Zusammenfassung
Mobilität ist ein Kennzeichen, mehr noch, das Kennzeichen unserer Gesellschaft. Nichts hat das deutlicher gemacht als die COVID-19-Pandemie, aufgrund derer diese Mobilität erheblich eingeschränkt war. Denn Mobilität meint nicht nur, möglichst schnell und komfortabel von A nach B zu gelangen. Mobilität wird gleichgesetzt mit Flexibilität im Alltag, mit Veränderung, mit Selbstbestimmtheit der Persönlichkeit. Eingriffe in diese Mobilität sind Eingriffe in Grundrechte. Das macht den hohen Stellenwert der Mobilität aus.
Wie diese Mobilität in Zukunft gestaltet werden soll, wird breitgefächert und oftmals kontrovers diskutiert. Neue Mobilitätskonzepte sollen technologisch modern und nachhaltig sein, sollen Ressourcen und das Klima schonen. Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein für umweltfreundlichen Verkehr, denn E-Autos fahren abgasfrei, leise und oft auch günstiger als vergleichbare Verbrenner.
Beim Klimaschutz liegt das E-Auto schon heute vorne und kann seinen Vorteil mit mehr Ökostrom noch vergrößern. Auch die Rohstoffbilanz fällt immer besser aus. So ist es nicht verwunderlich, dass in den letzten drei Jahren die Zulassungszahlen für E-Automobile enorm zugelegt haben. Auch die Ladeinfrastruktur verbessert sich ständig, neben öffentlichen Ladestationen gewinnen die privaten im Ein- oder Mehrfamilienhaus zunehmend an Bedeutung, oft in Verbindung mit einem PV-Carport.
In dieser Situation können Unternehmen zum Vorreiter einer neuen Mobilität werden, indem sie ihre Fahrzeugflotten auf E-Autos umstellen, E-Scooter und E-Bikes für den innerbetrieblichen Verkehr anschaffen, ihre Beschäftigten bei der Pendlermobilität unterstützen oder auf E-Car-Sharing/E-Car-Leasing setzen. Förderprogramme für E-Pkw und Ladestationen, Steuervorteile und Umweltboni machen diese Umstellung auch wirtschaftlich interessant.
1 Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Elektromobilität
Dieser Beitrag zeigt auf, wie sich die E-Mobilität in den letzten Jahren quantitativ und qualitativ entwickelt hat und wie durch E-Mobilität die Energie- und die Verkehrswende miteinander verschmelzen. Ferner wird dargestellt, wie die Nachfrage nach alternativen Mobilitätskonzepten aufgrund des Struktur- und demografischen Wandels weiter zunimmt und wie alternative Mobilitätskonzepte bei Beschäftigten und auch in der Bevölkerung positiv auf das Image von Unternehmen einzahlen.
1.1 Die Entwicklung der E-Mobilität in den letzten Jahren
Die E-Mobilität gilt als zentraler Baustein eines nachhaltigen und klimaschonenden Verkehrssystems auf Basis erneuerbarer Energien. Der Verkehrssektor ist in Deutschland derzeit für rund ein Fünftel der Treibhausgasemissionen verantwortlich. 96 Prozent dieser Emissionen werden im Straßenverkehr verursacht. Die Emissionen im Verkehrsbereich können dabei zum einen wesentlich gesenkt werden, indem der motorisierte Individualverkehr auf den Umweltverbund aus Bus und Bahn verlagert wird, und zum anderen, indem E-Mobilität stärker in privaten Haushalten und von Unternehmen genutzt wird.
Deutschland hat sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern auf ein Verfahren geeinigt, den Ausstoß von Treibhausgasen in Europa bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu verringern. Dazu wurden verbindliche europäische Ziele sowie daraus abgeleitet nationale Ziele vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. Es hat sich UN-Klimaschutzgipfel in New York zudem dazu bekannt, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen und setzt sich deshalb mit den meisten Mitgliedsstaaten für das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 in Europa ein.
Dabei liegt die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Teilen der Industrie, Landwirtschaft und Abfall (sogenannter Non-ETS-Bereich) in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, die sich im Rahmen der EU-Klimaschutzverordnung verpflichtet haben, definierte Jahresbudgets für den CO2-Ausstoß einzuhalten. Deutschland hat sich verpflichtet, seine Emissionen im Non-ETS-Bereich bis 2030 um 38 Prozent gegenüber 2005 zu mindern.
Mit dem Klimaschutzplan 2050 von 2016 hat die Bundesregierung eine Minderung der Verkehrsemissionen bis 2030 um 40 bis 42 % im Vergleich zu 1990 auf 98 bis 95 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2030 beschlossen (Sektorziel). Zusätzlich wurden entsprechende europäische Klimaschutzziele rechtlich verbindlich durch die EU-Zielverteilungsverordnung im Jahr 2018 (Verordnung (EU) 2018/842 vom 30.5.2018) festgelegt.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 von 2019 setzt die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 um. Eine erste Fortschreibung dieses Plans sollte 2022 erfolgen und die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ambitionssteigerung des gemeinsamen EU-Klimaziels berücksichtigen. Ein erster Entwurf der Fortschreibung wurde im April 2022 vorgelegt. Danach sind im Verkehrssektor in den vergangenen Jahrzehnten keine ausreichenden strukturellen Veränderungen für eine nachhaltige Minderung der Treibhausgasemissionen erreicht worden.
Im Jahr 2020 emittierte der Verkehrssektor unter anderem pandemiebedingt rund 146 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente an Treibh...
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