Rz. 64

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

In den Fällen, in denen die Steuerschuld vom ausländischen leistenden Steuerpflichtigen auf den Leistungsempfänger übergeht, sieht das slowakische MwStG keine Haftung des Leistenden vor, soweit der Leistungsempfänger die Steuer nicht abführt.

 

Rz. 65

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Eine Haftungsverpflichtung für den Leistungsempfänger besteht bei Leistungen, bei denen der Leistende verpflichtet ist, die slowakische MwSt in Rechnung zu stellen und diese zu entrichten. Der Steuerzahler, dem die Waren oder Dienstleistungen im Inland geliefert wurden, haftet als Gesamtschuldner für die in einer vorangegangenen Lieferstufe ausgestellte Rechnung angegebene Steuer, wenn der Aussteller der Rechnung die ausgewiesene Steuer nicht entrichtet hat.

 

Rz. 66

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

In 2012 wurden die Bedingungen für die Haftung wesentlich verschärft. Ausschlaggebend für die Haftung des Abnehmers für die unbezahlte Steuer aus der Vorstufe ist, ob er zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht die Kenntnis, dass die Steuer teilweise oder vollständig nicht bezahlt wird, hatte oder aufgrund ausreichender Indizien hätte haben sollen oder können.

 

Rz. 67

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Ausreichendes Indiz dafür ist, wenn eine der Bedingungen erfüllt wird:

  • das Entgelt in der Rechnung ist aus wirtschaftlicher Sicht unangemessen, oder
  • der Lieferant und der Abnehmer sind zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht personell verbunden.
 

Rz. 68

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Aufgrund der Entscheidung des Steuerverwalters ist der Abnehmer verpflichtet, die Steuer, für die er haftet, zu zahlen. Gegen eine solche Entscheidung ist ein Einspruch zulässig, der aber keine aufschiebende Wirkung hat.

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