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Es gilt eine besondere Steuerregelung für öffentliche Telefondienstleistungen einschließlich der Überlassung von Zugangscodes zur Nutzung von Festnetz oder Mobiltelefonen oder entsprechenden elektronischen Dienstleistungen. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall auf Basis des Durchschnittspreises für den Verkauf und im Zusammenhang mit der Telefonaktivität erhoben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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