Rz. 19

Nach niederländischem Recht werden zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen (inklusive feste Geschäftseinrichtungen), die Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne und finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eng miteinander verflochten sind, als ein umsatzsteuerlicher Unternehmer (Organschaft bzw. Mehrwertsteuergruppe) behandelt. Es handelt sich dabei nicht um ein Wahlrecht.

Offiziell liegt eine Mehrwertsteuergruppe erst am ersten Tag des Monats vor, der auf den Monat folgt, in dem die Finanzbehörde ihre Entscheidung über das Vorliegen einer Mehrwertsteuergruppe getroffen hat (vgl. Art. 7 Mehrwertsteuergesetz). Allerdings können Unternehmer, basierend auf dem case law des Hoge Raad der Nederlanden, auch ohne die formelle Entscheidung der Finanzbehörde eine Mehrwertsteuergruppe von dem Tag an begründen, an dem alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Der Hoge Raad der Nederlanden hat in 2005 die Voraussetzungen wie folgt definiert:

(1) Finanzielle Eingliederung liegt vor, wenn mehr als 50 % der Anteile, inklusive der Stimmrechte, direkt oder indirekt von derselben Person gehalten werden.

(2) Organisatorische Eingliederung setzt voraus, dass die Einheiten unter einem gemeinsamen Management stehen oder das Management dem einer anderen Einheit untergeordnet ist.

(3) Von einer wirtschaftlichen Eingliederung ist auszugehen, wenn die Aktivitäten der Einheiten einem gemeinsamen Zweck dienen oder Aktivitäten überwiegend zum Nutzen der anderen Einheiten durchgeführt werden.

Auch reine Holdinggesellschaften, die jedoch in die Geschäftsführung ihrer Tochtergesellschaften involviert sind, können nach Ansicht des niederländischen Finanzministeriums Teil einer Mehrwertsteuergruppe sein. Dies wurde vom EuGH in der Rechtssache "Kommission gegen Niederlande" vom 25.04.2013 – C-65/11 bestätigt.

 

Rz. 20

Transaktionen zwischen den einzelnen Gruppenmitgliedern sind umsatzsteuerlich unbeachtlich nicht steuerbare (Innenumsätze). Für die Mehrwertsteuergruppe kann entweder eine Steuererklärung abgegeben werden, oder jedes Mitglied gibt eine eigene Steuererklärung ab. Alle Mitglieder haften einzeln und gemeinsam für Steuern der Gruppe.

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