Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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Gebäude / 2 Vermietung

Eine Immobilienvermietung ist generell als die Nutzungsüberlassung von Grundstücken oder Grundstücksteilen auf Zeit gegen einen Mietzins zu definieren, bei der das Eigentum an dem vermieteten Gegenstand beim Vermieter verbleibt, dieser dem Mieter aber den Gebrauch der Sache während der Mietzeit gewährt.[1] Die Vermietung und Verpachung von Gebäuden stellt eine sonstige Leistu...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Begünstigte Erwerbe

Die Begünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG werden sowohl für Erwerbe von Todes wegen wie auch für Schenkungen unter Lebenden gewährt. Jedoch ist nicht jeder Erwerb begünstigt.[1] Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge und das Vermächtnis (Vorausvermächtnis). Ist begünstigtes Vermögen Gegenstand einer Vo...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2.4 Erfolgshonorar – Einzelfall: Absehen von der Rechtsverfolgung

§ 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVG orientiert sich grundsätzlich an der bisherigen Regelung des § 4a Abs. 1 Satz 1 RVG a. F. Durch die Neuregelung wird die sich an der wirtschaftlichen Situation der Rechtsuchenden orientierende Betrachtung des Einzelfalls zugunsten einer generalisierenden Betrachtung dahingehend aufgegeben, ob rational denkende Rechtsuchende bei verständiger Betra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.1 Zivilrechtliche Rückwirkung

Rz. 86 Anwendbar ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO regelmäßig in den Fällen, in denen ein Rechtsgeschäft, das steuerlich von Bedeutung ist, aufgrund bürgerlich-rechtlicher Vorschriften zivilrechtlich rückwirkend beseitigt wird. Rz. 87 Rückwirkung entfaltet nach § 142 BGB die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts; infolge einer wirksamen Anfechtung ist das Rechtsgeschäft als von Anfan...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / b) Anspruch auf Abfindung

Die Höhe des Anspruchs auf Abfindung des Gesellschaftsanteils des ausscheidenden stillen Gesellschafters richtet sich nach dem tatsächlichen Wert. Hierbei handelt es sich um den Verkehrswert. Der stille Gesellschafter ist daher berechtigt, vom Inhaber des Handelsgewerbes die Erstellung einer Abschichtungsbilanz (Vermögensbilanz) zu verlangen. Sein Anspruch auf Abfindung sein...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Abfindungen

Abfindungen sind Entschädigungen oder Abstandszahlungen. Entschädigungen liegen z. B. bei Beendigung eines betrieblichen Arbeitsverhältnisses (Kündigungsabfindung) vor. Sie sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie aus der Perspektive des Leistenden einer betrieblichen Veranlassung unterliegen. Sind Abfindungen Abstandszahlungen für eine vorzeitige Räumung eines Miet- ...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Gesellschafter, lästiger

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, da sein Verhalten betriebsschädigend war, dürfen unter bestimmen Voraussetzungen Aufwendungen für die Abfindung in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalkonto und Abfindung als Betriebsausgaben abgezogen werden.[1]mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.3 Entsendungen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für Entsendungen zusammen: Die steuerliche Beurteilung von Entsendungen ist sehr vielschichtig und betrifft die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmereb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Erläuterungen zu § 50d Abs 12 EStG: Auslegung von DBA bei Abfindungen

Schrifttum: Neyer, Deutscher Steuerzugriff auf Entschädigungszahlungen an den international mobilen ArbN – Neuregelung ab 01.01.2017, DStR 2017, 1632; Neyer, Entlassungsentschädigung nach internationaler Geschäftsführertätigkeit, DB 2018, 1362; Ziesecke/Muscheites/Bergerhoff, Das neue BMF-Schreiben v 03.05.2018 zur "Steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA", DStR 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Zweck der Regelung

Rn. 210 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der durch das AmtsHRLÄndUG v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000) eingefügte § 50d Abs 12 EStG sieht vor, dass mit Wirkung vom 01.01.2017 Abfindungszahlungen anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses für Zwecke der DBA-Anwendung als ein zusätzliches Entgelt für frühere Tätigkeit gelten. Mit dieser gesetzlich normierten Auslegungsregel kor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich

