Rz. 54

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Der ermäßigte Steuersatz von 5 % kommt u. a. bei der Lieferung von bestimmten Waren zur Anwendung:

  • der Lieferung von Brot und Milch;
  • Bücher mit fachlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, kulturellem und Bildungsinhalt, Bücher für die pädagogische Erziehung und Ausbildung sowie Bücher für Grund-, Sekundär- und Hochschulausbildung;
  • rezeptpflichtige Arzneimittel, die eine Genehmigung der zuständigen Behörde haben;
  • medizinische Geräte, Hilfsmittel und sonstige Vorrichtungen, die üblicherweise für die Linderung und Behandlung von Behinderungen, für den exklusiven persönlichen Gebrauch von Behinderten, dienen;
  • Eintrittskarten für Kinos;
  • Zeitungen des Zeitungverlags, der Medienstatus hält, mit täglicher Auflage (Papierformat), mit Ausnahme von jenen, die überwiegend oder wesentlich Anzeigen enthalten oder Werbezwecken dienen und
  • Fachzeitschriften.

Der ermäßigte Steuersatz von 13 % kommt u. a. bei folgenden Umsätzen zur Anwendung:

  • Beherbergungsleistungen inkl. oder exkl. Frühstück, Halb- oder Vollpension in Hotels oder ähnlichen Objekten einschließlich Beherbergungsleistungen, Vermietung von Campingplätzen und Beherbergungsleistungen auf Schiffen;
  • Zeitungen und Zeitschriften des Zeitungverlags, der Medienstatus hält, sowie des Zeitungverlags, der keinen Medienstatus hält, mit periodischer Auflage (Papierformat), außer Zeitungen und Zeitschriften, die überwiegend oder wesentlich Anzeigen enthalten oder Werbezwecken dienen;
  • Speiseöle und -fette pflanzlicher und tierischer Herkunft;
  • Kindersitze sowie Kindernahrung und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder;
  • Urnen und Särge,
  • Steckpflanzen und Samen,
  • Düngemittel und Pestizide sowie weitere agrochemische Produkte,
  • Elektrische Energie an andere Anbieter oder Endverbraucher, einschließlich der Zahlungen im Zusammenhang mit dieser Lieferung,
  • öffentliche Dienstleistung zur Sammlung von gemischtem und biologisch abbaubarem Abfall sowie die Sammlung von getrennten Müll,
  • Tierfutter,
  • Wasserlieferungen, mit Ausnahme von Wasser in Flaschen oder anderen Behältern, sowie
  • Eintrittskarten für Konzerte.

Sowohl die Dienstleistungen im Rahmen der Nahrungsvorbereitung und Verpflegung in Gaststätten sowie für die Zubereitung von alkoholfreien Getränken, Wein und Bier in diesen Einrichtungen als auch die Lieferungen von weißem Zucker aus Zuckerrohr und Zuckerrüben in Kristallform unterliegen seit Januar 2017 dem regulären Steuersatz von 25 %.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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