Rz. 26

Das portugiesische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar 6 % und 13 % (vgl. Art. 18 CIVA).

 

Rz. 27

Der ermäßigte Steuersatz von 6 % (bzw. 4 % für die Azoren und 5 % für Madeira) gilt unter anderem für

  • die Lieferung von Grundnahrungsmitteln (Brot, Mehl, Fleisch, Fisch, Milch und andere Molkereiprodukte, Eier, Käse, Früchte, Gemüse, Speisefett, Leitungswasser, Honig, Salz, Säfte, diätische Produkte),
  • die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Magazinen,
  • die Lieferung von Medikamenten und pharmazeutischen Produkten,
  • Personenbeförderung,
  • Übernachtungsumsätze in Hotels,
  • Müllabfuhr,
  • bestimmte Bauleistungen,
  • Haushaltshilfen für ältere Menschen, Kinder und Behinderte,
  • die Lieferung von bestimmten Produkten sowie die Erbringung von bestimmten Leistungen für die landwirtschaftliche Produktion und die Fischerei.

Digitale Zeitungen und Bücher werden regelbesteuert.

 

Rz. 28

Der ermäßigte Steuersatz von 13 % (bzw. 9 % für die Azoren und 12 % für Madeira) gilt unter anderem für

  • die Lieferung von bestimmten Nahrungsmitteln (u. a. Fisch- und Fleischkonserven), Tafelwein, Mineralwasser,
  • die Lieferung von Mineralölen und Diesel sowie Schweröl,
  • Restaurantumsätze,
  • bestimmte kulturelle Leistungen (Eintritte u. a. Konzerte, Theater, Zirkus, Stierkämpfe),
  • Lieferungen von Musikinstrumenten, ausgenommen Teile von solchen, ebenfalls ausgenommen Reparaturen oder Wartung.

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