Rz. 25

Seit dem 01.10.2013 beträgt der Regelsteuersatz in Italien 22 % (vgl. Art. 16 Erlass 633/1972). Gesetzlich sind allerdings Erhöhungen sowohl des Regelsteuersatzes als auch der ermäßigten Steuersätze beschlossen, die in mehreren jährlichen Etappen bis zu einem Regelsteuersatz von 25 % vorgesehen sind. Die Erhöhungen treten nicht ein, falls der Haushalt Italiens bestimmte Bedingungen erfüllt.

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