Rz. 56
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Die private Verwendung eines zur Gänze dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes wird nach österreichischer Rechtslage als ein nicht steuerbarer Vorgang angesehen. Daraus folgt, dass nur für den unternehmerisch genutzten Teil ein Vorsteuerabzug zulässig ist, nicht jedoch für den privat genutzten Teil.
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