Rz. 38

Nach dem irischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unter anderem für folgende Umsätze anzuwenden:

  • In Irland steuerbare Dienstleistungen oder Lieferungen mit Montage, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Irland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 10 und 12 Mehrwertsteuergesetz),
  • In Irland steuerbare Lieferungen von Gas oder Strom, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Irland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 10 Mehrwertsteuergesetz),
 

Rz. 39

Irland hat eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Umsätze zwischen im Land ansässigen Unternehmen eingeführt (vgl. Art. 16 Mehrwertsteuergesetz), die unter anderem folgende Umsatzarten erfasst:

  • Emissionszertifikate,
  • Bauleistungen zwischen verbundenen Unternehmen,
  • Umsätze mit Metallschrott,
  • Lieferung von Strom oder Gas an Wiederverkäufer,
  • Umsätze mit Gas- oder Stromzertifikaten.

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