fragen

Schließen sich mehrere Gesellschafter zur gemeinsamen Ausübung eines Geschäftsbetriebes in einer GmbH zusammen, müssen die unterschiedlichen Interessen abgestimmt werden. Damit wird vermieden, dass es später zu Spannungen, Konflikten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Praxis-Tipp Unterschiedliche Interessen klären Es bringt erfahrungsgemäß nichts, wenn unterschiedl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschaftsvertrag / 1 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Im Gesellschaftsvertrag der GmbH (oft auch: "Satzung") vereinbaren die Gesellschafter, welche Grundregeln für ihre GmbH gelten sollen. Darin regeln die Gesellschafter Fragen wie: Wie heißt die GmbH? Wer bringt was und wie viel Geld in die GmbH ein? Wie werden Beschlüsse gefasst? Bei welchen Geschäften muss der Geschäftsführer die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einholen...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat. Unter den Begriff der Wirtschaftsgüter fallen Bareinlagen und sonstige Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter, bei denen eine betriebl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) LSt-Haftung: Zufluss und Steuerpflicht von Abfindungsleistungen auf Zeitwertkonten und anschließender Übertragung an die DRV

Streitig ist, ob Abfindungen wirksam Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) steuerfrei übertragen werden können, um einen Zufluss bei den Arbeitnehmern zu vermeiden. Zufluss: Abfindungsbeträge, die an die Arbeitnehmer weder bar ausgezahlt noch deren Bankkonten gutgeschrieben wurden, sind zugeflossen, wenn die Arbeitnehmer m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

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Entgelt / 4.2.1.1 Startgröße

Das Volumen ("Leistungstopf") für die variable Bezahlung beträgt 1 % der ständigen Monatsentgelte aller beim jeweiligen Arbeitgeber unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten. Entgeltersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld) können von vornherein nicht zu den berücksichtigungsfähigen Entgelten zählen, da sie kein Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.2 Der nichtrechtsfähige Verein

Rz. 9 In der Praxis gibt es viele Organisationen, die auf die Rechtsfähigkeit verzichten und die Form eines nichtrechtsfähigen Vereins wählen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Berufsverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), politische Parteien, Kartelle u.Ä. Soweit diese nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen Vermögen besitzen, wird vielfach eine sog. Vermögensver...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Sittenwidrigkeit per se

Sind nach den zuvor gemachten Ausführungen Eheverträge sehr wohl ein geeignetes Instrument um die vermögensrechtlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe zu steuern, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob es Sinn macht in den Gesellschaftsvertrag eine Klausel aufzunehmen, die die Gesellschafter zum Abschluss eines Ehevertrags verpflichtet und bei Nichtbestehen eine solchen Ve...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / V. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG)

Der BGH hat eine grundsätzliche Entscheidung im Hinblick auf die Abfindung eines ausländischen Anrechts nach § 23 VersAusglG getroffen. Danach ist eine Abfindung nur dann möglich, wenn das Anrecht dem Grunde und der Höhe nach bereits gesichert ist.[65] Allein die einem Arbeitgeber in bestimmten Härtefällen eröffnete Möglichkeit die Versorgungszusage zu widerrufen und/oder zu...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 4. Fehlende Ausgleichsreife (§ 19 VersAusglG)

Die Abfindung eines ausländischen Anrechts nach § 23 VersAusglG setzt voraus, dass es sich um ein dem Grund und der Höhe nach gesichertes Anrecht handelt.[60] Eine ausländische betriebliche Pensionszusage ist nicht bereits deshalb als nichtausgleichsreif im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG anzusehen, weil dem Arbeitgeber in bestimmten Härtefällen die Möglichkeit eröffn...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / e) Kombination

Es bietet sich an, die vorgestellten Alternativen zur Sanktionierung der Nichtvereinbarung eines Ehevertrags miteinander zu kombinieren. So wird zum einen ein abgestuftes Vorgehen möglich und zum anderen behalten die verbleibenden Gesellschafter so einen gewissen Entscheidungsspielraum. So muss nur in Fällen reagiert werden, in denen der Gesellschaft tatsächlich eine Gefahr ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.3 Die tarifvertragliche Friedenspflicht

