Rz. 15

Als Steuerpflichtiger nach norwegischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Norwegen Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 1-3 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 16

Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht können der Mehrwertsteuer unterliegen, wobei in der Regel eine Umsatzschwelle von 140.000 NOK überschritten sein muss. Die öffentliche Hand unterliegt nur der Mehrwertsteuer, wenn sie wie ein Unternehmer handelt (vgl. Art. 2-1 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 17

Norwegen kennt auch in der Mehrwertsteuer ein Betriebstättenkonzept. Eine Betriebsstätte liegt regelmäßig vor, wenn ertragsteuerlich nach Art. 5 OECD-MA eine solche anzunehmen ist. Zusätzlich verlangt Norwegen, ähnlich der EU-Definition, die Präsenz von Personen- und Sachmitteln.

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