Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Steuerfreistellung bei Aktieneigenhandel

Streitig ist, ob der Erwerb eigener Anteile und der Erwerb von Anteilen an Spezial-Investmentfonds unter die Ausnahmevorschrift des § 8b Abs. 7 S. 2 KStG i.d.F. der Jahre 2004-2008 fiel. Erwirbt ein Finanzunternehmen i.S.d. KWG eigene Aktien, um in der Erwartung eines Kursanstiegs seine Verpflichtungen zur Weitergabe dieser Anteile im Rahmen von Belegschaftsaktien-Programmen,...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.4 Versorgungsausgleichansprüche

Bei der Scheidung von Eheleuten kommt es im Regelfall zur Durchführung eines Versorgungsausgleichs. Hierbei werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte geteilt.[1] Diese Anrechte werden grundsätzlich intern (also innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems) oder ausnahmsweise extern geteilt.[2] Anrechte, die am Ende der Ehezeit noch nicht ausgleichsreif sind (z. B. weil ein...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.8 Abfindungszahlung im Scheidungsfall

Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung , d. h. keine Schenkung i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG vor. In d...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.1 Anlage U – Sonderausgaben – Realsplitting

Wer an seinen geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (begrenztes Realsplitting gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), soweit der Unterhaltsempfänger zustimmt.[1] Was Unterhaltszahlungen im steuerlichen Sinn sind Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne ...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Abfindungen

Abfindungen im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung (Erbauseinandersetzung) oder zur Ablösung des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung mangels Zwangsläufigkeit: nein.[1] Diese Fälle werden vom Normgehalt des § 33 EStG nicht erfasst. Bei einer kapitalisierten Unterhaltsabfindung ist nur der Betrag abziehbar, der dem Unterhaltsbedarf nach § 33a Abs. 1 EStG im Jahr der E...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.1.2 Vermögensverwaltung

Eine den ideellen Zweck des Vereins nicht beeinträchtigende Tätigkeit des Vereins ist regelmäßig die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Zulässigkeit eigenes Vermögen zu bilden, wird in § 21 Abs. 2 StBerG unterstellt. Der Vereinsvorstand ist im Interesse der Mitglieder zu einer wirtschaftlich effektiven Geschäftsführung angehalten. Hierzu gehören die Beschaffung der person...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Abstandszahlungen

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Rückstellungen: ABC / Abfindung

Für zukünftige Abfindungszahlungen an langjährige Mitarbeiter ist mangels hinreichender Konkretisierung keine Rückstellung zulässig.[1] Für am Abschlussstichtag noch nicht ausgesprochene, aber konkret absehbare Abfindungszahlungen für Mitarbeiter bzw. vertraglich bereits konkretisierte Verpflichtungen sind demgegenüber Rückstellungen zu passivieren.[2]mehr

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Renten / 11.3.3 Abfindung und Wiederaufleben einer Witwen-/Witwerrente

Wer eine Witwen-/Witwerrente bezieht und wieder heiratet, erhält keine Hinterbliebenenrente mehr. Es besteht dann aber Anspruch auf eine Rentenabfindung.[1] Witwen- und Witwerabfindungen bei der ersten Wiederheirat sind seit dem Veranlagungszeitraum 2007 steuerfrei.[2] Wird die neue Ehe geschieden oder für nichtig erklärt, lebt die bereits früher gewährte Witwen-/Witwerrente ...mehr

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Einziehung des GmbH-Anteils / 1 Einziehungs- bzw. Ausschlussverfahren

Die Einziehung des Geschäftsanteils setzt voraus, dass der betreffende Anteil vollständig eingezahlt ist. Die Einziehung muss zudem durch eine entsprechende Klausel in der Satzung vorgesehen sein. Fehlt eine solche Klausel und existiert auch keine sog. Ausschließungsklausel, die direkt auf den Ausschluss des Gesellschafters durch Beschluss der Gesellschafter gerichtet ist, k...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.2 Erwerb durch Erbauseinandersetzung und teilentgeltlicher Erwerb

