Rz. 36

Nach dem maltesischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unter anderem für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Teil IV Art. 20 Mehrwertsteuergesetz):

  • In Malta steuerbare Dienstleistungen oder Lieferungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen maltesischen Steuerpflichtigen erbringt.
 

Rz. 37

Malta hat bisher keine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Umsätze zwischen im Land ansässigen Unternehmen eingeführt.

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