7.1 Allgemeines
Rz. 59
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
In Tschechien gibt es drei Steuersätze. Grundsätzlich gilt der Regelsteuersatz von derzeit 21 %; der erste ermäßigte Steuersatz beträgt derzeit 15 % und der seit 01.01.2015 gültige zweite ermäßigte Steuersatz 10 %. Den ermäßigten Steuersätzen unterliegen lediglich solche Waren und Dienstleistungen, die in den jeweiligen Anlagen zum MWStG angeführt sind. Die restlichen Leistungen unterliegen dem Regelsteuersatz. Es ist jeweils der zum Tag des Entstehens der Steuerschuld gültige Steuersatz anzuwenden.
7.2 Ermäßigter Steuersatz
Rz. 60
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Der erste ermäßigte Steuersatz (15 %) greift z. B. bei Lebensmitteln mit Ausnahme alkoholischer Getränke, Wärme und Kälte, Büchern und Presseerzeugnissen mit weniger als 50 % Werbeinhalt sofern sie nicht in die Liste für den zweiten ermäßigten Steuersatz fallen, bei pharmazeutischen und bestimmten Sanitätserzeugnissen oder bei Brennholz. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist auch auf bestimmte Bau- und Montagearbeiten (vgl. Rn. 123 ff.) anwendbar. Bei Dienstleistungen wird der ermäßigte Steuersatz im Wesentlichen nur mehr auf regelmäßige Beförderungsleistungen mit Massenverkehrsmitteln, Leistungen der medizinischen Versorgung und Sozialfürsorge sowie kulturelle Leistungen angewendet.
Der zweite ermäßigte Steuersatz (10 %) greift z. B. bei Lieferung von Magazinen und Zeitungen Kinderbücher, Druckwerken, mit weniger als 50 % Werbeinhalt, Lieferung von Babynahrung, Arzneimitteln, Impfstoffen, glutenfreie Produkte.
Rz. 61
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Es ist möglich, eine verbindliche Auskunft von der Generalfinanzdirektion darüber zu erlangen, welcher Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist, wofür pro angefragte Lieferung oder Dienstleistung ein Gebühr von 10.000 CZK zu entrichten ist.
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