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Relevanz Datum
Verwaltungsanweisung aus Haufe Steuer Office Excellence   17.09.1991 4 Wochen testen

OFD Chemnitz, Verfügung v. 17.09.1991, InvZ 1015 – 11/St 22 [Diese Verwaltungsanweisung wird mit Ablauf des 31.12.2007 nicht mehr angewandt.]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   10.04.2025 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Eine allgemeine Definition des Begriffs "Leasing" existiert im deutschen Zivil- oder Steuerrecht nicht. Der englische Begriff "lease" hat die Bedeutung von Miete bzw. Pacht. Nach der Rechtsprechung des BGH sind Finanzierungsleasingverträge nach mietrechtlichen Vorschriften zu behandeln. Dieser ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   27.09.2023 4 Wochen testen
Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   27.09.2023 4 Wochen testen
Verwaltungsanweisung aus Haufe Steuer Office Excellence   15.05.1997 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 15.5.1997, IV B 2 - S 2170 - 62/97, BStBl 2000, 815 Sie fragen, unter welchen Voraussetzungen die Leasing-Finanzierung von Hochschulbauten nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (BGBl 1996 I S. 1327) zu einer Zurechnung des Leasing-Gegenstands beim ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Haufe Steuer Office Excellence   22.12.1975 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 22.12.1975, IV B 2 - S 2170 - 161/75 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat der Bundesminister der Finanzen zu einem Schreiben des Deutschen Leasing-Verbandes vom 24. 7. 1975 wie folgt Stellung genommen: 1. Gemeinsames Merkmal der in dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   27.09.2023 4 Wochen testen

Rz. 4 Leasing ist im Handels- und Steuerrecht eine Sonderform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art der Miete. Nach Auffassung des BGH in ständiger Rechtsprechung[1] handelt es sich rechtlich beim Leasing-Vertrag um ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   27.09.2023 4 Wochen testen

Rz. 9 Die Leasing-Form des operating lease soll bei der folgenden Betrachtung ausscheiden, da bei ihr wegen der gegebenen Kündigungsmöglichkeit die einzelnen laufenden Leasing-Raten sich als äquivalente Gegenleistung für die laufende Nutzungsüberlassung darstellen, sodass bilanzmäßig und steuerlich keine Probleme ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   27.09.2023 4 Wochen testen

Rz. 32 Leasing-Raten können linear, degressiv oder progressiv gestaltet werden. Nach BFH[1] ist bei degressiven Leasing-Raten in der Regel die Summe der geschuldeten Raten in jährlich gleich bleibende Beträge für die Vertragsdauer aufzuteilen. Für die in den ersten Jahren über diesen rechnerischen Jahresaufwand ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Haufe Steuer Office Excellence   10.10.1983 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 10.10.1983, IV B 2 - S 2170 - 83/83, BStBl I 1983, 431 Bezug: Erörterung in der Sitzung ESt III/83 - zu TOP 15 Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12.8.1982, IV R 184/79 (BStBl 1982 II S. 696) zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung eines lmmobilien-Leasing-Vertrages mit degressiven ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   27.09.2023 4 Wochen testen

3.1.1 Vollamortisations-Verträge 3.1.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 11 Finanzierungs-Leasing ist nur dann anzunehmen, wenn[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   27.09.2023 4 Wochen testen

3.2.1 Vollamortisations-Verträge 3.2.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 23 Nachstehende Grundsätze für die Behandlung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern gelten nicht für Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG a. F.). Die Zurechnung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   27.09.2023 4 Wochen testen

Rz. 24 (a) Die Zurechnung des unbeweglichen Leasinggegenstandes ist von der von den Parteien gewählten Vertragsgestaltung und deren tatsächlicher Durchführung abhängig. Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand zuzurechnen ist. Die Zurechnungs-Kriterien sind ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Haufe Steuer Office Excellence   02.06.1998 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 2.6.1998, IV B 2 - S 2170 - 52/98 Mit BMF-Schreiben vom 15.11.1994, IV B 2 - S 2170 - 91/94, wurde den obersten Finanzbehörden der Länder ein Abdruck der Niederschrift zu TOP 15 der Sitzung ESt VI/94 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Zu TOP 15 hatten deren für Einkommensteuer zuständige ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.01.2026 4 Wochen testen

Rz. 24 [Autor/Stand] Das Leasing ist eine vertragliche Mischform, die rechtlich vom Mietvertrag bis zum verdeckten Ratenkaufvertrag reichen kann. Das Operational-Leasing ist zeitweilige Gebrauchsüberlassung auf unbestimmte Zeit. Das Leasing-Gut wird dem Leasing-Geber zugerechnet. Beim Financial-Leasing besteht eine ...mehr