Rz. 56

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die private Verwendung eines zur Gänze dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes wird nach österreichischer Rechtslage als ein nicht steuerbarer Vorgang angesehen. Daraus folgt, dass nur für den unternehmerisch genutzten Teil ein Vorsteuerabzug zulässig ist, nicht jedoch für den privat genutzten Teil.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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