Rz. 35

Nach dem norwegischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unter anderem für folgende Umsätze anzuwenden:

  • Bestimmte in Norwegen steuerbare Dienstleistungen ("remote services"), die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Norwegen erfassten Steuerpflichtigen erbringt.
 

Rz. 36

Norwegen hat weiterhin eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Umsätze zwischen im Land ansässigen Unternehmen eingeführt, die für folgende Umsätze anzuwenden ist:

  • Umsätze mit Gold (ab 325/1.000).

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