Rz. 40

Nachdem der Europäische Gerichtshof die bis 2013 gültige portugiesische Sonderregelung für unionsrechtswidrig erklärt hat (vgl. EuGH Urteil vom 08.03. 2012 – C-524/10, "Kommission gegen Portugal"), trat zum 01.01.2015 die Steuerbefreiungsregelung für Kleinstunternehmer auch für Landwirte in Kraft.

Landwirte, die für diese Sonderregelung optieren, erhalten auf Antrag von den portugiesischen Steuerbehörden eine Ausgleichszahlung in Höhe von 6 % des Gesamtbetrages der von ihnen gelieferten landwirtschaftlichen Produkte sowie der erbrachten landwirtschaftlichen Leistungen (vgl. Art. 59-A und 59-B CIVA).

Auf die Sonderregelung kann verzichtet werden. Der Verzicht gilt dann für mindestens fünf Kalenderjahre (vgl. Art. 59-C CIVA).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge