Rz. 19

Irland hat Regelungen zur Mehrwertsteuergruppe (umsatzsteuerliche Organschaft) erlassen (vgl. Art. 15 Mehrwertsteuergesetz). Zwei oder mehr Personen, von denen mindestens eine ein Steuerpflichtiger sein muss, können bei engen finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Beziehungen beantragen, als Gruppe besteuert zu werden. Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Gefahr von Steuerausfällen besteht. Der EuGH hat entschieden, dass Irland berechtigt war, auch Nichtunternehmer in einer Mehrwertsteuergruppe zuzulassen (vgl. EuGH, Urteil vom 09.04.2013, C-85/11, "Kommission gegen Irland").

 

Rz. 20

Es wird ein Mitglied bestimmt, das die Steuererklärungen für die Mehrwertsteuergruppe einreicht. Zusammenfassende Meldungen sind pro Mitglied abzugeben. Außerdem haften die Gruppenmitglieder gesamtschuldnerisch für die Umsatzsteuer der Gruppe.

Umsätze zwischen den Gruppenmitgliedern mit Ausnahme von Immobilienübertragungen gelten als nicht steuerbare Innenumsätze.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge