Fragen und Antworten zum Einsatz von KI in der WP-Praxis

Viele Prozesse in der Wirtschaftsprüfung sind aufwendig und benötigen Zeit. In den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) werden viele Hoffnungen gesteckt. Doch wo steht die Wirtschaftsprüfung aktuell? Und was ist erlaubt?

Der Einsatz von KI ist in vielen Unternehmen ein zentrales Thema: Wo lassen sich neue Potenziale ausschöpfen? Wie sinnvoll ist der Einsatz? Auch die Abschlussprüfung ist hierbei nicht außen vor. Eine PwC-Studie  zeigt, dass 27 % der Befragten KI zur Automatisierung der Abschlussprüfung nutzt. Und 76 % rechnen damit, dass KI die Abschlussprüfung technologisch erheblich verändern wird. Damit stellt sich jedoch auch die Frage: Wie ist das Thema KI aus der Sicht von Wirtschaftsprüfern zu betrachten? 

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat in einem FAQ wichtige Fragen und Antworten geliefert. Nachfolgend zusammenfassend einige wichtige Erkenntnisse.

Warum KI für die Wirtschaftsprüfung ein wichtiges Thema ist

Immer mehr Unternehmen setzen in ihren Prozessen KI ein. Umso größer der Wunsch, dass auch Wirtschaftsprüfer auf dem aktuellen Stand der Technik sind. Die WPK stellt heraus, dass Wirtschaftsprüfer, die keine KI nutzen, möglicherweise nicht mehr alle Mandantenaufträge übernehmen können. Zudem steige die Gefahr, dass ungeeignete KI-Systeme von Mitarbeitenden genutzt werden – mit dem Risiko von Verstößen gegen berufsrechtliche Pflichten, Datenschutzbestimmungen oder Qualitätsstandards.

Wirtschaftsprüfer müssen sich deshalb mit dem Thema befassen und ein Grundverständnis zu KI entwickeln. Dazu gehört es auch, sich über Stolperfallen bei der KI-Nutzung im Klaren zu sein, beispielsweise durch Datenverzerrungen, Fehlinterpretationen von Ergebnissen oder Halluzinationen der KI.

Die WPK stellt ausdrücklich klar: „Auch mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz bleiben die allgemeinen Grundsätze und die Gesamtverantwortung des Wirtschaftsprüfers unverändert.“

Hinweis: Zwar muss der Wirtschaftsprüfer selbst keine technischen Kenntnisse zur KI haben, allerdings kann es empfehlenswert sein, sich mit IT-Experten auszutauschen, insbesondere wenn es um die Prüfung von Systemen geht.

Mögliche Anwendungsfelder (laut WPK-FAQ)

  • KI-gestützte Analyse von Buchungsjournalen und Stammdaten
  • Anomalieerkennung in Daten
  • Analyse von Geschäftsprozessen zur Einschätzung potenzieller Risiken
  • Automatisierte Belegprüfung
  • Erstellung von Textzusammenfassungen
  • KI-gestützte Anhangsprüfung
  • Digitaler Wissenszugriff
  • Vorhersagemodelle zur Risiko- und Trendanalyse
  • Datenvisualisierung und -strukturierung


Rechtsvorschriften und Pflichten

Beim Einsatz von KI in der Wirtschaftsprüfung sind Rechtsvorschriften zu beachten, dabei insbesondere:

  • KI-Verordnung,
  • DSGVO
  • Urheberrecht

Doch auch die Berufspflichten der Wirtschaftsprüfer sind bei der KI-Nutzung zu beachten. Dazu gehören:

  • Gewissenhaftigkeit
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Fachliche Fortbildung
  • Dokumentation/Hand- beziehungsweise Prüfungsakte
  • Qualitätssicherung
  • Maßnahmen zur auftragsbezogenen Qualitätssicherung

Vorteile und Risiken

Der Einsatz von KI kann zahlreiche Potenziale bieten. Allerdings sollten sich Wirtschaftsprüfer auch den damit verbundenen Risiken bewusst sein. Die WPK hat hierzu ausführlich Stellung bezogen - nachfolgende Tabelle fasst die wichtigsten Punkte kurz zusammen:

Vorteile / Potenziale

Gefahren / Risiken

  • Effizienzsteigerung durch Automatisierung repetitiver Aufgaben
  • Mehr Zeit für komplexe Analysen und Bewertungen
  • Präzisere Analysen großer Datenmengen
  • Bessere Identifizierung von Mustern, Anomalien und Betrugsindikatoren
  • Reduzierung menschlicher Fehler durch standardisierte Prozesse
  • Kontinuierliche Verbesserung durch maschinelles Lernen
  • Fundiertere Entscheidungsgrundlagen für Prüfer


  • Haftungsrisiken bei ungeprüfter Übernahme fehlerhafter KI-Ergebnisse
  • Berufsrechtliche Konsequenzen bei Missachtung von Berufspflichten
  • Arbeitsrechtliche Konflikte bei unautorisiertem KI-Einsatz
  • Bias und Diskriminierung durch verzerrte Trainingsdaten
  • Fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen
  • Erschwerte Fehlererkennung und Verantwortungszuweisung
  • Gefahr des „blinden Vertrauens“ in KI-Ergebnisse

Wirtschaftsprüfer als KI-Beauftragter

Es kann vorkommen, dass ein Wirtschaftsprüfer gefragt wird, ob er als KI-Beauftragter fungieren kann. Die Funktion des KI-Beauftragten ist gesetzlich nicht geregelt und unterliegt daher dem Berufsrecht (§ 2 WPO). Wirtschaftsprüfer dürfen diese Aufgabe nur als externe KI-Beauftragte übernehmen, streng getrennt von der Unternehmensorganisation. Vor Aufnahme sollte der Haftpflichtversicherer einbezogen werden, da Deckungslücken drohen. Einnahmen können als gewerblich gelten und freiberufliche Einkünfte gefährden. Bei gleichzeitiger Abschlussprüfung ist die Unabhängigkeit besonders zu beachten.

Fazit: Abschlussprüfung muss sich mit dem Thema KI befassen

Unternehmen trauen der KI-Nutzung bereits viel zu. Entsprechend steigt auch die Erwartungshaltung, dass gerade in der Abschlussprüfung auch Wirtschaftsprüfer sich mit der Thematik auseinandersetzen. Die WPK unterstreicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten, dass Wirtschaftsprüfer sich intensiv mit möglichen Vorteilen – aber auch Risiken – auseinandersetzen müssen.


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