Rn. 212 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Die Regelung erfasst Abfindungen, die anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, und gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl gleichermaßen. Maßgeblich für die Anwendung des § 50d Abs 12 EStG ist der Zuflusszeitpunkt iSd § 11 EStG iVm § 38a EStG (s BFH v 10.07.1996, BStBl II 1997, 341; BMF v 03.05.2018, BStBl I 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Neyer, Deutscher Steuerzugriff auf Entschädigungszahlungen an den international mobilen ArbN – Neuregelung ab 01.01.2017, DStR 2017, 1632; Neyer, Entlassungsentschädigung nach internationaler Geschäftsführertätigkeit, DB 2018, 1362; Ziesecke/Muscheites/Bergerhoff, Das neue BMF-Schreiben v 03.05.2018 zur "Steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA", DStR 2018, 1889; K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung eines DBA

Rn. 214 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 § 50d Abs 12 EStG entfaltet nur Wirkung für die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Vorliegen eines DBA. Ausfüllung und Umsetzung des Besteuerungsrechts richten sich ausschließlich nach den nationalen deutschen Vorschriften. Im Rahmen der beschränkten StPfl ist hierfür § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst d EStG einschlägig. Fließt einem ehemaligen ArbN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG und Rechtsverordnungen gemäß § 2 Abs 2 S 1 AO

Rn. 221 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Nach § 50d Abs 12 S 3 bleibt die Regelung des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG unberührt. Mit diesem Hinweis soll eine Besteuerung der Abfindung in Deutschland gewährleistet werden, falls der ausländische Staat das ihm aufgrund § 50d Abs 12 EStG zugewiesene Besteuerungsrecht nicht in Anspruch nimmt. § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG gilt jedoch nur im Rahm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / io) Erbauseinandersetzung

Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253 (Erbengemeinschaft: ertragsteuerliche Behandlung). Rn. 239 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Mit dem Tod des Erblassers geht dessen gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Diese Vermögensübertragung erfolgt unentgeltlich. AK entstehen daher auf Seiten der Erben nicht. IRd Erbauseinandersetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu DBA

Rn. 220 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Soweit das zur Anwendung kommende DBA eine gesonderte, ausdrückliche Regelung zu Abfindungen iSd § 50d Abs 12 S 1 EStG enthält, bestimmt § 50d Abs 12 S 2 EStG, dass diese vorrangig zur Anwendung kommt. Insoweit kommt die abkommensüberschreibende Rechtsfolge des § 50d Abs 12 S 1 EStG nicht zum Zug, wenn im Rahmen des konkret verhandelnden DB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufteilung

Rn. 215 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Bei Ausübung der früheren Tätigkeit im Inland und Ausland ist die Abfindung aufzuteilen. § 50d Abs 12 EStG enthält keinen Aufteilungsmaßstab. Daher kommt uE sowohl eine Aufteilung nach Einkunftsanteilen als auch pro rata temporis in Betracht (so auch Gosch in Kirchhof, § 50d EStG Rz 54 (19. Aufl); Frotscher in Frotscher/Geurts, § 50d EStG R...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / C. Erbrechtliche Vergleiche vor Gericht schließen

Manche gerichtliche Streitigkeit der Erben kann zu einem bestimmten Zeitpunkt die Chance bieten, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft im Vergleichswege zu erreichen. Welche Vorgaben sollten beachtet werden, damit der Vergleich auch problemlos in die Umsetzung geführt werden kann? Gerade wenn die Vergleiche zum Zweck der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen

1. Anwendungsbereich Rn. 212 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Die Regelung erfasst Abfindungen, die anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, und gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl gleichermaßen. Maßgeblich für die Anwendung des § 50d Abs 12 EStG ist der Zuflusszeitpunkt iSd § 11 EStG iVm § 38a EStG (s BFH v 10.07.1996, BStBl II 1997, 341; BMF v 03...mehr

