Rz. 35

Nach dem schwedischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unter anderem für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Kapitel 1 Mehrwertsteuergesetz):

  • In Schweden steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Schweden erfassten Steuerpflichtigen erbringt.
 

Rz. 36

Schweden hat weiterhin eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Umsätze zwischen im Land ansässigen Unternehmen eingeführt, die für folgende Umsätze anzuwenden ist (vgl. Kapitel 1 Mehrwertsteuergesetz):

  • Umsätze mit CO2-Zertifikaten,
  • die meisten Bauleistungen.

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