Rz. 18
Norwegen hat Regelungen zur Mehrwertsteuergruppe (umsatzsteuerliche Organschaft) erlassen (vgl. Art. 2 Mehrwertsteuergesetz). Bedingung ist, dass die Gesellschaften zu mindestens 85 % beherrscht werden und ein Antrag gestellt wird.
Rz. 19
Umsätze zwischen Mitgliedern einer Mehrwertsteuergruppe gelten als nicht steuerbare Innenumsätze. Die Gruppenmitglieder haften gesamtschuldnerisch für alle Mehrwertsteuerschulden und geben gemeinsame Umsatzsteuermeldungen ab.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen