1.1 Energieverbrauch und Umweltbelastung verringern

Das Energiemanagement nach ISO 50001 bietet eine strukturierte Methode für Unternehmen, um den Energieverbrauch und die Umweltbelastung durch Treibhausgase zu verringern, die Energieeffizienz zu verbessern und letztlich Kosten zu sparen. Energieeinsparungen können sich positiv auf das Unternehmensimage, die Rentabilität und die Wettbewerbsfähigkeit auswirken. Energiemanagementsysteme sind ein wichtiges Instrument für den betrieblichen Klimaschutz und eine gute Voraussetzung zum Erreichen von Klimaneutralität.

Durch die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001:2018 können diese Ziele systematisch unterstützt werden, was letztlich auch dazu beiträgt, dass Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, indem der Energieverbrauch kontinuierlich optimiert wird. Die Energieeffizienz sollte pro Jahr um mindestens 2,1 % gesenkt werden, damit Klimaschutzziele erreicht werden können[1] und um Beiträge zu Versorgungssicherheit, der Flexibilisierung der Energiesysteme und zur Reduzierung von Spitzenlasten zu leisten. Eine Reihe von technischen und organisatorischen Maßnahmen stehen hierfür zur Auswahl, die sowohl Querschnittstechnologien (z. B. energieeffiziente Beleuchtung, Druckluftkompressoren und Pumpensysteme) umfassen als auch prozessspezifische Maßnahmen (z. B. energetische Optimierung von Industrieöfen, Wärmeübertragungs- und Rückkopplungssysteme, Kraft-Wärme-Kopplung) sein können. Durch Energiecontrolling, Lastgangmanagement und Demand-Side-Management können Lastspitzen vermieden werden, indem Prozesse aufeinander abgestimmt oder zu bestimmten Zeitpunkten (z. B. mit hohen Energiepreisen oder Flexibilisierungsbedarf im Energiesystem) ausgewählte Verbraucher gedrosselt oder abgeschaltet werden. Dadurch können auch Netzentgelte reduziert werden. Das Energiemanagementsystem stellt hierfür eine wichtige Grundlage dar, weil Energieverbrauchsdaten regelmäßig erhoben und ausgewertet werden.

[1] Die Anforderung der 2,1 % stammt aus dem Energiekonzept der Bundesregierung von 2010. Das Ziel konnte allerdings nicht erreicht werden. Mit den konkreten Energieeffizienzmaßnahmen aus der Energieeffizienzstrategie 2050 und der Neuauflage des „Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz“ (NAPE 2.0) soll dies nun bis 2030 gelingen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-endenergieproduktivitaet#die-wichtigsten-fakten (2023-03-06)

1.2 Erfüllung rechtlicher Anforderungen

Auch die politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern von Organisationen zunehmend ein systematisches Energiemanagement. Zwar können diese je nach Land und Region unterschiedlich sein, aber viele europäische Länder haben schon seit geraumer Zeit spezifische Gesetze und Vorschriften zur Energieeffizienz und zum Umweltschutz verabschiedet.

Nachweis von Energieeinsparungen und mögliche Steuerrückerstattungen

So besteht in einigen Ländern die Anforderung, dass Organisationen Energieeinsparungen nachweisen oder regelmäßige Energieaudits durchführen müssen. In der Europäischen Union ist die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 Teil der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die von allen Organisationen, die nicht als KMU gelten, umgesetzt werden muss. In Deutschland wurde diese EU-Richtlinie mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) umgesetzt. Dadurch ergibt sich eine Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits (vgl. § 8 EDL-G) für Nicht-KMUs[1]. Ein Energieaudit ist eine systematische und detaillierte Untersuchung der Energieflüsse in einem Betrieb oder einem Gebäude, um Einsparpotenziale aufzudecken und Energie­effizienzmaßnahmen zu identifizieren. Eine Befreiung von der Pflicht zu Energieaudits durchzuführen kann durch den Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines validierten EMAS-Umweltmanagementsystems erwirkt werden.

Bis vor kurzem waren Energieaudits auch notwendig, um in Deutschland eine Reduktion der EEG-Umlage im Rahmen der sogenannten besonderen Ausgleichsregelung für besonders stromintensive Organisationen zu erreichen. Mit Wegfall der EEG-Umlage ist dies zwar obsolet, aber trotzdem können durch den Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems und eines Energieaudit nach DIN EN 16247-1 weiterhin bestimmte Steuern rückerstattet werden. Nach § 10 StromStG und nach § 55 EnergieStG kann der sogenannte Spitzensteuerausgleich beantragt werden. Große Organisationen müssen hierfür eine Zertifizierung nach ISO 50001:2018 oder EMAS vorweisen können. Für KMU ist es auch möglich, dies mit vereinfachten Verfahren erreichen, z. B. durch den Nachweis eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1 oder der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) möglich. Damit diese Maßnahmen zur Anwendung kommen, müssen die Energieintensitätsziele erreicht werden, die sich auf den Quotienten aus dem Energieverbrauch und den Bruttoproduktionswerten in GJ/1000 EUR ergeben.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Zertifikate für brennstoff...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Sustainability Office. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge