Rz. 26

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Im Vereinigten Königreich wird bezüglich Konsignationslagern zwischen sog. consignment stocks und call-off stocks unterschieden. Bei consignment stocks haben die Kunden keinen selbständigen Zugriff auf die Waren. Wird bei Verkauf und Lieferung aus dem Lager die umsatzsteuerliche Registrierungsgrenze von 85.000 £ überschritten (vgl. Rn. 27), ist eine Veranlagung zur Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich notwendig. Bei call-off stocks wird lediglich ein Kunde aus einem eigens für ihn eingerichteten Lager "beliefert". Er hat einen direkten Zugriff auf die Güter und kann sie nach Bedarf selbständig abrufen. Eine Registrierung des Liefernden ist hierbei nicht angezeigt.

 
Praxis-Beispiel

Die Autoteile AG aus Heidelberg liefert Autositze ins Vereinigte Königreich, die in ein eigens für den Abnehmer Car PLC auf dessen Werksgelände eingerichtetes Lager verbracht werden. Das britische Unternehmen hat einen direkten Zugriff auf das Lager, um die Waren je nach Bedarf abzurufen.

Lösung:

Die Lieferung von Deutschland ins Vereinigte Königreich ist aus Sicht der Autoteile AG als i. g. Lieferung zu behandeln und somit steuerfrei. Der Leistungsempfänger Car PLC muss im Gegenzug die Erwerbsbesteuerung durchführen und zwar zu dem Zeitpunkt, in dem die Waren in das Lager verbracht und nicht erst wenn sie abgerufen werden. Eine Veranlagungspflicht der Autoteile AG zur britischen Umsatzsteuer besteht somit nicht. Hätten mehrere Kunden Zugriff auf das Lager, würde es sich wiederum um einen "consignment stock" handeln.

 

Abwandlung:

Die Autoteile AG verbringt die Waren in ein Lager im Vereinigten Königreich, auf das der Kunde keinen Zugriff hat.

Lösung:

Hier würde es sich dann um einen "consignment stock" handeln und das Verbringen in das Lager im Vereinigten Königreich wäre als ein i. g. Verbringen seitens der Autoteile AG anzusehen und der Erwerbsbesteuerung zu unterwerfen. Der anschließende Verkauf wäre dann im Vereinigten Königreich steuerpflichtig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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