Rz. 57

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Für inländische Unternehmer mit Umsätzen von nicht mehr als 30.000 EUR im Veranlagungszeitraum (sog. Kleinunternehmer) gilt eine unechte Steuerbefreiung, wodurch die eigenen Umsätze steuerfrei sind, ein Vorsteuerabzug aber nicht zusteht. Ein einmaliges Überschreiten dieser Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb von fünf Kj. ist unschädlich. Von der Steuerbefreiung unberührt bleiben die Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten. Auf die Steuerbefreiung kann ebenfalls bis zur Rechtskraft des USt-Bescheides mit einer Bindungswirkung von fünf Jahren verzichtet werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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