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Einführung / II. Historische Entwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer gehört ebenso wie die Steuern vom Grundbesitz zu den ältesten bekannten Steuern. So wurde eine Art Erbschaftsteuer schon lange vor unserer Zeitrechnung im Sumerischen Reich erhoben. Nach einem Papyrus aus dem Jahre 117 v. Chr. ist sie als Besitzwechselabgabe im alten Ägypten bezeugt.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Ein einheitliches Erbschafts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufbau der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 50d EStG besteht aus mehreren unverbunden nebeneinander stehenden Regelungen und wäre aus Gründen der Übersichtlichkeit besser auf mehrere §§ aufgeteilt worden. § 50d Abs 1–6 EStG enthält Regelungen, wenn ein beschränkt StPfl (also eine im Ausland ansässige Person) KapErtr, Zinsen, Lizenzgebühren uÄ dem Steuerabzug unterliegende Vergütungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 1384 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Hauptanwendungsfälle sind folgende Sachverhalte: Schenkung (auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge), (unmittelbare) Erbfolge, Herausgabe eines Betriebes oder Mitunternehmeranteils durch die Erben an einen Vermächtnisnehmer (BFH BStBl II 1995, 714; 1991, 350; BMF v 11.01.1993, BStBl I 1993, 62 Rz 68 "Erbengemeinschaft"), Nießbrauchsbestellu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; IDW, RS HFA 31: Aktivierung von HK, WPg 2010, 798; Rodermond, Aktivierungswahlrecht für HK in der StB, WPg 2016, 818. Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2020. Rn. 600 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchmaterial führt bei Wiederverwendung für den Neubau zu HK s Rn 591ff. Abfindung Abfindungen anlässlich der Errichtung eines...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645, ist Abs 1 S 2 des § 50d EStG rückwirkend ab VZ 2002 (§ 52 Abs 59a S 4) inhaltlich ergänzt worden, um zu gewährleisten, dass der Erstattungsanspruch auch die aufgrund eines Nachforderungs- oder Haftungsbescheides entrichtete Steuer beinhaltet. Darüber hinaus wurde in einem neuen Abs 8 des §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolge

Rn. 213 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Als Rechtsfolge wird gesetzlich fingiert, dass die Abfindungszahlungen für die Abkommensanwendung "für frühere Tätigkeiten geleistetes zusätzliches Entgelt" darstellen. Damit knüpft die Regelung an den Wortlaut von Art 15 Abs 1 S 2 OECD-MA, der festlegt, dass der Tätigkeitsstaat die "dafür" gezahlten Vergütungen besteuern darf, wenn die uns...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 782 (Juli 2016). Rn. 775 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann teilweise AK seines anteiligen Geschäftswertes sein; s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Ackerprämienberechtigung s BFH v 30.09.2010, IV R 28/08, BStBl II 2011, 406; BFH v 09.08.2011, VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875; i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Rückstellungen für Altersfreizeit, StuB 2022, 11. Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.03.2007, BStBl I 2007, 297 (Altersteilzeitvereinbarungen: Rückstellungen bei Blockmodell); BMF v 11.03.2008, BStBl I 2008, 496 (Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen, Anwendungsregelung). Rn. 1034 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Nach dem AltersteilzeitG kann ein Arb...mehr

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Einführung / 1. Grunderwerbsteuer

Rz. 63 [Autor/Stand] Erbschaft- und Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.[2] Nach § 3 Nr. 2 GrEStG sind nämlich der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden i.S. des Erbschaftsteuergesetzes von der Besteuerung – im Rahmen der Grunderwerbsteuer – ausgenommen. Rz. 64 [Autor/Stand] Ob ein Grundstück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stenert, Der neue Realteilungserlass ist da!, DStR 2019, 245; Stenert, Der "neue" Realteilungserlass ist überholt! Zum Realteilungsbegriff nach den BFH-Urteil v 16.03.2017 und v 30.03.2017, DStR 2017, 1785; Dorn/Müller, Ungleichbehandlung der "unechten" und "echten" Realteilung bei Verletzung der Sperrfrist iSd § 16 Abs 3 S 3 EStG nach dem aktualisierten BMF-Schreiben v 19.12....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Erzwungener Tausch von Grundstücken