Aus den bisher erörterten Kampfregeln folgt an sich ohne Weiteres, dass die sog. relative Friedenspflicht eingehalten werden muss: Tarifverträge werden mit einer bestimmten Laufzeit auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen. Damit wird zugleich vereinbart, dass das tarifvertraglich Geregelte während der Zeit seiner unangefochtenen Wirksamkeit für beide Tar...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.3 Eigene Arbeitnehmer

Rz. 18 Der Arbeitnehmerbegriff bestimmt sich nach dem ESt- bzw. LSt-Recht. Keine Arbeitnehmer sind insbesondere Gewerbetreibende i. S. d. § 15 EStG und Freiberufler i. S. d. § 18 EStG. Maßgebend für die Abgrenzung ist das Gesamtbild der objektiven Umstände. Abzustellen ist auf die tatsächliche Durchführung im Einzelfall. Abgrenzungskriterien sind insbesondere die Eingliederun...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.2 Teilerbauseinandersetzung

Rz. 23 Vollzieht sich die Erbauseinandersetzung in Teilabschnitten, liegt jeweils eine Teilerbauseinandersetzung vor. Werden hierbei Abfindungen geleistet, so führen diese zu Anschaffungskosten und zum Veräußerungsentgelt, und zwar unabhängig davon, dass die Miterben am Restnachlass beteiligt bleiben. Praxis-Beispiel Zum Nachlass des U gehören ein Betrieb (Wert 500 EUR, Buchw...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.1 Realteilung

Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass wird real geteilt, ein Miterbe erhält wertmäßig das, was ihm nach seiner Erbquote zusteht. Erhält der Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so liegt eine Realteilung mit Abfindungszahlung vor, wenn er für dieses "Mehr" seinen Miterben eine Abfindung zahlt. Da sich die Abfindung...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.5 Ausscheiden eines Miterben

Rz. 29 Beim freiwilligen Ausscheiden eines Miterbens aus der Erbengemeinschaft wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gemeinschaftsvermögen den verbliebenen Miterben zu. Die Anwachsung ist ein Unterfall der Veräußerung des Erbteils. Ertragsteuerlich ist das Anwachsen als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Anteils des ausscheidenden Miterben auf die verbleibenden M...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.2 Eintrittsklausel

Rz. 33 Der Gesellschaftsvertrag enthält eine Eintrittsklausel dann, wenn in ihm bestimmt ist, dass ein oder mehrere Erben nach dem Tod eines Gesellschafters das Recht haben, in die Gesellschaft einzutreten. Der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters wächst mithin den übrigen Gesellschaftern an, die eintrittsberechtigten Erben erwerben lediglich das Eintrittsrec...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4 Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 15 Die Erbengemeinschaft[1] ist eine gesetzliche Zufallsgemeinschaft, die grundsätzlich auf Teilung angelegt ist. Die Teilung kann entweder im Wege der Realteilung mit oder ohne Abfindungen erfolgen oder durch mehrere Teilauseinandersetzungen oder durch Veräußerung des Nachlasses. 3.4.1 Realteilung Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 35 Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass beim Tode eines Gesellschafters die Gesellschaft mit dem Erben, bei mehreren Miterben jedoch nur mit einem bestimmten Miterben, aber unverändert und in vollem Umfang fortgeführt wird, so liegt eine sog. qualifizierte Nachfolgeklausel vor. Sie schränkt den Kreis der Gesellschafternachfolger ein. Zivilrechtlich geht der Gesells...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.4 Verschenkung oder Veräußerung des Erbteils

Rz. 26 Gem. § 2033 Abs. 1 BGB kann ein Miterbe seinen Erbteil an einen anderen Miterben oder an einen Dritten verschenken oder verkaufen. Die Ausschlagung der Erbschaft gegen Abfindung steht der entgeltlichen Veräußerung des Erbteils gleich. Rz. 27 Wird der Anteil am Nachlass verschenkt (unentgeltlich übertragen), so hat gem. § 6 Abs. 3 EStG der Beschenkte das Kapitalkonto de...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.3 Übernahme von Schulden über die Erbquote hinaus

