Rz. 36

Nach dem spanischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unter anderem für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 84 Mehrwertsteuergesetz):

  • In Spanien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt.
 

Rz. 37

Spanien hat weiterhin eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Umsätze zwischen im Land ansässigen Unternehmen eingeführt, die für folgende Vorgänge anzuwenden ist:

  • Lieferungen von Feingold (ab 325/1.000) und Anlagegold,
  • Lieferung von Schrott und Abfällen,
  • Umsätze mit CO2-Zertifikaten,
  • Lieferung von Immobilien im Rahmen von Konkursverfahren und Zwangsversteigerungen,
  • Lieferung von Immobilien, sofern auf die Steuerbefreiung verzichtet wurde,
  • Bauleistungen, mit und ohne Materialbeistellung sowie Zurverfügungstellung von Personal für Bauleistungen,
  • Lieferung von Silber, Platin und Palladium,
  • Lieferung von Mobilfunkgeräten, Spielekonsolen, Laptop- und Tablet-Computern an Wiederverkäufer bzw. generell, wenn die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs 10.000 EUR überschreitet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge