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Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Bei der steuerfreien Ausfuhr von Gütern aus dem Vereinigten Königreich in Drittländer ist zu beachten, dass die nötigen Ausfuhrnachweise zu erbringen sind. Die Ausfuhrnachweise müssen innerhalb von drei Monaten seit Lieferung der Güter verfügbar sein, wenn es sich um einen direkten Export des Liefernden an ein nicht im Vereinigten Königreich ansässiges Unternehmen, Person oder Behörde handelt. Handelt es sich um einen indirekten Export, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Güter innerhalb eines Monats seit Lieferung das Vereinigte Königreich verlassen haben bzw. die Ausfuhrnachweise müssen innerhalb eines Monats seit Ausfuhr der Güter vorliegen. Werden diese Vorschriften nicht erfüllt, sind die Umsätze nachträglich der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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