Erhält ein Miterbe im Rahmen der Erbauseinandersetzung wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er dafür den anderen Miterben eine Abfindung, führt dies grundsätzlich zu 2 selbstständig zu beurteilenden Erwerbsvorgängen, nämlich zu einem unentgeltlichen Erwerb entsprechend der Erbquote[1] sowie zu einem entgeltlichen Erwerb hinsichtlich des Mehrempfangs....mehr

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Rückstellungen: ABC / Sozialplan

Gem. §§ 111, 112, 112a BetrVerfG sind bei Stilllegungen, Betriebseinschränkungen und anderen Betriebsänderungen Sozialpläne aufzustellen. Sozialpläne sehen regelmäßig Abfindungszahlungen an ausscheidende Arbeitnehmer vor, für die Rückstellungen zu bilden sind. Rückstellungen kommen bereits dann in Betracht, wenn ernsthaft mit Stilllegungen oder Betriebseinschränkungen zu rec...mehr

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Rückstellungen: ABC / Arbeitnehmer

Aus Arbeitsverhältnissen können sich vielfältige Verpflichtungen ergeben, die rückstellungsrelevant sind. Diese begründen regelmäßig Verbindlichkeitsrückstellungen. Ein Ansatz von Drohverlustrückstellungen ist mangels objektivierter Bewertung des Beitrags zum Unternehmenserfolg häufig nicht möglich.[1] Vgl. auch "Abfindung", "Altersteilzeitverpflichtungen", "Beihilfe", "Beru...mehr

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Renten / 13.2 Berufsunfähigkeitsrenten

Rentenzahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden – anders als Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung[1] – steuerlich als abgekürzte Leibrenten behandelt, die mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 4 EStG i. V. m. § 55 Abs. 2 EStDV besteu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungseinkünfte / 2.2 Keine Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften[1], bei denen der Wille der Vertragsparteien auf einen Gewinn in Form der Kursdifferenz gerichtet ist, sind keine sonstigen Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG.[2] Abfindungen an den Mieter einer Wohnung, soweit er sie für vermögenswerte Einschränkungen seiner Mietposition erhält.[3] Zahlungen zur Ablösung eines Vorbehaltsnießbra...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.1.2 Steuerrecht

Rz. 36 § 253 Abs. 2 HGB hat auf die steuerliche Bewertung der Pensionsrückstellungen keine Auswirkungen.[1] In der Steuerbilanz müssen die Rückstellungen zwingend immer mit 6 % abgezinst werden. Für die steuerliche Bewertung einer Pensionsverpflichtung dürfen nur biometrische Rechnungsgrundlagen verwendet werden, die auf den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen...mehr

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Renten / 4 Renten, die unter die nachgelagerte Besteuerung fallen

Folgende Rentenarten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung[1]: Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen, Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie Renten aus einer privaten Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b EStG, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind (sog. Basis-...mehr

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Renten / 12.1 Grundsätze

Für Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gelten dieselben Regeln wie für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sie werden seit 2005 nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG nachgelagert besteuert. Das BMF[1] hat eine Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen veröffentlicht, die Leistungen erbringen, die denen der gesetzlichen Rent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 2.1 Beitragsberechnungsgrundlagen

Rz. 5 Bei Zahlung von freiwilligen Beiträgen für einen zurückliegenden Zeitraum sind grundsätzlich folgende Beitragsberechnungsgrundlagen maßgebend: die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) und der Beitragssatz (§ 158), die im Zeitpunkt der Beitragszahlung gelten (§ 200 Satz 1 Nr. 1; bei Senkung des Beitragssatzes gilt nach Satz 2 der Vorschrift der Beitragssatz des Kal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 3.2 Kirchensteuer bei Abfindungen

Bei Abfindungen gewähren die Kirchen i. d. R. auf Antrag einen Teilerlass von bis zu 50 % auf die Kirchensteuer, die auf die Abfindung entfällt. Die Ermäßigung kann innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheids unter Vorlage einer vollständigen Kopie des Steuerbescheids bei der zuständigen Landeskirche oder Diözese formlos beantragt werden. Die Kirchen sind nich...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.2 Realteilung von Privatvermögen mit Abfindungszahlungen

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor. In Höhe der Abfindungszahlung entstehen Anschaffungskosten.[1] Das gilt auch, soweit sich die Erbengemei...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 444 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 445 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.4 Einzelfälle