Rz. 25 Eine Übernahme von Schulden über die Erbquote hinaus führt nicht zu Anschaffungskosten. Deshalb entsteht auch kein Veräußerungserlös, soweit ein Miterbe Verbindlichkeiten über die Erbquote hinaus übernimmt. Praxis-Beispiel S und T sind Miterben zu je ½. Zum Nachlass (3,6 Mio. EUR) gehört ein aus 2 Teilbetrieben bestehender Gewerbebetrieb. Teilbetriebsvermögen 1 hat ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.3 Umrechnungsfaktor Abfindung (Nachzahlung nach § 187b) – Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 regelt die Möglichkeit von rentensteigernden Zuschläge an Entgeltpunkten bei Abfindungen. Nach § 187b Abs. 1 können Versicherte, die eine Abfindung für eine unverfallbare betriebliche Altersversorgung erhalten haben, binnen eines Jahres nach Zahlung der Abfindung Beiträge bis zur Höhe der Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen. Für diese Beiträge werden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.8.1996 in das SGB VI eingefügt worden (vgl. Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996, BGBl. I S. 1078; BT-Drs. 13/4336 S. 22, 23). Sie wurde ab 1.1.1998 durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wegen der Neuregelung in § 187b (Beitragszahlung nach Abfindung) neu gefasst (vgl. auch ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.8.1996 in das SGB VI eingefügt worden (vgl. Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996, BGBl. I S. 1078; BT-Drs. 13/4336 S. 22, 23). Sie wurde ab 1.1.1998 durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wegen der Neuregelung in § 187b (Beitragszahlung nach Abfindung) neu gefasst (vgl. auch BT-Drs. 13/8011 S. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in § 187a (Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und in § 187b (Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse). Weiter sind § 66 (Persönliche Entgeltpunkte) und § 75 (Entgeltpunkte fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 43 Brähler, Verbesserung der Altersversorgung – Welche Möglichkeiten eröffnet die gesetzliche Rentenversicherung?, NachrDRV HE 2015, Nr. 3 S. 3. Growe/Tretow, Das "Mannheimer Modell" – Mehr Rente, weniger Steuern, NZA 2020 S. 1080. Hübner, Renten-Tipp – Freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, NachrDRV HE 2019, Nr. 2 S. 16. Köster, Kompensation der Rentenminderung nach § 18...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.3 Berechnungsformel

Rz. 11 Entgeltpunkte nach § 76a Abs. 1 (für Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und nach Abs. 2 (Beiträgen bei Abfindungen) werden nach demselben Prinzip ermittelt. Die Berechnungsformel gilt daher für alle Anwendungsfälle des § 76a. Die (wirksam nach § 187a) gezahlten Beiträge werden mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2 Maßgeblicher Zeitpunkt der Zahlung zur Berücksichtigung eines Zuschlags – Abs. 3

Rz. 34 Abs. 3 regelt den maßgeblichen Zeitpunkt der Zahlung, um bei der Zuschlagsregelung nach Abs. 1 und Abs. 2 noch Berücksichtigung finden zu können. Es gilt der Grundsatz: Ist vor Eintritt eines Leistungsfalles eine wirksame Beitragszahlung erfolgt, wirkt sich der Zuschlag an Entgeltpunkten ab Rentenbeginn aus. Erfolgt die wirksame Beitragszahlung jedoch nach Eintritt de...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.2 Beitragszahlung (§ 187b) nach Rentenfall

Rz. 42 Die Ausführungen unter Rz. 37 ff. – Beitragszahlung (§ 187a) nach Rentenfall gelten entsprechend mit folgender Einschränkung: Beiträge wegen einer Abfindung dürfen nach bindender Feststellung (vgl. § 77 SGG) einer Vollrente wegen Alters nicht mehr gezahlt werden (§ 187b Abs. 2). Das Zahlungsverbot gilt dann nicht, wenn der Antrag auf Beitragszahlung schon vor Bindungswir...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.4 Rechtsfolge – Gutschrift im Rentenkonto des Versicherten

