9.1 Allgemein

 

Rz. 40

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Im Vereinigten Königreich gibt es drei verschiedene Steuersätze:

  1. Regelsteuersatz (standard rate) 20 %,
  2. ermäßigter Steuersatz (reduced rate) 5 %,
  3. Null-Steuersatz (zero rated) 0 %.

9.2 Ermäßigter Steuersatz von 5 %

 

Rz. 41

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Hierunter fallen z. B. Lieferung von Energie zum häuslichen Gebrauch, die Installation Energie einsparender Materialien für zu Wohnzwecken genutzte Wohnungen, Wärmepumpen, bestimmte Sanitärprodukte für Frauen, Verhütungsmittel, Mittel zur Raucherentwöhnung, Kindersicherheitssitze für Straßenfahrzeuge, bestimmte Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Umwandlung von Gebäuden oder Gebäudeteilen in z. B. mehrere Wohnungen, Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Renovierung bzw. Erweiterung von Wohnungen, die eine gewisse Zeit unbewohnt waren.

9.3 Null-Steuersatz

 

Rz. 42

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Folgende Lieferungen und Leistungen, die in 15 Gruppen im britischen Umsatzsteuergesetz untergliedert sind, unterliegen dem Null-Steuersatz. Dabei ist zu beachten, dass bzgl. deren Erbringung der Vorsteuerabzug gewährt wird:

  • bestimmte Nahrungsmittel,
  • Abwasser, Wasser. Dabei ist oftmals maßgebend, ob der Bezug für den industriellen oder den privaten Gebrauch bestimmt ist,
  • Bücher, Zeitungen, Magazine, Broschüren, Karten. Nicht jedoch Autogrammalben, Adressbücher, Poster,
  • Aufzeichnungen auf Tonträgern ("sprechende Bücher") für Blinde und behinderte Personen sowie die entsprechenden Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte,
  • bestimmte Lieferungen und Leistungen bezüglich der Herstellung bzw. Veräußerung von Wohnungen oder diesbezüglich verrichteter Baumaßnahmen unter gewissen Voraussetzungen,
  • bestimmte Lieferungen und Leistungen bezüglich der Veräußerung von denkmalgeschützten Gebäuden,
  • Arbeiten an Gegenständen, die für diese Zwecke in der EU oder aus dem Drittland bezogen wurden und anschließend in ein Drittland gelangen bzw. die Vermittlung dieser Arbeiten sowie Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Lieferungen in Drittländer oder Vermittlungsleistungen bezüglich sonstiger Leistungen, deren Ort der Leistung außerhalb der EU liegt,
  • Lieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit bestimmten Schiffen und Flugzeugen (z. B. Reparaturarbeiten an Flugzeugen, deren Gewicht mindestens 8000 kg beträgt und die nicht dem Freizeitvergnügen dienen), bestimmte Personen- oder Gütertransportleistungen,
  • Lieferungen und sonstige Leistungen bezüglich bestimmter Wohnwagen und Hausboote für Wohnzwecke,
  • Goldlieferungen, z. B. einer Zentralbank an eine andere Zentralbank, soweit das betreffende Gold im Vereinigten Königreich gehalten wird,
  • die Ausgabe von Banknoten durch Banken,
  • Arzneimittel, die von einem zugelassenen Arzt verschrieben wurden und von einem zugelassenen Apotheker bezogen wurden, bestimmte Hilfsmittel und Leistungen in Bezug auf Behinderte,
  • Import und Export von Gütern,
  • Lieferungen und Leistungen von gemeinnützigen Organisationen,
  • Kleidung und Schuhe für Kinder.
 

Rz. 43

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Weiterhin unterliegen unter anderem i. g. Lieferungen und Warenlieferungen in das Drittland, soweit die entsprechenden Ausfuhrnachweise erbracht werden sowie bestimmte sonstige Leistungen dem Null-Steuersatz.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge