Literatur

Germany Trade and Invest, Informationsbroschüre März 2009 sowie http://www.gtai.de/web_de/ueberuns.

Strunk, Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeit der Steuerberater, Stbg 8/2004, Editorial (= S. M 1).

Weimann, Ausländische EuGH-Verfahren: Kenntnis für Steuerberater unerlässlich!, UStB 2004, 335.

Weimann, Vorsteueranspruch aus ersteigerten UMTS-Lizenzen?/Deutsche Lizenznehmer verfolgen Klagen der Netzbetreiber in Österreich mit großem Eigeninteresse, UVR 2004, 88.

Weimann, UmsatzsteuerPraxisSpiegel "international" (UVR-UPS "i") 1/2005, Österreich: Streit um UMTS-Lizenzen nunmehr vor dem EuGH/Deutsche Mobilfunkanbieter ziehen nach!, UVR 2005, 9.

Weimann, MwStSystRL: Kenntnis der europäischen Rahmenbedingungen für Steuerberater unerlässlich, UStB 2007, 301.

Weimann, Reverse-Charge-Verfahren – Verstöße gegen Formalien lassen Vorsteuerabzug unberührt, PIStB 2008, 257.

Weimann, Reverse-Charge-Verfahren – Verstöße gegen Formalien lassen Vorsteuerabzug unberührt/Anmerkungen zu EuGH, Urteil vom 8.5.2008, Rs. C-95/07 und 96/07, Ecotrade SpA, PIStB 2008, 257.

Weimann, Neu ab 1.1.2009: Auskunftsportal der "Germany Trade and Invest" für Auslandsaktivitäten der Mandanten, UStB 2009, 112.

Weimann, Beratung des Mandanten im Drittlandsgeschäft, AStW 2015, 562.

Weimann, Erläuterung neuer Rechtsvorschriften durch die EU-Kommission/BMF vom 17.12.2014, PIStB 2015, 58.

Weimann/Fuisting, MwSt-Vorabauskünfte in grenzüberschreitenden Fällen, PIStB 2015, 180.

Weimann/Fuisting, Vertragliche Absicherung des Drittlandsgeschäfts: Musterklausel schützt vor unkalkulierbaren Risiken, PIStB 2016, 294.

Weimann/Kraatz, Umsatzsteuer in Kroatien – Die Folgen des EU-Beitritts, PIStB 2013, 232.

Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis (UidP), 16. Auflage 2018.

Verwaltungsanweisungen

BMF vom 28.06.2013, Az: IV D 1 – S 7058/07/10002, Umsatzsteuer; Auswirkungen durch den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zum 1. Juli 2013 BStBl I 2013, 852 (weiter gültig lt. BMF vom 23.03.2015, Nr. 1202).

BMF vom 17.12.2014, Az: IV D 1 – S 7058/14/10004, Umgang mit Veröffentlichungen der europäischen Kommission zur praktischen Anwendung des EU-Rechts auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, BStBl I 2015, 43.

Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen Geltungsdauer von BMF-Schreiben vgl. Einführung UStG, Rz. 100 ff.

1 Umsatzsteuerrecht der anderen EU-Mitgliedstaaten

 

Rz. 1

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Das Umsatzsteuerrecht der EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend harmonisiert (vgl. Einführung UStG Rn. 5 ff.). Kompetente und haftungsfreie Umsatzsteuerberatung setzt neben der umfassenden Kenntnis des jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrechts daher immer auch die Kenntnis der europarechtlichen Rahmenbedingungen voraus (Strunk, Stbg 8/2004, Editorial = Seite M 1; Weimann, UStB 2004, 335).

1.1 Kenntnis der EU-ausländischen Gesetzesfassungen

 

Rz. 2

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Wer die MwStSystRL anwendet, muss sich – wie allgemein bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht – bewusst sein, dass ihr Inhalt nicht allein durch die deutsche Sprachfassung bestimmt werden kann. Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung verbietet es die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts, eine Bestimmung für sich allein zu betrachten. Der Rechtsanwender ist vielmehr dazu gezwungen, die Bestimmung unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen (vgl. Einführung UStG Rn. 31).

1.2 Kenntnis der aus dem EU-Ausland anhängigen EuGH-Verfahren

 

Rz. 3

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Unabdingbar ist auch die Kenntnis der EuGH-Verfahren. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Verfahren betrachtet werden dürfen, die das deutsche Umsatzsteuerrecht unmittelbar betreffen, sondern auch solche zum ausländischen Umsatzsteuerrecht, bei denen Gegenstand der Prüfung Regelungen sind, die in identischer oder sehr ähnlicher Form auch in Deutschland zur Anwendung gelangen (vgl. Einführung UStG Rn. 33 ff.).

1.3 Besonderheiten des Verfahrensrechts innerhalb der EU

 

Rz. 4

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Hinzuweisen ist noch einmal auf die besonderen Gefahren, die sich aus dem auch weiterhin unterschiedlichen Verfahrensrecht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergeben. So hält es der EuGH für grundsätzlich zulässig, dass das italienische Steuerrecht für die Umsatzsteuerschuld eine längere Verjährung als für den dazugehörenden Vorsteueranspruch vorsieht (vgl. EuGH vom 08.05.2008, Rs. C-95/07 und 96/07, Ecotrade SpA, UR 2008, 512; dazu Anmerkungen von Weimann, PIStB 2008, 257).

 

HINWEIS

Das Urteil zeigt, wie vorsichtig Steuerberater mit Empfehlungen zum angeblich "überall gleichen Umsatzsteuerrecht" sein müssen; Abweichungen können sich – noch einmal – insbesondere auch aus dem nationalen Verfahrensrecht ergeben.

1.4 Erläuterung neuer Rechtsvorschriften durch die EU-Kommission/das BMF vom 17.12.2014

 

Rz. 5

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Die Europäische Kommission ist in der letzten Zeit dazu übergegangen, die Anwendung von Vorschriften aus neuen Legislativakten des Rates durch umfangreiche Veröffentlichungen auf ihrer Homepage (http.//ec.europa.eu) zu begleiten. In den Veröffentlichungen erläutert die Europäische Kommission, wie die neuen Vorschriften aus ihrer Sicht anzuwenden sind. Diese Erläuterungen werden mit unterschiedlichen Bezeichnungen veröffentlicht. Zur rechtlichen Einordnung der Veröffentlichungen nimmt das BMF m...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge