Literatur

Rasmussen, Denmark Value Added Tax, IBFD 2017.

Ernst & Young, Worldwide VAT, GST and Sales Tax Guide 2017.

Jensen, Inoffizielle Übersetzung des Mehrwertsteuergesetzes, IBFD 2017.

1 Einführung

 

Rz. 1

Dänemark ist seit dem 01.01.1973 Mitglied der Europäischen Union. Das dänische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. In Dänemark wurde eine Mehrwertsteuer zum 03.07.1967 eingeführt. Mit Einführung der 6. EG-Richtlinie wurde das Gesetz an diese angepasst und hat sich seitdem mit dem EU-Recht fortentwickelt.

2 Bezeichnung der Steuer

 

Rz. 2

Die dänische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Mervaerdiafgiftsloven" (MOMS). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".

3 Steuerbarkeit und Erhebungsgebiet

3.1 Erhebungsgebiet

 

Rz. 3

Das umsatzsteuerliche Erhebungsgebiet entspricht dem Staatsgebiet des Königreichs Dänemark. Grönland und die Färöer-Inseln sind nicht Teil des Erhebungsgebiets der dänischen Umsatzsteuer (vgl. Art. 2 Mehrwertsteuergesetz).

3.2 Steuerbare Umsätze

 

Rz. 4

Sämtliche in Dänemark von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar.

 

Rz. 5

Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 4 Mehrwertsteuergesetz). Mietkauf ist ebenfalls eine Lieferung.

 

Rz. 6

Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach der Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warentransport nach dessen Beginn (vgl. Art. 14 Mehrwertsteuergesetz). Abweichend hiervon wird bei der Versandhandelsregelung das Ende der Versendung betrachtet. Es gilt hierbei eine Lieferschwelle von 280.000 DKK (vgl. Art. 48 Mehrwertsteuergesetz). Wird auf diese verzichtet, bindet die Entscheidung den Lieferer für mindestens zwei Jahre (vgl. Art. 49 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung gilt nicht für die Lieferung neuer Beförderungsmittel. Bei Lieferungen mit Montage ist der Lieferort der Ort der Montage.

 

Rz. 7

Ebenfalls in Dänemark steuerbar sind Lieferungen aus dem Drittland, bei denen der Lieferer die Einfuhrumsatzsteuer schuldet.

 

Rz. 8

Explizite gesetzliche Regelungen zu Reihengeschäften gibt es in Dänemark nicht.

 

Rz. 9

Unentgeltlich erbrachte Lieferungen oder Dienstleistungen können steuerbare unentgeltliche Wertabgaben sein. Regelmäßig ist Voraussetzung, dass aus dem Gegenstand ein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde (vgl. Art .5 Mehrwertsteuergesetz).

Geschenke mit einem Wert von maximal 100 DKK netto sind keine unentgeltlichen Wertabgaben.

 

Rz. 10

Dienstleistungen werden ähnlich wie in Deutschland als Leistungen definiert, die keine Lieferungen von Gegenständen darstellen (vgl. Art. 4 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 11

Der Ort der meisten Dienstleistungen zwischen Unternehmen bestimmt sich nach dem Empfängerortsprinzip (vgl. Art. 16 Mehrwertsteuergesetz) bzw. für Dienstleistungen an Nichtunternehmer nach dem Sitz des leistenden Unternehmers oder von dessen fester Niederlassung (vgl. Art. 16 Mehrwertsteuergesetz). Ausnahmen gelten vor allem für grundstücksbezogene Umsätze (Ort des Grundstücks, Art. 18 Mehrwertsteuergesetz), für Personenbeförderungen (Ort der Beförderung, Art. 19 Mehrwertsteuergesetz), kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Ort der Übergabe, Art. 21b Mehrwertsteuergesetz), Restaurantumsätze (Tätigkeitsort, Art. 21a Mehrwertsteuergesetz) und den Zugang zu Veranstaltungen (Ort derselben, Art. 21 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 12

Geschäftsveräußerungen im Ganzen an einen anderen Unternehmer, d. h. die Übertragung des ganzen Betriebs oder einer Division der Betätigung, sind nicht umsatzsteuerbar. Sie bewirken eine Rechtsnachfolge (vgl. Art. 8 Mehrwertsteuergesetz). Voraussetzung ist aber anders als in Deutschland, dass der übernehmende Unternehmer zumindest teilweise vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Rz. 13

Steuerbar ist auch der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen in Dänemark. Es gibt jedoch Ausnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Steuerpflichtige, die ausschließlich vorsteuerschädliche Ausgangsumsätze tätigen, sowie für nicht unternehmerisch tätige juristische Personen. Die Erwerbschwelle für diesen Personenkreis, die weder im vorangegangenen Kalenderjahr noch im laufenden Kalenderjahr überschritten werden darf, beträgt 80.000 DKK (vgl. Art. 50 Mehrwertsteuergesetz). Auch wenn die Erwerbschwelle nicht überschritten wird, kann zur Steuerpflicht optiert werden.

 

Rz. 14

Dienstleistungen, die von einem dänischen Steuerpflichtigen grenzüberschreitend empfangen werden und unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers fallen, sind ebenfalls steuerbare Umsätze im Sinne des dänischen Rechts. Schließlich sind Einfuhren von Waren von außerhalb der Europäischen Union in Dänemark umsatzsteuerbar.

 

Rz. 15

Unternehmen aus der EU, die Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronische Leistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen, sind damit zwar in Dänemark seit dem 01.01.2015 umsatzsteuerpflichtig. Sie können jedoch das MOSS-Verfahren nutzen und sind damit nicht registrierungspflichtig.

Bei Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten be...

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