Nachfolgend sind einzelne praxisrelevante Fälle unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung dargestellt. Inserate, Informationsbeschaffung, Besichtigungen usw. Derartige Aufwendungen können als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften ist bereits gegeben, wenn der Steuerpflic...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Erbauseinandersetzung

Müssen Miterben für den Erwerb eines Mietobjekts aus dem Nachlass abgefunden werden, bildet die Abfindung Anschaffungskosten des Übernehmers.[1] Bei ihrer Fremdfinanzierung sind die Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar. Soweit Zinsen aber mit der Finanzierung von Verbindlichkeiten zusammenhängen, die nicht zu Anschaffungskosten führen (z. B. Pflichtteilsverbindlichkeite...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.5 Ausscheiden eines Miterben

Scheidet ein Miterbe freiwillig aus der Erbengemeinschaft aus, wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gemeinschaftsvermögen den verbliebenen Miterben zu. Die Anwachsung eines Erbteils für den Fall, dass mehrere Erben in der Weise eingesetzt sind, dass sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen, und dass einer der Erben vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, ist in § ...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4 Erbauseinandersetzung

Der Erbfall und die Erbauseinandersetzung sind zivilrechtlich und steuerrechtlich zu trennende Vorgänge.[1] Die Einkunftserzielung durch die Erbengemeinschaft und damit die Zurechnung der laufenden Einkünfte an die Miterben findet ihr Ende, soweit sich die Miterben hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens auseinandersetzen. Die Erbauseinandersetzung kann sowohl als unentgeltli...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 7 Anschaffungsnahe Aufwendungen

Zu den (fiktiven) Herstellungskosten eines Gebäudes gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG auch anschaffungsnahe Aufwendungen für ein Gebäude. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG liegen anschaffungsnahe Aufwendungen (= Herstellungskosten des Gebäudes) vor, wenn die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ohne Umsatzsteuer) ...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.1 Realteilung von Privatvermögen ohne Abfindungszahlungen

Die Realteilung von Privatvermögen ohne Abfindungszahlungen wird wie folgt behandelt: Soweit jeder der Miterben bestimmte Nachlassgegenstände zu Alleineigentum übertragen erhält (Realteilung), ohne dass einer der Miterben Ausgleichszahlungen leistet oder über seinen Erbanteil hinaus Nachlassschulden übernimmt, hat auch im Privatvermögen jeder der Miterben die ihm zugeteilten...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 2111 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[2236] Rz. 2112 Muster 3.99: Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch Abfindung Muster 3.99: Abgeltung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Grundsätze zur Kapitalabfindung nach § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 926 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 927 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Vereinbarungen zur Kapitalabfindung

Rz. 940 Auch wenn solche Voraussetzungen zur Zahlung eines Kapitalbetrages nur im Ausnahmefall gegeben sein werden, können die Beteiligten eine Kapitalabfindung anstelle der Zahlung von Unterhalt einvernehmlich vereinbaren. Nicht nur im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden häufig derartige Vereinbarungen getroffen, die einen Unterhaltsverzicht unter...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen des Verpflichteten

Rz. 1814 Grundlage zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist das bereinigte Nettoeinkommen. Ggf. sind sonstige, auch fiktive Einkünfte zuzurechnen. Rz. 1815 Inwieweit einem Unterhaltsverpflichteten im Mangelfall fiktive Nebenverdienste anzurechnen sind, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die zeitliche und physische Belastung durch die ausgeübte und die zusät...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / 1. Die Veräußerung von Betriebsgrundstücken

Werden zur Finanzierung der Zugewinnausgleichszahlung an den geschiedenen Ehegatten bebaute oder unbebaute Grundstücke verkauft, die sich im Betriebsvermögen befinden, führt dies stets zu steuerpflichtigen Einkünften (§§ 4 ff. EStG) und wird regelmäßig von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Steuerberatung auch berücksichtigt. Mitunter übersehen w...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Eheprägende Einkünfte

Rz. 1448 Der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen wird durch solche Einkünfte geprägt, die zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehen.[1503] Darunter fallen die Einkünfte beider Ehegatten, mit denen sie sich ihren Lebenszuschnitt geschaffen haben. Zunächst wurden deshalb nur diese beiderseitigen Einkünfte zur Beurteilung der Frage nach den ehelichen Lebensver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Maßnahmen im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge

