Rz. 22
Die Steuer entsteht in der Regel, wenn ein steuerpflichtiges Geschäft ausgeführt wird. Die Bemessungsgrundlage ist der Preis ohne die Steuer.
Rz. 23
Bei uneinbringlichen Forderungen sehen manche, aber nicht alle Bundesstaaten die Möglichkeit vor, die Steuerschuld zu berichtigen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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