Rn. 1804 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine Ausnahme vom Grundsatz der Gewinnrealisierung gewährt die Rspr beim erzwungenen Tausch von Grundstücken. So ist beim Austausch von Grundstücken nach Maßgabe eines Flurbereinigungs- oder Umlegungsverfahrens kein gewinnrealisierender Vorgang anzunehmen (BFH BStBl II 1997, 245; 1986, 711; ebenso BMF BStBl I 1988, 152). Durch die Umlegung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 782 (Juli 2016). Rn. 633 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann AK seines anteiligen Geschäftswertes sein s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Arbeiterstamm idR geschäftswertbildender Faktor; selbstständiges WG, wenn Erwerb eines Geschäftswerts ausnahmsweise ausscheidet (s BFH v 25.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Nachträgliche Anschaffungskosten

Rn. 171 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Dem AK-Begriff (s Rn 150) ist ein finales Element (s Rn 152) eigen ("um" ein bestehendes WG "zu" erwerben). AK können also nur insoweit vorliegen, als sie speziell zum Erwerb des betreffenden WG anfallen. Die Aufwendungen müssen also einen Bezug zum Anschaffungsvorgang haben (BFH BStBl II 2002, 349 zum Fall des Erdölbevorratungsbeitrags, de...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Ist der eine Ehegatte Versicherungsnehmer einer privaten Rentenversicherung, die auf das Leben des anderen Ehegatten als versicherte Person abgeschlossen wurde, handelt es sich um ein auszugleichendes Anrecht des Versicherungsnehmers. Entscheidend für die Zuordnung der Anrechte aus einem solchen Versicherungsvertrag ist das Bezugsrecht. Dieses steht in der Regel dem Versiche...mehr

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Das Testament / 2.1.4 Ersatzerben

Selbst wenn die gesetzliche Erbfolge den Wünschen des Erblassers entspricht, so gilt es den Fall zu bedenken, dass ein in Aussicht genommener Erbe vor dem Erbfall wegfällt (durch Vorversterben, Unwirksamkeit oder Widerruf der Erbeinsetzung, Zuwendungsverzichtsvertrag nach § 2352 BGB, Nichterleben einer aufschiebenden Bedingung nach § 2074 BGB oder Eintritt einer auflösenden ...mehr

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Das Testament / 2.5.3 Gegenseitige Erbeinsetzung mit Schlusserbeinsetzung

Wenn die Eheleute (oder Lebenspartner) möchten, dass der Nachlass nach dem Tod des zuletzt Versterbenden von ihnen an einen Dritten fällt, so kommen im Wesentlichen zwei Regelungsmodelle in Betracht. Entweder der Dritte beerbt bei jedem Todesfall den Verstorbenen gesondert (sog. Trennungslösung) oder er erbt nur einmal, und zwar von dem zuletzt Versterbenden, bei dem sich da...mehr

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Sozialleistungen / 2.2 Entlassungsabfindungen

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind in jedem Fall steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ggf. ist eine ermäßigte Besteuerung (sog. Fünftelregelung) zulässig. Abfindungen sind beitragsfrei in der Sozialversicherung.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Austritt gegen Abfindung

Rn. 68 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Als weit effektiver ist der Schutz über das Austrittsrecht zu werten, das sich hinter dem entsprechend anzuwendenden § 305 AktG verbirgt. Die beherrschende Gesellschaft ist danach verpflichtet, die außenstehenden Aktionäre abzufinden (vgl. Raiser/Veil (2015), § 61, Rn. 61; KonzernR (2022), Anhang zu § 317 AktG, Rn. 29; HB-GesR (2020/IV), § 70...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Beschlussmängel

Rn. 17 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Schließt der Vorstand ohne vorherige Zustimmung der HV einen UN-Vertrag ab, so ist dieser bis zur Beschlussfassung gemäß § 177 Abs. 1 BGB schwebend unwirksam (vgl. MünchKomm. AktG (2020), § 293, Rn. 5; BeckOGK-AktG (2022), § 293, Rn. 6, 11). Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für den HV-Beschluss gelten die allg. Regelungen über die Nichtigkeit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung des Mutterunternehmens

