Rz. 16
Da es sich nicht um ein Mehrwertsteuersystem handelt, ist das Konzept des Vorsteuerabzugs unbekannt. Demzufolge ist es gesetzlich auch nicht erforderlich, formelle oder materielle Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs, Ausschlusstatbestände oder Berichtigungsregelungen zu definieren.
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