Rz. 32 Rechtsfolge ist die Ermittlung von Entgeltpunkte. Nach Abs. 2 erfolgt die Ermittlung der Zuschläge, indem die gezahlten Beiträge mit dem im Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfaktor für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs vervielfältigt werden (vgl. auch BT-Drs. 13/8011 S. 57). Rz. 33 Die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Za...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 76a regelt i. V. m. § 66 Abs. 1 Nr. 5 den Zuschlag an Entgeltpunkten für zusätzliche Beiträge, die zum Ausgleich oder zur Verringerung von Rentenminderungen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (§ 187a; vgl. hierzu auch BT-Drs. 13/4336 S. 22, 23) oder nach Abfindung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bzw. von Anrechten bei der Versorg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8 Besteuerung von Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses, Abs. 12

8.1 Rechtsentwicklung und systematische Einordnung Rz. 315 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältniss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.1 Rechtsentwicklung und systematische Einordnung

Rz. 315 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht für die in der Vergangenheit geleisteten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.2 Tatbestand und Rechtsfolge

Rz. 318 Die Neuregelung erfasst Abfindungen, die anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden. Der Begriff des Dienstverhältnisses bezieht sich auf nichtselbstständige Arbeit, nicht auf selbstständige bzw. freiberufliche Arbeit. Der Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses und der Zahlung der Abfindung ist nicht maßgebend. Das Dienstverhältnis k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 321 § 50d Abs. 12 S. 2 EStG bestimmt, dass eine ausdrückliche Regelung in dem jeweiligen DBA der Bestimmung des § 50d Abs. 12 S. 1 EStG vorgeht. Damit wird das in § 50d Abs. 12 EStG liegende Treaty Override eingeschränkt. Die Regelung kann auch im Protokoll zu dem DBA enthalten sein, da das Protokoll einen integralen Bestandteil des DBA darstellt. Es muss sich aber um ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 1 Altersvorsorge und Förderung mietfreien oder mietgünstigen Wohnens im Alter

Rz. 1 Im Gesetzgebungsverfahren zu den §§ 10a und 79ff. EStG wurde immer wieder gefordert, den Erwerb eigengenutzten Wohneigentums in die Förderung einzubeziehen, weil diese Maßnahme sowohl der sozialen Sicherung im Alter als auch dem Kapitalbildungsgedanken entspricht. Aus diesem Grund wurde mit Kodifizierung der Altersvorsorgezulage in den §§ 79ff. EStG zunächst ein sog. Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Im Folgenden werden nur die Änderungen dokumentiert, die die in der Neufassung des § 50d EStG enthaltenen Bestimmungen betreffen. Zur Rechtsentwicklung derjenigen Vorschriften, die in § 50c EStG übernommen worden sind vgl. § 50c EStG Rz. 7. § 50d EStG ist durch G. v. 25.7.1988[1] eingefügt worden. Die Vorschrift enthielt damals aber nur Regelungen, die jetzt in § 50c ES...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 § 50d EStG ist durch Gesetz v. 2.6.2021[1] neu konzipiert worden. Dabei wurden die bisher in dieser Vorschrift in den Abs. 1–2, 4–6 enthaltenen Regeln über die Entlastung vom Steuerabzug nach § 43b, § 50g EStG oder DBA in den neuen § 50c EStG überführt. In dieser Vorschrift wurden die verfahrensrechtlichen Regeln über Steuerabzug, Erstattungs- und Freistellungsverfahre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / II. Aufsatzübersicht 2021

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Abfindungen für der Verschmelzung widersprechende Anteilseigner

Tz. 137 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Zu Abfindungen für der Verschmelzung widersprechende AE s § 2 UmwStG Tz 54 und s § 4 UmwStG Tz 65. Da es sich um eine Verbindlichkeit der übernehmenden Gesellschaft handelt, darf bei der Überträgerin auch keine Verbindlichkeit in der stlichen Schluss-Bil ausgewiesen werden. GlA s Schmitt (in S/H/S, 7. Aufl, § 3 UmwStG Rn 111), s Brinkhaus/Gr...mehr