Rz. 69

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Wird im Zuge einer Gründung, Liquidation, Umstrukturierung oder eines anderen im Fusionsgesetz vorgesehenen Rechtsgeschäfts ein Gesamt- oder Teilvermögen im Meldeverfahren übertragen (vgl. Art. 38 MWSTG), so schuldet der steuerpflichtige Lieferungs- oder Dienstleistungsempfänger die Eigenverbrauchsteuer, sofern einer der oben (vgl. Rn. 67) genannten Umnutzungstatbestände vorliegt (Art. 31 Abs. 2 MWSTG). Kein Eigenverbrauchstatbestand liegt hingegen vor, wenn der Leistungsempfänger die übernommenen Gegenstände und Dienstleistungen im gleichen Umfang für steuerbare Zwecke verwendet wie sein Vorgänger.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge