04.09.2013  Formularmanager

Authentifizierte Elster-Übertragung

Authentifizierte Elster-Übertragung

Die Anmeldesteuern (Umsatzsteuervoranmeldung, Dauerfristverlängerung, Lohnsteueranmeldung) dürfen seit 01.01.2013 aufgrund einer Gesetzesänderung (StDÜV) nur noch authentifiziert übermittelt werden.

Der Haufe Formularmanager hatte bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31.08.2013 noch die Übertragung ohne Authentifizierung unterstützt. Seit dem 01.09.2013 ist dies nicht mehr möglich.
Für Sie bedeutet das, dass Sie für künftige Übertragungen ein Softwarezertifikat benötigen.

Unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software ist hierfür die Registrierung am ElsterOnline-Portal zwingend notwendig. Datenübermittler (zum Beispiel Lohnbüros oder Steuerberater) müssen sich nur einmal registrieren. Mit einem Zertifikat können Übermittlungen für alle Mandanten in deren Auftrag ausgeführt werden. Nähere Informationen zu den möglichen Sicherheitsverfahren bei ELSTER und zur authentifizierten Übertragung erhalten Sie auf www.elster.de.

Haufe Online Redaktion

Elster, Elektronische Übermittlung, Zertifikat, Software