Rz. 26

Das italienische Umsatzsteuergesetz sieht drei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 4 %, 5 % und 10 % (vgl. Art. 16 Erlass 633/1972).

 

Rz. 27

Der ermäßigte Steuersatz von 10 % gilt unter anderem für

  • die Lieferung von Medizinprodukten,
  • Umsätze mit Speisen und Getränken in Restaurants, Bars und Hotels,
  • die Lieferungen von Strom und Wasser,
  • Eintrittskarten zu bestimmten Sportveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen,
  • Abfallentsorgung für Haushalte,
  • Schnittblumen,
  • seit dem 01.01.2016 zusätzlich für Unterkunftsleistungen durch Marinas,
  • seit dem 01.01.2018 weiterhin für zahlreiche Renovierungsmaßnahmen Immobilien.
 

Rz. 28

Der ermäßigte Steuersatz von 5 % wurde im Jahr 2016 neu eingeführt. Er betrifft Leistungen der Cooperative Sociali auf dem Bereich unter anderem der medizinischen Diagnostik und der Krankenhaus- und Pflegeleistungen, unter der Bedingung, dass es sich bei den Empfängern um bestimmte Personenkategorien wie unter anderem Senioren, Behinderte, Drogensüchtige oder an Aids Erkrankte handelt. Für die entsprechenden Umsätze galt in der Vergangenheit der ermäßigte Steuersatz von 4 %.

 

Rz. 29

Der ermäßigte Steuersatz von 4 % betrifft unter anderem

  • Lieferungen von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften,
  • verschiedene Lebensmittel,
  • verschiedene Formen von e-Books und anderen digitalen Publikationen,
  • medizinische Geräte,
  • Umsätze mit Speisen und Getränken in Kantinen.

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