Rz. 47

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Bei den echten Steuerbefreiungen bleibt der Vorsteuerabzug unberührt, wodurch sie zu einer gänzlichen Entlastung des Umsatzes von der USt führen. Derzeit bestehen echte Steuerbefreiungen u. a. für Ausfuhrlieferungen in Drittländern und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr, für i. g. Lieferungen, für die Seeschifffahrt und Luftfahrt, für grenzüberschreitende Güterbeförderungen und damit zusammenhängende Leistungen mit Drittlandsbezug, für grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Schiffen und Luftfahrzeugen, für die Lieferung von Gold an Zentralbanken und für die Vermittlung der oben angeführten Umsätze.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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