Rz. 37

Nach dem französischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unter anderem für folgende Umsätze anzuwenden:

  • In Frankreich steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Frankreich ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 283 Steuergesetz)
 

Rz. 38

Frankreich hat weiterhin eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Umsätze zwischen im Land ansässigen Unternehmen eingeführt, die für folgende Umsätze gilt (vgl. Art. 283 Steuergesetz):

  • Emissionszertifikate,
  • Abfälle und Metallabfälle,
  • bestimmte Bauleistungen,
  • Feingold (ab 325/1.000),
  • bestimmte Lieferungen von Gas und Elektrizität,
  • elektronische Kommunikationsdienstleistungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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