Rz. 25
Das spanische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 4 % und 10 % (vgl. Art. 91 Mehrwertsteuergesetz).
Rz. 26
Der ermäßigte Steuersatz von 4 % gilt unter anderem für die Lieferung von
- Grundnahrungsmitteln (Brot, Mehl, Milch von Tieren, Käse, Eier, Früchte, Gemüse, Knollen und Getreide),
- Büchern, Zeitungen und Magazinen, die nicht überwiegend Werbung enthalten,
- pharmazeutischen Produkten für den menschlichen Gebrauch,
- bestimmten Gütern für und Erbringung von Leistungen an behinderte Personen.
Digitale Zeitungen und Bücher werden regelbesteuert.
Rz. 27
Der ermäßigte Steuersatz von 10 % gilt unter anderem für
- die Lieferung von allen übrigen Lebensmitteln sowie von Getränken für Personen und Tiere (alkoholische Getränke sind ausgenommen),
- die Lieferung von pharmazeutischen Produkten für Tiere,
- die Lieferung von bestimmten medizinischen Geräten und Hilfsmitteln (z. T. kommt der Regelsteuersatz zur Anwendung),
- Wohnungen,
- die Lieferung von Blumen, Pflanzen, Samen, Zwiebeln,
- Personenbeförderungen,
- Hotel- und Restaurantumsätze (auch für Getränke),
- bestimmte kulturelle Leistungen (Eintritte u. a. für Bibliotheken, Archive, Kunstausstellungen, Gemäldesammlungen, Theater, Zirkus, Stierkämpfe, Konzerte),
- Müllabfuhr,
- Messen und Ausstellungen,
- Kinokarten (seit dem 05.07.2018)
- Einfuhr und Lieferung von Kunstgegenständen durch die Künstler, die diese geschaffen haben, sowie Händler, die nicht die Differenzbesteuerung anwenden.
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