Rz. 24

Das griechische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 13 % (vgl. Art. 21 Mehrwertsteuergesetz) und 6 % (vgl. Art. 21 Mehrwertsteuergesetz). Hierzu enthält das Gesetz eine ausführliche Anlage III.

 

Rz. 25

Der ermäßigte Steuersatz von 13 % gilt unter anderem für

  • viele Lebensmittel,
  • Strom, Gas und Wärme,
  • medizinische Produkte und bestimmte Medikamente,
  • Übernachtungen in Hotels.
 

Rz. 26

Der ermäßigte Steuersatz von 6 % gilt unter anderem für

  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften,
  • Theater,
  • viele Medikamente,
  • Leistungen der häuslichen Kinderbetreuung oder Altenpflege, soweit nicht steuerfrei.
 

Rz. 27

Bis zum 31.12.2018 gilt weiterhin ein Abschlag von 30 % auf den Steuerbetrag für Lieferungen oder vor Ort physisch ausgeführte Dienstleistungen in den Gebieten Lesbos, Chios, Samos ,Kos und Leros. Tabakprodukte und Beförderungsmittel sind von der Ermäßigung ausgenommen. Es ist denkbar, dass die Ermäßigung verlängert wird. Dies ist in der Vergangenheit mehrfach beschlossen worden.

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