Rz. 36

Nach dem portugiesischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unter anderem für folgende Umsätze anzuwenden:

  • In Portugal steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Portugal ansässigen Steuerpflichtigen erbringt.
 

Rz. 37

Portugal hat weiterhin eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Umsätze zwischen im Land ansässigen Unternehmen eingeführt, die für folgende Vorgänge anzuwenden ist:

  • Lieferung von Schrott und Abfällen,
  • Umsätze mit CO2-Zertifikaten,
  • Lieferung von Immobilien, sofern auf die Steuerbefreiung verzichtet wurde,
  • Bauleistungen, inkl. Reparaturen und Instandhaltung, Umbau und Abbruch,
  • Reinigungsleistungen im Zusammenhang mit Immobilien.

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