Literatur

Govers/Wille, Belgium Value Added Tax, IBFD 2017.

Ernst & Young, Worldwide VAT, GST and Sales Tax Guide 2017.

Amand, IBFD 2017, Inoffizielle Übersetzung des Mehrwertsteuergesetzes.

1 Einführung

 

Rz. 1

Belgien gehört zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union. Das belgische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Dabei wurde eine Mehrwertsteuer nach dem EU-System zum 01.01.1971 eingeführt. Wesentliche Elemente zur Anwendung finden sich in Königlichen Erlassen und in Behördenrundschreiben.

2 Bezeichnung der Steuer

 

Rz. 2

Die belgische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet in französischer Sprache "Taxe sur la valeur ajoutée" (TVA) und in flämischer Sprache "Belasting over de toegevoegde waarde" (BTW). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".

3 Steuerbarkeit und Erhebungsgebiet

3.1 Erhebungsgebiet

 

Rz. 3

Das umsatzsteuerliche Erhebungsgebiet entspricht dem Staatsgebiet des Königreichs Belgien.

3.2 Steuerbare Umsätze

 

Rz. 4

Sämtliche in Belgien von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar.

 

Rz. 5

Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 9 und Art. 10 Mehrwertsteuergesetz). Mietkauf ist ebenfalls eine Lieferung.

 

Rz. 6

Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach der Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warentransport nach dessen Beginn (vgl. Art. 14 Mehrwertsteuergesetz). Abweichend hiervon wird bei der Versandhandelsregelung das Ende der Versendung betrachtet (vgl. Art. 15 Mehrwertsteuergesetz). Es gilt hierbei eine Lieferschwelle von 35.000 EUR. Wird auf diese verzichtet, bindet die Entscheidung den Lieferer für mindestens 2 Jahre. Die Regelung gilt nicht für die Lieferung neuer Beförderungsmittel. Bei Lieferungen mit Montage ist der Lieferort der Ort der Montage.

 

Rz. 7

Ebenfalls in Belgien steuerbar sind Lieferungen aus dem Drittland, bei denen der Lieferer die Einfuhrumsatzsteuer schuldet.

 

Rz. 8

Explizite gesetzliche Regelungen zu Reihengeschäften gibt es in Belgien nicht.

 

Rz. 9

Unentgeltlich erbrachte Lieferungen oder Dienstleistungen können steuerbare unentgeltliche Wertabgaben sein. Regelmäßig ist Voraussetzung, dass aus dem Gegenstand ein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde. Geschenke mit einem Wert von maximal 50 EUR netto sind keine unentgeltlichen Wertabgaben. Die Grenze gilt, anders als in Deutschland, pro Geschenk, nicht pro Empfänger.

 

Rz. 10

Dienstleistungen werden ähnlich wie in Deutschland als Leistungen definiert, die keine Lieferungen von Gegenständen darstellen. Das Gesetz enthält weiterhin zahlreiche Beispiele für Dienstleistungen (vgl. Art. 18 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 11

Der Ort der meisten Dienstleistungen zwischen Unternehmen bestimmt sich nach dem Empfängerortsprinzip (vgl. Art. 21 Mehrwertsteuergesetz) bzw. für Dienstleistungen an Nichtunternehmer nach dem Sitz des leistenden Unternehmers oder von dessen fester Niederlassung (vgl. Art. 21 bis Mehrwertsteuergesetz). Ausnahmen gelten vor allem für grundstücksbezogene Umsätze (Ort des Grundstücks), für Personenbeförderungen (Ort der Beförderung), kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Ort der Übergabe), Restaurantumsätze (Tätigkeitsort) und den Zugang zu Veranstaltungen (Ort derselben). Gütertransporte und damit verbundene Dienstleistungen, die komplett im Drittland erbracht werden, gelten als nicht steuerbar (vgl. Königlicher Erlass 57 vom 17.03.2010).

 

Rz. 12

Geschäftsveräußerungen im Ganzen an einen anderen Unternehmer, d. h. die Übertragung des ganzen Betriebs oder einer Division der Betätigung, sind nicht umsatzsteuerbar. Sie bewirken eine Rechtsnachfolge (vgl. Art. 11 Mehrwertsteuergesetz und Circular AOIF 46/2009 vom 30.09.2009). Voraussetzung ist aber anders als in Deutschland, dass der übernehmende Unternehmer voll vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Rz. 13

Steuerbar ist auch der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen in Belgien. Es gibt jedoch Ausnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Steuerpflichtige, die ausschließlich vorsteuerschädliche Ausgangsumsätze tätigen, sowie für nicht unternehmerisch tätige juristische Personen. Die Erwerbschwelle für diesen Personenkreis, die weder im vorangegangenen Kalenderjahr noch im laufenden Kalenderjahr überschritten werden darf, beträgt 11.200 EUR. Auch wenn die Erwerbschwelle nicht überschritten wird, kann zur Steuerpflicht optiert werden.

 

Rz. 14

Dienstleistungen, die von einem belgischen Steuerpflichtigen grenzüberschreitend empfangen werden und unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers fallen, sind ebenfalls steuerbare Umsätze im Sinne des belgischen Rechts. Schließlich sind Einfuhren von Waren von außerhalb der Europäischen Union in Belgien umsatzsteuerbar.

 

Rz. 15

Unternehmen aus der EU, die Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronische Leistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen, sind damit zwar in Belgien seit dem 01.01.2015 umsatzsteuerpflichtig. Sie können jedoch das MOSS-Verfahren nutzen und sind damit nicht regi...

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