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das MU muss dann dem UN-Vertrag zustimmen, wenn es sich um einen BHV oder GAV gemäß § 291 Abs. 1 AktG handelt und das andere UN eine AG, KGaA oder SE ist. Die AG, KGaA oder SE muss ihren Sitz im Inland haben, weil das deutsche Konzernrecht nur für deutsche UN Schutzwirkung entfaltet. Ebenso soll § 293 Abs. 2 AktG dann nicht – auch nicht analo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Atypische Kreditverträge

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein atypischer Kreditvertrag gewährt dem Kreditgeber Einflussrechte; bestimmte Maßnahmen sind dann nur mit der Zustimmung des Kreditgebers möglich. Damit dem Kreditgeber Einflussrechte wirksam eingeräumt werden können, bedarf es eines HV-Beschlusses analog der §§ 293 Abs. 1, 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG. Indes besteht ebenso wenig wie beim Betriebsf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für das Vorliegen eines BHV kommt es weniger auf seine Bezeichnung als solchen, als vielmehr auf seinen Inhalt an, nämlich die Unterstellung der Leitung eines UN unter die Leitung eines anderen UN (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 11, Rn. 12; KK-AktG (2004), § 291, Rn. 56; Beck AG-HB (2018), § 15, Rn. 107). Bedeutung erlangt die Bezeichnung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Situation im Aktienrecht

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenngleich die rechtstatsächliche Relevanz der Themenstellung mangels zumindest einschlägiger höchstrichterlicher Rspr. zweifelhaft erscheinen muss (vgl. zur praktischen Relevanz MünchKomm. AktG (2020), Anhang zu § 317, Rn. 9; Decher, ZHR 2007, S. 126 (137); Hüffer, in: FS Goette (2011), S. 191 (196f.); Mülbert (1996), S. 476ff.), so entsprac...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Betriebsführungsvertrag

Rn. 27 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch einen Betriebsführungsvertrag verpflichtet sich ein UN, die Betriebe des anderen UN für dessen Rechnung zu betreiben. Oder anders herum formuliert: Ein UN beauftragt einen anderen mit der Führung seines eigenen Betriebs für seine Rechnung und in seinem Namen. Dieser Vertragstyp ist in § 292 Abs. 1 Nr. 1–3 AktG nicht ausdrücklich erwähnt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Altersvorsorgebeiträge

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind die nach Abschn. XI geförderten und gem. § 10a Abs. 5 EStG vom Anbieter der zentralen Stelle mitgeteilten Altersvorsorgebeiträge zzgl. der dem Stpfl. nach Abschn. XI zustehenden Zulage – mit Ausnahme der Einmalzulage für Berufseinsteiger (Rz. 58) – bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG genannten Höchstbetrag. Rz. 57 Altersvorsorgebeiträ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.7.2 Aufhebungsverträge

Im Rahmen von Aufhebungsverträgen stellt es ebenfalls keine Altersdiskriminierung dar, wenn der Arbeitgeber die bei ihm beschäftigten über 55-jährigen Arbeitnehmer aus dem Personenkreis herausnimmt, dem er im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen den Abschluss von Aufhebungsverträgen anbietet; denn das AGG verfolgt im Wesentlichen den (hier nicht gefährdeten) Zweck, älteren Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sicherung der Abfindung... / 2. Abfindungsanspruch des Gesellschafters

Mit der Wirksamkeit des Einziehungsbeschlusses entsteht der Abfindungsanspruch des Gesellschafters, der sich – vorbehaltlich einer abweichenden Satzungsregelung – gegen die GmbH richtet (analog § 738 Abs. 1 S. 2 BGB; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl. 2020, § 34 Rz. 66). Ein statuarischer Ausschluss der Abfindung ist nur in Ausnahmefällen zulässig (hierzu Mayer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sicherung der Abfindung... / 6. Formulierungsvorschlag

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sicherung der Abfindung... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen (§ 34 Abs. 2 GmbHG) hat in der Praxis erhebliche Bedeutung. Der betroffene Gesellschafter hat infolge der Zwangseinziehung im Regelfall einen Abfindungsanspruch, der nach üblichen Satzungsregelungen nicht sofort erfüllt werden muss. Sofern keine Regelungen getroffen werden, kann der Betroffene keine Sicherst...mehr