Rz. 232 [Autor/Stand] Allgemeine Überlegungen. Die Vielfalt der wegzugsteuerrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit Schenkungen oder den zivilrechtlichen Varianten des Vermögensübergangs bei Ableben des Anteilsinhabers machen eine sorgfältige Planung erforderlich.[2] Dies auch vor dem Hintergrund, dass es in Extremfällen zu kumulierten Steuerbelastungen auf die stille...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltsverzicht

Rz. 354 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360 a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann.[370] Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht ko...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 293 Als Änderung der tatsächlichen Verhältnisse werden z.B. angesehenmehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Beginn und Ende des Unterhaltsanspruchs

Rz. 912 Der nacheheliche Unterhaltsanspruch beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Ehescheidung. Die frühere Streitfrage, ob nicht der Trennungsunterhalt bis zum Ende desjenigen Monats geschuldet wird, in welchem die Scheidung fällt,[907] ist dahingehend entschieden, dass der Trennungsunterhalt bis einschließlich des Tages geschuldet wird, der dem Eintritt der Rechtskraft de...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Verzicht auf Trennungsunterhalt

Rz. 811 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann. Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht kommt.[8...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen aus Vermögen

Rz. 1463 Während der Ehe zufließende Erträge aus vorhandenem Vermögen prägen die ehelichen Lebensverhältnisse, unabhängig von der Herkunft des Vermögens, gleichgültig ob aus erwirtschafteten Vermögen, aus Erbschaft[1537] oder Schmerzensgeld.[1538] Rz. 1464 Zu den Vermögenserträgen zählen vor allem:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Additionsmethode, Differenzmethode, Anrechnungsmethode

Rz. 1637 Das Maß des Unterhalts gem. § 1578 Abs. 1 BGB bestimmt sich nach den prägenden ehelichen Lebensverhältnissen, an denen beide Eheleute gleichmäßig, also hälftig, teilgenommen haben. Auf diesen Bedarf muss sich der Berechtigte nach § 1577 Abs. 1 BGB sein gesamtes in der Ehe angelegtes und nicht angelegtes, also das prägende und nicht prägende Einkommen anrechnen lasse...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Arbeitslohn

Rz. 630 Auszugehen ist von dem Bruttoarbeitslohn, d.h. des Arbeitslohnes vor Kürzung durch Abzüge. Arbeitslohn [408] sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist gleichgültig, ob es sich um eine einmalige oder laufende Einnahme handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und unter welcher Bezeichnung und in wel...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 2009 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Formelle und zeitliche Regeln

Rz. 2159 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB . Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständliche Reg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuervermeidungsstrategien

Rz. 725 Wenn nach der Rechtsprechung des BGH[496] von allen Vermögensgegenständen die individuelle latente Steuerlast zu den seinerzeit geltenden steuerrechtlichen Regeln von allen Vermögenswerten in Abzug zu bringen ist, führt dieses zu einer immensen Erhöhung des Haftungsrisikos des beratenden Rechtsanwalts. Bei jedem Vermögenswert ist im Einzelnen zu prüfen, ob bei einer f...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Voraussetzungen des Mangelfalls nach §§ 1581, 1603 BGB

Rz. 1872 Ein Mangelfall nach §§ 1581, 1603 BGB entsteht, wenn der Verpflichtete unter Berücksichtigung seiner Verpflichtungen nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen außerstande ist, dem Berechtigten ganz oder teilweise Unterhalt zu leisten, ohne dass sein eigener Unterhalt gefährdet ist. Hierzu ein einfaches Beispiel: Rz. 1873 Beispiel Ehebezogenes Erwerbseinkommen...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unzumutbare Tätigkeit beim Berechtigten

Rz. 1768 Betreut der Berechtigte kleine Kinder, ist von einer überobligatorischen Tätigkeit nur dann auszugehen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt bei Ansprüchen nach § 1570 Abs. 1 BGB ebenso wie bei solchen nach § 1615l BGB.[1901] Bei der Betreuung älterer als dreijähriger Kinder kann im konkreten Einzelfall eine überobligatorische Täti...mehr